Beschluss:

 

Der Beirat stimmt den Beschlussvorschlägen der unteren Landschaftsbehörde zu den von privat Betroffenen und von Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu.

 


Zu dem vorliegenden Entwurf des Landschaftsplans Davensberg-Senden bittet Herr Jung die Verwaltung um Erläuterungen.

Frau Baumhove weist einleitend darauf hin, dass mit diesem vierten und letzten neuen Landschaftsplan eine flächendeckende Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld erreicht werde.

Zum Stand der Planung teilt sie mit, dass Ende September 2016 die für den Landschaftsplan Lüdinghausen im Anzeigeverfahren geltende Frist ablaufe, in der die Bezirksregierung Rechtsverstöße geltend machen könne; anschließend werde der Plan in Kraft gesetzt.

Anschließend gibt Frau Baumhove Informationen zum Landschaftsplan Davensberg-Senden. Sie weist auf einzelne Abweichungen zum Regionalplan hin und macht als Besonderheit auf die nunmehr als Landschaftsschutzgebiet festgesetzte Ventruper Heide aufmerksam, wo der Regionalplan fehlerhaft sei. Im Rahmen des Biotopkatasters seien insbesondere das Venner Moor und die Davert bedeutsam.

 

Herr Holz nutzt die Gelegenheit, der unteren Landschaftsbehörde seinen Dank auszusprechen. Die Zahl von nur 23 Einwendungen Privater zeige, welch sorgfältige Arbeit geleistet worden sei. Die vom kooperativen Ansatz geprägte Landschaftsplanung, die auf Freiwilligkeit setze, nehme die Sorgen der Einwender ernst und habe sich bewährt. So könne der Kreis Coesfeld als erster Kreis im Münsterland eine flächendeckende Landschaftsplanung vorweisen. Wichtig sei nun, so Herr Holz, die Landschaftspläne mit Leben zu füllen und den Vertrauensvorschuss zu rechtfertigen.

 

Herr Bontrup spricht die Einwendung A1 Nr. 10 an, wo sich eine Ackerfläche im Naturschutzgebiet befinde.

Frau Baumhove erklärt, dass eine kleine Parzelle mit einem Gebäude herausgenommen worden sei, die aber nach wie vor Teil des FFH-Gebietes sei. Auch in anderen Naturschutzgebieten seien aus Verbundgründen Flächen ohne besondere Wertigkeit enthalten.

Herr Grömping ergänzt, dass EU- und Landesrecht den Kreis verpflichte, FFH-Gebiete in nationale Schutzkategorien, insbesondere Naturschutzgebiete zu überführen. Hier werde also nicht zum ersten Mal so verfahren. Zudem bringe die Unterschutzstellung keine Änderungen bei der Bewirtschaftung mit sich.

Herr Bontrup erwidert, es stelle sich aber sehr wohl die Frage der Zukunft einer Fläche im Naturschutzgebiet.

Weiter fragt er nach den Hintergründen der erstmaligen Aufnahme des Entwicklungsziels 1.5, der den Immissionsschutz an Autobahnen beinhalte und dem durch Anpflanzungen Rechnung getragen werden solle.

Herr Dr. Foppe antwortet, dies sei im Zusammenhang mit dem Ausbau der A1 geschehen. Sofern aus Schallschutzgründen Lärmschutzwälle erforderlich seien, würde dem zugestimmt.

 

Herr Brüning weist auf den Bereich um Haus Byink in Davensberg hin. Das ursprünglich hier geplante Landschaftsschutzgebiet sei für das dort geplante Baugebiet gestrichen worden. Die Bedenken gegen diese Planung, in unmittelbarer Nähe eines kulturhistorischen Denkmals 120 Häuser zu bauen, seien bereits bei der Aufstellung des Regionalplans geltend gemacht worden. Das Gebiet weise eine hohe Artenvielfalt auf.

Herr Grömping erwidert, dass der angesprochene Bereich zwar früher einmal als Landschaftsschutzgebiet angedacht worden, die Ausweisung aber nie geplant gewesen sei. Bereiche der gemeindlichen Bauleitplanung seien vielmehr auszusparen.

Frau Baumhove bekräftigt, dass Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht in Siedlungsbereichen festgesetzt werden dürften.

 

Herr von Hövel macht geltend, dass die Waldbauern durch die Landschaftsplanung überproportional benachteiligt würden. Die Unterschutzstellung von Waldflächen sei in ihrer Großflächigkeit eher kontraproduktiv, da dies von den Waldbauernfamilien als Bestrafung empfunden werde und demotivierend wirke. Der Konflikt könne durch die Einbeziehung von Waldflächen in den Vertragsnaturschutz gelöst werden.

Herr Dr. Foppe weist auf den Rahmenvertrag über Biotopbäume hin. Es sei für den Abschluss entsprechender Vereinbarungen geworben worden, die Resonanz schöpfe das zur Verfügung stehende Budget aber nicht aus. Außerdem gelten für Waldflächen nach wie vor die Warburger Verträge.

Herr Grömping ergänzt, dass hier nur das Forstamt zum Abschluss von Verträgen, die Landesmittel binden, befugt sei; die untere Landschaftsbehörde könne nur vermittelnd tätig werden.

Nur im Einzelfall komme Vertragsnaturschutz in Betracht, wie z. B. im Fall eines Bestandes von Bechsteinfledermäusen in einem großen, vitalen Baum.

 

Herr Jung lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig