Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die aus dem Ü3-Förderprogramm zur Verfügung gestellten Fördermittel nach folgenden  Kriterien zu verteilen:

 

-       Schritt 1:
Vergleich Ü3-Kinder zum 01.08.2016 (EMA-Daten vom 31.12.2015) mit gesicherten Ü3-Plätzen aus dem Ausbaustand und Verteilung nach Ü3-Quoten bis maximal Erreichung 100 % Ü3-Versorgung.

-       Schritt 2:
Sofern aus Schritt 1 nicht alle Fördermittel verteilt werden können, erfolgt eine weitere Verteilung nach Vergleich der Ü3-Kinder zum 01.08.2017 (EMA-Daten vom 31.12.2015) mit gesicherten Ü3-Plätzen aus dem Ausbaustand, wie Schritt 1 bis die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verteilt sind.

 

-       Schritt 3: 
Nicht versorgte Maßnahmen werden entsprechend der weiteren Rangfolge nachrichtlich benannt für den Fall des Abgreifens weiterer Mittel.

 

Innerhalb eines Ortes sind Maßnahmen vorrangig zu bedienen, die in der Planung bereits weiter fortgeschritten sind und mehr Sicherheit in Bezug auf die Förderfähigkeit vorweisen.

 

Neue Kindertageseinrichtungen, für die ein Gebäude im Rahmen eines Neubaus errichtet wird, werden maximal durch eine Ausstattungsförderung gefördert.

 

 

 


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt. Dieser fasst zusammen, dass 100 Millionen EUR landesweit für den Ausbau von neuen Plätzen für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Das Kreisjugendamt erhalte davon rund 744.000 EUR. Auch ohne die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns seien genügend Anträge zu erwarten um die rund 744.000 EUR verteilen zu können. Von der Verwaltung sei dabei eine Einschränkung bezüglich der Neubauförderung vorgeschlagen worden. Durch die grds. Alternative von Investorenmodellen im Rahmen einer Mietfinanzierung, sollen neu zu schaffende Kindertageseinrichtungen nicht über die teure Neubauförderung gefördert werden. Bei dem Antrag des Kath. Kindergartens Senden-Ottmarsbocholt handele es sich um einen Antrag für den Anbau einer Gruppe an den bestehenden Kindergarten, der bereits vorliege und lange geplant sei.

 

Auf Nachfrage vom Vorsitzenden Wobbe, wie es sich verhalte, wenn eine neue Kita in einem bislang nicht für Kita-Zwecke genutzten Bestandsgebäude eingerichtet würde, antwortet Mitarbeiterin Benson, dass in diesen Fällen eine entsprechend geringere Umbauförderung in Betracht käme.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 12 Ja-Stimmen