Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert die Hintergründe zu dem in den letzten Tagen durch die Presse gehenden Fall der versuchten Abschiebung aus einem „Kirchenasyl“ in Münster durch die Ausländerbehörde Coesfeld. Er verweist auf die hierzu ergangene gemeinsame Presseerklärung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und des Kreises Coesfeld, die auch allen Kreistagsabgeordneten zugegangen ist und über die Internetseiten des Kreises Coesfeld abrufbar ist.

 

Die rechtliche Bewertung des Falles sei soweit eindeutig: Es handele sich hier um ein sogenanntes „Dublin III-Verfahren“, für das es strikte Spielregeln gebe. Man habe – so Landrat Dr. Schulze Pellengahr – Amtshilfe für das BAMF geleistet und somit keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage gehabt, ob eine Überstellung in den EU-Mitgliedstaat Ungarn rechtlich bedenklich sei, oder nicht. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hätten rechtlich korrekt und sauber gehandelt. Mitnichten sei die Aktion ohne Vorankündigung erfolgt, die Ingewahrsamnahme sei angekündigt worden. Einen Tag vorher habe zudem das Amtsgericht per Beschluss die Betretung der Räumlichkeiten und die Ingewahrsamnahme angeordnet.

 

Auf Rückfrage des Ktabg. Vogelpohl betont Landrat Dr. Schulze Pellengahr nochmals, dass der Kreis Coesfeld hier keinen Entscheidungsspielraum hatte, auch wenn dies schwer vermittelbar sei. Das BAMF habe bei den „Dublin III-Verfahren“ die Federführung. Diese Regelung sei auch bereits durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.