Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag zur Änderung des § 13 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld wird zugestimmt.

 


Landrat Püning verweist einleitend auf die letzte Kreisausschusssitzung, in der bereits die Absicht der Änderung der Hauptsatzung diskutiert wurde.

 

Ktabg. Bergmann erinnert an die Diskussion in der letzten Kreisausschusssitzung und äußert vor dem Hintergrund der schlechten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Kreishaussanierung den Wunsch, dass die Fraktionsvorsitzenden über Kostenüberschreitungen unverzüglich informiert werden. Er möchte gewährleistet wissen, dass dies nicht beispielsweise auf Grund einer Finanzierung der Mehrausgaben im Rahmen des Budgets unterbleibe.

 

Landrat Püning erklärt unter Hinweis auf den letzten Satz des Änderungstextes, dass über die Projektabwicklung, hierzu gehöre auch der Kostenrahmen, eine Informationspflicht der Verwaltung bestehe.

 

Ktabg. Dinkler ist der Auffassung, dass in der letzten Kreisausschusssitzung schon eigentlich alles besprochen worden sei und dieses auch der Niederschrift entnommen werden könne.

 

Ktabg. Bergmann erklärt, dass ihm eine Bestätigung der Verwaltung, dass eine Information zeitnah erfolge, bereits genüge.

 

Ktabg. Kortmann ist der Auffassung, dass beim ersten Spiegelstrich das Wort „wurde“ aus redaktionellen Gründe zu streichen sei.

 

Landrat Püning sichert die redaktionelle Änderung zur nächsten Kreistagssitzung zu.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig