Beschluss:

 

Die als Anlage im Entwurf beigefügte Resolution wird beschlossen.

 

Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an alle Landtagsabgeordneten weiterzuleiten.

 


Ktabg. Schulze Esking moniert an dem Landesnaturschutzgesetz, dass es über die Forderungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf die auszuweisenden Flächen hinausgeht. Es sind damit Eigentums- und Nutzungsbeschränkungen der Flächen verbunden. Als weiteren Kritikpunkt führt er an, dass künftig nicht mehr der demokratisch legitimierte Kreistag entscheidet, sondern in den Mitwirkungsrechten gestärkte Naturschutzverbände bzw. die obere Landschaftsbehörde in Münster. Verfahren würden ferner länger dauern.

Auf Hinweis von Landrat Dr. Schulze Pellengahr ist der Ktabg. Schulze Esking mit einem Versand an alle Landtagsabgeordneten einverstanden.

 

Ktabg. Vogelpohl dankt der CDU-Kreistagsfraktion für den Antrag, wie er auch im Kreis Kleve beraten wurde. Er begrüßt das Ziel, den Naturschutz zu stärken, hält aber gleichwohl den Resolutionsentwurf für einen Akt der „Rosstäuscherei“. Das Eigentum verpflichtet, so das Grundgesetz. Hinsichtlich des Biotopverbundes sei man näher an 15 % als an 10 %, so dass die Forderung einen Rückschritt darstellt.

Die Mitwirkung in Beiräten müsse keine Angst verbreiten, eine Überforderung der Naturschutzverbände sei ebenfalls nicht zu erkennen.

Ferner sei die flächendeckende Landschaftsplanung ein Anliegen des früheren Landrats Konrad Püning. Er verweist ferner auf Umfrageergebnisse, wonach sich CDU-Wähler beispielsweise mit großer Mehrheit für mehr Natur- und Artenschutz ausgesprochen haben, ebenso für ein Verbot von Gülleausbringung und Pestizidnutzung in Landschaftsschutzgebieten.

 

Ktabg. Schulze Esking weist auf die Manipulationsmöglichkeiten bei Umfragen hin, so beispielsweise würden 80 % alle Befragten biologisch erzeugtes Fleisch und Gemüse bevorzugen, die tatsächliche Nachfrage sieht gravierend anders aus, eher bei 2 %.

 

Ktabg. Höne stellt fest, dass der Teufel im Detail steckt. So soll die Biotopverbundfläche nach Aussagen des Landes näher an 15 als an 10 % liegen. Dies beinhaltet jedoch auch vorgesehene, in Planung befindliche Flächen. Insoweit wäre eine Ausweitung ein Eingriff in das Eigentum. Ferner sehe das Grundgesetz zunächst den Schutz des Eigentums vor, und nicht nur die Sozialpflichtigkeit. Der kooperative Naturschutz, wie er in dieser Region und nicht über die Köpfe der Beteiligten hinweg gepflegt wird, werde nach seiner Einschätzung zurückgedrängt. Seine Fraktion wird daher der Resolution zustimmen.

 

Ktabg. Kortmann hebt den Aspekt hervor, dass auch das öffentliche Eigentum und das Recht der Allgemeinheit auf eine ordentliche und gesunde Umwelt geschützt werden müsse.

 

Abschließend weist Ktabg. Holz darauf hin, dass er als Vertreter der Landwirtschaft im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde mitwirke.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               32 JA-Stimmen

                                                    16 NEIN-Stimmen

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Resolution wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.