Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

S.B. Dr. Kraneburg führt zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus, dass es sich bei der Heckenpflege um ein umstrittenes Thema handle, Pflegeschnitte und der Erhalt von Heckenstrukturen jedoch für die Biodiversität unabdingbar seien. MA Grömping führt aus, dass bisher versucht werde, die im Beschlussvorschlag benannten Vorgaben einzuhalten. In einzelnen Fällen befänden sich die Hecken aufgrund von Kosten- und Pflegegründen in unterschiedlichen Pflegezuständen. Ktabg. Holz ergänzt, dass Heckenpflege viel Arbeit und Kosten verursache und insbesondere Verkehrssicherheitsaspekte zu benennen seien, beispielsweise müssen Heckenschnitte an Straßen zum Teil in einer Länge von über 50 Metern durchgeführt werden.

 

Da eine Berücksichtigung der geforderten Kriterien aus ökonomischen Gründen nicht immer umsetzbar ist, regen die Ktabg. Schulze Esking und Wohlgemuth eine Umformulierung des Beschlussvorschlages an, mit dem der Praktikabilität bei der Durchführung von Heckenpflegemaßnahmen Rechnung getragen wird. Ktabg. Sparwel signalisiert Zustimmung seitens ihrer Fraktion, von Ktabg. Mensing wird ergänzend die Aufnahme von Solitärstempeln (Überhältern) gefordert.

 

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss regt an, dass notwendige Pflegemaßnahmen an eigenen Gehölzen, insbesondere an Hecken und heckenähnlichen Gehölzgruppen, nach Möglichkeit abschnittsweise durchgeführt werden. Überhälter sollten naturschutzfachlichen Empfehlungen folgend stehen gelassen werden.                              

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig