Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

1.    Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Verfahrensweise bei dem Umgang mit der erhaltenen Anzahlung aus der Schul- und Bildungspauschale wird zugestimmt.

 

2.    Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Vorgehensweise bei dem Umgang mit den Beständen der Rekultivierungsrücklage und der Pensionsrücklage wird zugestimmt.

 

3.    Der Bericht der Verwaltung zum Zins- und Darlehensmanagement wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Ktabg. Kortmann führt aus, dass laut Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld, in Kraft getreten zum 01.03.2013 (SV-8-0849, Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 05.03.2013: www.kreis-coesfeld.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=22259&type=do&), der Aktienanteil der vom Kreis Coesfeld ausgewählten Anlagen 30 % nicht übersteigen dürfe (Ziffer 2.5 der Richtlinie). Dieser Passus bereite ihm Sorge, da zu erwarten sei, dass Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe aktiv seien, aufgrund der politisch gesteckten Klimaschutzziele künftig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnten. Dies ginge einher mit einem deutlichen Wertverlust der von diesen Unternehmen ausgegebenen Aktien (sogenannte „Kohlenstoffblase“), was entsprechende Auswirkungen auf das Portfolio des Kreises Coesfeld hätte, sofern dieser über seine Finanzanlagen in solche Unternehmen investiert habe. Vor diesem Hintergrund möchte er wissen, in welcher Höhe die Finanzanlagen des Kreises Coesfeld aus Anteilen an Unternehmen der fossilen Energieträger-Branche bestünden.

Kreisdirektor Gilbeau entgegnet, dass ihm das Portfolio nicht bis ins Detail geläufig sei, da der Kreis Coesfeld über ein ausdifferenziertes Anlagenportfolio verfüge. So legten etwa die in der SV-9-0544 ausgewiesenen Fonds wiederum jeweils einzeln nach festen Regeln autonom in bestimmte Anlagen an. Alle Finanzanlagen des Kreises Coesfeld entsprächen jedoch laut Kreisdirektor Gilbeau sowohl der genannten Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld, als auch dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.12.2012 zur Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000559). In keinem Fall halte der Kreis Coesfeld Risikoanlagen, so Kreisdirektor Gilbeau weiter. Eine abschließende Antwort solle dem Protokoll beigefügt werden.

 

Ktabg. Koch lobt die Sitzungsvorlage und bewertet die Arbeit des Kreises Coesfeld in diesem Bereich in Anbetracht der derzeitigen Situation auf dem Finanzmarkt positiv. Sodann erkundigt er sich, wie die Verwendung der Schul- und Bildungspauschale (Beschlussvorschlag 1) haushaltsrechtlich abgewickelt werde.

ALin Brockkötter erläutert, dass die Auszahlungen für die aufgeführten Maßnahmen teilweise schon erfolgt seien (Sanierung des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs) oder noch anstünden (Energetische Sanierung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs). Für den letztgenannten Fall seien im Rahmen der Haushaltsplanung Auszahlungsansätze zu veranschlagen.

Für die Schul- und Bildungspauschale wiederum würden jährlich Einzahlungsansätze veranschlagt (Produktgruppe 21, Teilfinanzplan Zeile 18 – Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen). Die eingenommene Schul- und Bildungspauschale werde bis zu ihrer Verwendung bei den erhaltenen Anzahlungen (Bilanzposition 4.7) ausgewiesen. Sobald über die Verwendung der Schulpauschale entschieden worden sei, könne diese entsprechend eingesetzt werden. In den in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Fällen solle die Pauschale von den erhaltenen Anzahlungen auf einen Sonderposten umgebucht werden. Dieser solle dann anteilig, entsprechend der Abschreibungen auf die Berufskollegs, ertragswirksam aufgelöst werden. Auf diese Weise könne die allgemeine Kreisumlage entlastet werden.

 

 

Anmerkung: Da zur Risikominderung und Streuung Anlagen auch in Mischfonds erfolgten, war es kurzfristig nicht möglich, den vom Ktabg. Kortmann angesprochenen Sachverhalt abschließend aufzuklären. Hierzu wird daher in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung berichtet.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig