Beschluss:

 

Ohne.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Ausschussvorsitzender Kleerbaum weist einführend darauf hin, dass der Druck und die öffentliche Diskussion in der „Flüchtlingsproblematik“ nicht mehr so hoch seien wie z.B. noch vor einem Jahr. Auch die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge sei (vorübergehend) deutlich zurückgegangen. Insbesondere müsse nun weiter der integrative Teil der Arbeit bei allen Beteiligten im Vordergrund stehen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr stimmt dem zu und hebt die Integration als Kerngeschäft des Integrationsausschusses und insbesondere des Kommunalen Integrationszentrums (KI) hervor. Einen Dank richtet er an das KI unter Leitung von Bodo Dreier. Mit einem relativen kleinen, noch immer nicht vollständigen, Team sei man in die Arbeit gestartet. Nach den intensiven organisatorischen Vorarbeiten und der Erstellung des Integrationskonzeptes beginne nun der größte Teil der auch vor Ort verstärkt wahrnehmbaren praktischen Umsetzung der zahlreichen Erwartungen und Maßnahmen. Landrat Dr. Schulze Pellengahr betont, dass die Integrationsbemühungen sicherlich Zeit bräuchten, das Konzept aber einen echten Mehrwert  für alle Kommunen bringen würde.

 

MA Dreier berichtet unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage zunächst über die personelle Situation des KI (Seite 2 der SV) sowie die organisierten Veranstaltungen und veranlassten Maßnahmen (Seite 3 der SV).

 

Er stellt folgende, neu aufgelegte Broschüren vor:

 

  • Flyer Beratungsangebot für Schulen,
  • Elternbegleitbuch (Kurzversion, steht in Kürze in Deutsch, Arabisch, Türkisch, Persisch, Russisch, Englisch und Französisch zur Verfügung).

 

Sie sollen breit gestreut und möglichst vielen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

 

Anmerkung:

Beide Broschüren sind dieser Niederschrift beigefügt und können auch über das Kreistagsinformationssystem abgerufen werden.

 

Nach der kurzen Einführung durch MA Dreier kommt es zur offenen Aussprache und Beratung.

 

Ktabg. Lütkecosmann weist darauf hin, dass die Fortbildung von Lehrern Aufgabe des Landes sei. Man müsse hier unterscheiden zwischen „grundsätzlichen Lehrerproblemen“ und solchen, die aufgrund der Flüchtlingsthematik entstanden sind. MA Dreier weist darauf hin, dass eine Abstimmung zwischen dem KI und dem Kompetenzteam, welches für Lehrerfortbildungen zuständig ist, erfolge und dass beispielsweise die Auftaktveranstaltung zur Vernetzung von Schulen am 14.11.2016 nicht nur für Lehrer, sondern auch für Schulsozialarbeiter und Mitarbeiter der OGS geöffnet gewesen sei.

 

MA Dreier bestätigt auf Anfrage von Ktabg. Wobbe, dass mittlerweile alle drei Volkshochschulen im Kreis Coesfeld für BAMF-Kurse zertifiziert seien. Es sei angedacht, die bisher ausschließlich von den drei VHS angebotenen und vom KI bezuschussten  Sprachpatenschulungen für weitere Bildungsträger (z.B. GEBA, TÜV Nord etc.) zu öffnen.

 

Ktabg. Neumann sieht die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Sprachpaten kritisch. Viele Ehrenamtler, u.a. die Lesepaten in Grundschulen, arbeiten unentgeltlich und es sollte keine Ungleichbehandlung erfolgen.

 

Derselben Meinung ist Ktabg. Lütkecosmann. Es gebe ungefähr 1.500 – 2.000 in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich tätige Personen. Nun einer kleinen Gruppe eine Vergütung zu gewähren, sehe er problematisch. Wichtig für Ehrenamtler seien insbesondere Versicherungsfragen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Ergebnisse und Inhalte der Fortbildungen für Ehrenamtler (und auch die der Lehrer) möglichst vielen Personen zur Verfügung gestellt werden, da nur relativ wenige an einer Fortbildung teilnehmen könnten.

 

Ktabg. Wobbe bittet um Auskunft, ob die bisher freiwillig durch den Kreis und die Kreishandwerkerschaft angebotene Kombination aus Schulbesuch und Praktika (sog. „IFK plus-Maßnahme“) für Flüchtlinge fortgesetzt würde und/oder ob hierfür Mittel bereitgestellt würden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass diese Maßnahme ohne Zuständigkeit des Kreises bewusst auf dieses Jahr als Initiativprojekt begrenzt worden und dieses nun ausgelaufen sei. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe in eigener Zuständigkeit nun ähnliche Programme aufgelegt.

 

FBL Schütt ergänzt, dass seit dem 06.08.2016 durch das Integrationsgesetz der Zugang zu Maßnahmen der BA nach SGB III für Flüchtlinge erleichtert worden sei. Die angesprochenen Maßnahmen durch den Kreis bedürften somit keiner Fortsetzung, da das Regelsystem greife.

 

Herr Lütkecosmann macht darauf aufmerksam, dass das Modellprojekt Transferlernen bisher nur an Coesfelder Schulen durchgeführt wurde bzw. geplant sei und fragt nach, wie  eine Streuung auf das gesamt Kreisgebiet erfolgen solle. MA Dreier weist darauf hin, dass eine Ausweitung geplant sei und das Konzept beispielsweise bei der Netzwerkveranstaltung der Schulen am 14.11.2016 vorgestellt worden sei.