Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kreistag empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die vorgeschlagene Erweiterung des Gesellschaftszweckes im Gesellschaftervertrag zu beschließen.

 


Kreisdirektor Gilbeau ergänzt zur vorliegenden Sitzungsvorlage, dass seitens der Kommunalaufsicht gefordert werde, klare Regeln und Beschreibungen für Gesellschaften in den Gesellschaftsverträgen zu formulieren, um eine „Flucht ins Privatrecht“ zu verhindern. Dies werde hiermit ausgeführt.

 

Ktabg. Kortmann erklärt, mit der der Anpassung des Vertrags einverstanden zu sein. Er gehe davon aus, dass die GFC GmbH in Zukunftsfeldern tätig sei und daher immer wichtiger werden würde. Sodann erkundigt er sich, ob Bürgerbeteiligungen an der GFC GmbH ermöglicht werden könnten. Diese Idee sei, so Ktabg. Kortmann weiter, als Anregung zu verstehen, nicht als Antrag.

Kreisdirektor Gilbeau erklärt, dass es grundsätzlich denkbar sei, eine Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zunächst solle der Kreis der Gesellschafter jedoch beschränkt bleiben. Eine Erweiterung der Gesellschafter sei mit Risiken verbunden. Vornehmlich gehe es darum, das Primat der Politik und der Verwaltung zu sichern.

Auch Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann betont, dass die GFC GmbH ein operatives Instrument des Kreises Coesfeld sei. Daher solle die Möglichkeit der Einflussnahme durch diesen möglichst groß sein.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig