KBD Dr. Foppe teilt mit:

 

Bodendeponie Flamschen

 

Mit Bescheid vom 20.05.05 ist die Plangenehmigung zur Stilllegung und Rekultivierung der Boden- und Bauschuttdeponie Coesfeld-Flamschen erteilt worden.

 

Auf der Grundlage der Anforderungen der Deponieverordnung sind die Arbeiten zur Stilllegung und Rekultivierung bis 2009 durchzuführen.

 

Im Rahmen der Verhandlungen mit der Genehmigungsbehörde konnte erreicht werden, dass das Anforderungsprofil an die Oberflächenabdeckung, an die baubegleitende Überwachung sowie an der auf der Fläche liegenden Aufforstungsverpflichtung deutlich reduziert werden konnte.

 

Wesentliche Komponenten des Abdeckungssystems können im Rahmen von Bodenverwertungsmaßnahmen am Markt aquiriert werden, so dass die Maßnahme insgesamt günstig umgesetzt werden kann.