Schaffung geeigneter Inobhutnahmeplätze für Kinder von 0-6 Jahren

 

In den vergangenen Monaten ist deutlich geworden, dass sich bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in akuten Notsituationen vermehrt Engpässe bei den zur Verfügung stehenden Inobhutnahmeplätzen ergeben.

 

Dies trifft insbesondere auf die Unterbringung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren zu, da hier wenige Möglichkeiten zur familienanalogen Unterbringung bestehen, die sehr kurzfristig (innerhalb weniger Stunden) und auch nachts belegt werden können.

 

Bisher ist die Unterbringung in akuten Notsituationen immer gelungen.

Trotzdem haben die Jugendämter im Kreis Coesfeld hier einen Handlungsbedarf erkannt.

 

Aktuell wird daher in Zusammenarbeit mit der Kiwo Jugendhilfe gGmbH ein Konzept zur Gewinnung geeigneter „Inobhutnahmefamilien“ entwickelt. Hier sollen Kinder im Alter von 0-6 Jahren in akuten Notsituationen kurzfristig für ca. 3-5 Tagen untergebracht werden können.

 

 

 

Einrichtung einer weiteren Brückeneinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nottuln

 

Um die eintreffenden jungen unbegleiteten Menschen im Kreisgebiet adäquat aufnehmen zu können, hat sich aus der Sicht der öffentlichen Träger der Jugendhilfe, das sind die Jugendämter im Kreis Coesfeld, der Betrieb der Brückeneinrichtung im Josefshaus  in Seppenrade als tragfähiges Erstbetreuungsmodell erwiesen. Aktuell werden dort rd. 30 unbegleitete Minderjährige betreut. Zzt., nach den aktuellen Meldungen der zuständigen Landesverteilstelle beim LVR,  gehen die drei Jugendämter davon aus, dass weitere ca. 60 Jugendliche, die sich bereits im Bereich der BRD befinden, an die Jugendämter im Kreis zugewiesen und hier zu versorgen sein werden. Nur der Zeitpunkt ist fraglich. Dass durch die weitere Fluchtbewegung noch Weitere in unbekannter Zahl dazu kommen werden, dürfte außer Frage stehen.

 

Der Kreis Coesfeld hat nun die Möglichkeit, in Nottuln eine weitere Immobilie anzumieten, die für einen solchen Zweck genutzt werden könnte. Es handelt sich dabei um die Räumlichkeiten eines ehemaligen Internates in Trägerschaft und  Eigentum der Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche sind durchgeführt worden.

In Übertragung des Modells in Seppenrade soll die Nutzung in Kooperation der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld erfolgen. Der Mietvertrag und damit der Betrieb wird in Verantwortung des Kreises Coesfeld vorgenommen werden.

 

 

 

Vereinbarung nach § 8a SGB VIII mit den Schulen und den Trägern des Offenen Ganztags

 

In einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Schulaufsicht, der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld wurde vor vier Jahren eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei möglicher Kindeswohlgefährdung entwickelt. Sie beinhaltet eine rechtliche Einordnung im Bundeskinderschutzgesetz sowie verbindliche Verfahrensregeln und Formulare für den Umgang von Berufsgeheimnisträgern mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.

Die Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufe 1 und 2 im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurden erstmalig im Jahr 2013 in einer Veranstaltung für Schulleitungen informiert und anschließend angeschrieben. Daneben wurden zu Beginn dieses Jahres nochmals sämtliche Schulen angeschrieben und die Kolleginnen und Kollegen des offenen Ganztages einbezogen.

Es sind bereits eine Vielzahl von Kooperationsvereinbarungen mit den Schulleitungen und den Vertretern des Offenen Ganztages abgeschlossen worden. Einige befinden sich noch im Unterschriftsverfahren.

Es wird festgestellt, dass sich der verbindliche Verfahrensablauf bewährt und Handlungssicherheit für alle Beteiligten schafft.

 

 

 

Kindertagespflege; hier: Qualitätssicherung – Befragung der Eltern von Tagespflegekindern und Tageseltern 2015

 

Im Rahmen der Qualitätssicherung wurden im vergangenen Jahr die Eltern und Tageseltern in einer anonymisierten Fragebogenaktion zu ihren Erfahrungen, Wünschen und ihrer Zufriedenheit befragt.

Die Teilnahme der Eltern lag bei 42 % und die der Tageseltern bei 49 %.

Im Ergebnis konnte u.a. festgestellt werden, dass die Eltern kreisweit sehr zufrieden sind. Das Angebot der Kindertagespflege erfüllt deren Wunsch und Bedarf nach einem zeitlich flexiblen und zudem individuellen Betreuungsangebot für die überwiegend unter dreijährigen Kinder. Auf die Frage „Wie wohl fühlt sich Ihr Kind bei der Tagespflegeperson?“ antworteten 96 % mit „sehr wohl“ und 4 % mit “wohl“. Die Bewertung „teils/teils“ und „unwohl“ wurden nicht angekreuzt.

Von den Tageseltern sind mit ihrer Tätigkeit 39 % „sehr zufrieden“, 53 % „zufrieden“, 8 % „teils/teils“ und 0 % „unzufrieden“. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wurde ebenfalls positiv bewertet. So wurde die Beratung bei pädagogischen und wirtschaftlichen Fragen, die Vermittlung von Tageskindern und die Erreichbarkeit der Mitarbeiter mit durchschnittlich 93 % „zufrieden“ und 7 % „unzufrieden“ beantwortet.

Im Jahr 2013 wurden erstmalig die Eltern und Tageseltern in vergleichbarer Form und mit vergleichbaren Fragen befragt. Auch damals ergaben sich in allen Bereichen vergleichbar gute Ergebnisse. Die Zufriedenheit der Eltern konnte in den vergangenen beiden Jahren zudem gesteigert werden. So antworteten im Jahr 2013 auf die Frage „Wie wohl fühlt sich Ihr Kind?“ nur 87 % mit „sehr wohl“ (2015: 93 %). Bei den Tageseltern ist das Bild etwas indifferent, da der Anteil der sehr zufriedenen Tageseltern zwar von 46 % auf 39 % zurückgegangen ist, gleichzeitig aber der Anteil der zufriedenen Tageseltern von 43 % auf 53 % gestiegen ist. Bedingt durch die letztlich geringe tatsächliche Zahl der Rückläufer sind diese Prozentwerte allerdings auch nicht überzubewerten, da jede einzelne Stimme einen unverhältnismäßig hohen Einfluss auf das Gesamtergebnis erhält.