Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Kleerbaum bittet um Erklärung, warum unter Punkt 4.1 der Budgetvereinbarung die Bevollmächtigung der Schulleitungen zur Auftragserteilung von 25.000 DM auf 25.000 € angehoben worden sei.

 

Ltd. KRD Schütt erläutert, dass diese Anpassung vor dem Hintergrund der Geschäftsanweisung über die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen beim Kreis Coesfeld zu sehen sei.

Nach Anhebung der Entscheidungszuständigkeit der Abteilungsleitungen für Aufträge bis zu 25.000 € sei auch der Betrag für die Schulleitungen entsprechend angepasst worden. KAR Jasper ergänzt, dass diese Grenze von relativ geringer Bedeutung sei, da bei Vergaben, die einen Wert von 5.000 € übersteigen, die Schulleitungen in der Regel ohnehin auf die Verwaltung zurückgriffen.

 

Ktabg. Dr. Bücker regt unter Hinweis auf die Haushaltsreste im Vermögenshaushalt an, dass sich die Schulen gegenseitig aushelfen. Damit könnten ggf. Investitionen früher realisiert werden.

Ktabg. Pernhorst weist darauf hin, dass von den Haushaltsausgaberesten in Höhe von 100.000 € immerhin schon wieder 67.000 € verausgabt seien. 

 

Studiendirektor Kortekamp erklärt, dass sowohl das sogen. Dezemberfieber vermieden werden konnte als auch in Vorjahren ein Geldtransfer zwischen den Schulen stattgefunden habe. Er bezeichnet die Einsparung im Verwaltungshaushalt aller drei Berufskollegs als Punktlandung. Von der Möglichkeit, Rückstellungen zwischen den Schulen zu transferieren, solle möglichst verstärkt Gebrauch gemacht werden.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2004 zur Kenntnis.