Beschluss:

 

1.      Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Lüdinghausen als Satzung.

 

2.      Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

3.      Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Lüdinghausen auf vertraglicher Basis durchzuführen.

 

4.      Der Landrat wird beauftragt, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dahingehend Kontakt aufzunehmen, dass die „Alte Fahrt“ des Dortmund-Ems-Kanals in Lüdinghausen als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann.


Ktabg. Holz weist auf die sog. „Alte Fahrt“ des Dortmund-Ems-Kanals in Lüdinghausen hin, die nach seiner Einschätzung unter Naturschutz gestellt werden sollte. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes habe sich dagegen ausgesprochen und die untere Landschaftsbehörde sei diesem Wunsch gefolgt.

Er regt an, dass die Verwaltung mit der zuständigen Bundesverwaltung Kontakt aufnimmt und sich für die Aufnahme der „Alten Fahrt“ als Naturschutzgebiet einsetzt.

Auf Vorschlag von Landrat Dr. Schulze Pellengahr wird dieser Vorschlag in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Über den so geänderten Beschlussvorschlag lässt er hiernach abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Anmerkung:

Der Entwurf des Landschaftsplans wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.