Sitzung: 02.06.2016 Jugendhilfeausschuss
Schaffung geeigneter Inobhutnahmeplätze für Kinder von 0-6 Jahren
In den vergangenen Monaten ist deutlich geworden, dass sich bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in akuten Notsituationen vermehrt Engpässe bei den zur Verfügung stehenden Inobhutnahmeplätzen ergeben.
Dies trifft insbesondere auf die Unterbringung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren zu, da hier wenige Möglichkeiten zur familienanalogen Unterbringung bestehen, die sehr kurzfristig (innerhalb weniger Stunden) und auch nachts belegt werden können.
Bisher ist die Unterbringung in akuten Notsituationen immer gelungen.
Trotzdem haben die Jugendämter im Kreis Coesfeld hier einen Handlungsbedarf erkannt.
Aktuell wird daher in Zusammenarbeit mit der Kiwo Jugendhilfe gGmbH ein Konzept zur Gewinnung geeigneter „Inobhutnahmefamilien“ entwickelt. Hier sollen Kinder im Alter von 0-6 Jahren in akuten Notsituationen kurzfristig für ca. 3-5 Tagen untergebracht werden können.
Einrichtung einer weiteren Brückeneinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nottuln
Um die eintreffenden jungen unbegleiteten Menschen im Kreisgebiet
adäquat aufnehmen zu können, hat sich aus der Sicht der öffentlichen Träger der
Jugendhilfe, das sind die Jugendämter im Kreis Coesfeld, der Betrieb der
Brückeneinrichtung im Josefshaus in
Seppenrade als tragfähiges Erstbetreuungsmodell erwiesen. Aktuell werden dort
rd. 30 unbegleitete Minderjährige betreut. Zzt., nach den aktuellen Meldungen
der zuständigen Landesverteilstelle beim LVR, gehen die drei Jugendämter
davon aus, dass weitere ca. 60 Jugendliche, die sich bereits im Bereich der BRD
befinden, an die Jugendämter im Kreis zugewiesen und hier zu versorgen sein
werden. Nur der Zeitpunkt ist fraglich. Dass durch die weitere Fluchtbewegung
noch Weitere in unbekannter Zahl dazu kommen werden, dürfte außer Frage stehen.
Der Kreis Coesfeld hat nun die Möglichkeit, in Nottuln eine weitere
Immobilie anzumieten, die für einen solchen Zweck genutzt werden könnte. Es
handelt sich dabei um die Räumlichkeiten eines ehemaligen Internates in
Trägerschaft und Eigentum der Kongregation
der Schwestern Unserer Lieben Frau. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche
sind durchgeführt worden.
In Übertragung des Modells in Seppenrade soll die Nutzung in
Kooperation der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld erfolgen. Der Mietvertrag
und damit der Betrieb wird in Verantwortung des Kreises Coesfeld vorgenommen
werden.
Vereinbarung nach § 8a SGB VIII mit den Schulen und den Trägern des Offenen Ganztags
In einer Arbeitsgruppe bestehend aus
Vertretern der Schulaufsicht, der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie
der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld wurde vor vier Jahren eine
Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei
möglicher Kindeswohlgefährdung entwickelt. Sie beinhaltet eine rechtliche
Einordnung im Bundeskinderschutzgesetz sowie verbindliche Verfahrensregeln und
Formulare für den Umgang von Berufsgeheimnisträgern mit Anhaltspunkten für eine
Kindeswohlgefährdung.
Die
Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufe 1 und 2 im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurden erstmalig im Jahr 2013 in
einer Veranstaltung für Schulleitungen informiert und anschließend
angeschrieben. Daneben wurden zu Beginn dieses Jahres nochmals sämtliche
Schulen angeschrieben und die Kolleginnen und Kollegen des offenen Ganztages
einbezogen.
Es sind
bereits eine Vielzahl von Kooperationsvereinbarungen mit den Schulleitungen und
den Vertretern des Offenen Ganztages abgeschlossen worden. Einige befinden sich
noch im Unterschriftsverfahren.
Es wird
festgestellt, dass sich der verbindliche Verfahrensablauf bewährt und
Handlungssicherheit für alle Beteiligten schafft.
Kindertagespflege; hier: Qualitätssicherung – Befragung der Eltern von Tagespflegekindern und Tageseltern 2015
Im Rahmen der
Qualitätssicherung wurden im vergangenen Jahr die Eltern und Tageseltern in
einer anonymisierten Fragebogenaktion zu ihren Erfahrungen, Wünschen und ihrer
Zufriedenheit befragt.
Die Teilnahme der
Eltern lag bei 42 % und die der Tageseltern bei 49 %.
Im Ergebnis konnte
u.a. festgestellt werden, dass die Eltern kreisweit sehr zufrieden sind. Das
Angebot der Kindertagespflege erfüllt deren Wunsch und Bedarf nach einem
zeitlich flexiblen und zudem individuellen Betreuungsangebot für die
überwiegend unter dreijährigen Kinder. Auf die Frage „Wie wohl fühlt sich Ihr
Kind bei der Tagespflegeperson?“ antworteten 96 % mit „sehr wohl“ und 4 % mit
“wohl“. Die Bewertung „teils/teils“ und „unwohl“ wurden nicht angekreuzt.
Von den Tageseltern
sind mit ihrer Tätigkeit 39 % „sehr zufrieden“, 53 % „zufrieden“, 8 %
„teils/teils“ und 0 % „unzufrieden“. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wurde
ebenfalls positiv bewertet. So wurde die Beratung bei pädagogischen und
wirtschaftlichen Fragen, die Vermittlung von Tageskindern und die
Erreichbarkeit der Mitarbeiter mit durchschnittlich 93 % „zufrieden“ und 7 %
„unzufrieden“ beantwortet.
Im Jahr 2013
wurden erstmalig die Eltern und Tageseltern in vergleichbarer Form und mit
vergleichbaren Fragen befragt. Auch damals ergaben sich in allen Bereichen
vergleichbar gute Ergebnisse. Die Zufriedenheit der Eltern konnte in den
vergangenen beiden Jahren zudem gesteigert werden. So antworteten im Jahr 2013
auf die Frage „Wie wohl fühlt sich Ihr Kind?“ nur 87 % mit „sehr wohl“ (2015:
93 %). Bei den Tageseltern ist das Bild etwas indifferent, da der Anteil der
sehr zufriedenen Tageseltern zwar von 46 % auf 39 % zurückgegangen ist,
gleichzeitig aber der Anteil der zufriedenen Tageseltern von 43 % auf 53 %
gestiegen ist. Bedingt durch die letztlich geringe tatsächliche Zahl der
Rückläufer sind diese Prozentwerte allerdings auch nicht überzubewerten, da
jede einzelne Stimme einen unverhältnismäßig hohen Einfluss auf das
Gesamtergebnis erhält.