Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kiwo Jugendhilfe gGmbH als anerkanntem Träger der freien Jugendhilfe wird der Bereitschaftsdienst zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krisen und Notsituationen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten des Kreisjugendamtes Coesfeld auf der Grundlage der im Entwurf beigefügten geänderten öffentlich- rechtlichen Vereinbarung weiterhin übertragen.

 


Vorsitzender Wobbe gibt FBL 2 Schütt das Wort. Dieser erläutert, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen zum Bereitschaftsdienst lediglich der Standard aus dem Jugendamt auf den Bereitschaftsdienst übertragen werden soll, so dass auch während des Bereitschaftsdienstes immer zwei Fachkräfte eingesetzt werden.

 

Mitglied Dittrich bestätigt, dass nach Rücksprache mit der Einsatzleitstelle der Bereitschaftsdienst durch das KIWO Dülmen sehr gut laufe und eine Ausweitung auf das Vier-Augen-Prinzip auch aus polizeilicher Sicht als sehr positiv befürwortet werde. Anforderungen und Qualitätsmaßstäbe seien gestiegen, umso wichtiger sei auch die Schaffung eines Vier-Augen-Prinzips während des Bereitschaftsdienstes.

 

Mitglied Brandenburger erfragt die Einsatzzahlen.

 

AbtL´in Dülker führt aus, dass sich das Jugendamt regelmäßig über die Einsätze berichten lasse und die Einsatzzahlen aus den letzten drei Jahren mit der nächsten Niederschrift vorgelegt werden (s. beigefügte Anlage).


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 13 Ja-Stimmen