Sitzung: 30.05.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0533
S.B. Dr. Kraneburg
führt zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus, dass es sich
bei der Heckenpflege um ein umstrittenes Thema handle, Pflegeschnitte und der
Erhalt von Heckenstrukturen jedoch für die Biodiversität unabdingbar seien. MA
Grömping führt aus, dass bisher versucht werde, die im Beschlussvorschlag
benannten Vorgaben einzuhalten. In einzelnen Fällen befänden sich die Hecken
aufgrund von Kosten- und Pflegegründen in unterschiedlichen Pflegezuständen.
Ktabg. Holz ergänzt, dass Heckenpflege viel Arbeit und Kosten verursache und
insbesondere Verkehrssicherheitsaspekte zu benennen seien, beispielsweise
müssen Heckenschnitte an Straßen zum Teil in einer Länge von über 50 Metern
durchgeführt werden.
Da eine
Berücksichtigung der geforderten Kriterien aus ökonomischen Gründen nicht immer
umsetzbar ist, regen die Ktabg. Schulze Esking und Wohlgemuth eine
Umformulierung des Beschlussvorschlages an, mit dem der Praktikabilität bei der
Durchführung von Heckenpflegemaßnahmen Rechnung getragen wird. Ktabg. Sparwel
signalisiert Zustimmung seitens ihrer Fraktion, von Ktabg. Mensing wird
ergänzend die Aufnahme von Solitärstempeln (Überhältern) gefordert.
Beschluss:
Der Umweltausschuss regt an, dass notwendige Pflegemaßnahmen an eigenen Gehölzen, insbesondere an Hecken und heckenähnlichen Gehölzgruppen, nach Möglichkeit abschnittsweise durchgeführt werden. Überhälter sollten naturschutzfachlichen Empfehlungen folgend stehen gelassen werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig