Nachtrag: 29.06.2005

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 18, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag nimmt die gutachterlichen Ausführungen zur Fortentwicklung des ÖPNV in den Münsterlandkreisen (Anlage) zur Kenntnis.

 

  1. Zwecks Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV sowie seiner EU-konformen Ausgestaltung beauftragt der Kreistag die Verwaltung nachstehende Maßnahmen vorzubereiten.

 

a)                  Gründung einer gemeinsamen Regie- und Bestelleinheit der   Münsterlandkreise unter Einbeziehung vorhandener Personale bei den Kreisen sowie der WVG/RVM und damit Einführung des Besteller-/ Erstellerprinzips.

 

b)                Abschluss eines Verkehrsvertrages mit der RVM über die von ihr zu erbringenden ÖPNV-Leistungen.

 

  1. Der Kreis Coesfeld setzt sich für eine Entflechtung der WVG von der RVM ein. Er strebt gemeinsam mit den anderen Münsterlandkreisen an, die Gesellschaftsanteile der Kommunen und der WVG an der RVM im Einvernehmen mit den Beteiligten zu übernehmen.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Danach lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion zu Ziffer 4 abstimmen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Geschäftsführung und Betriebsrat die Grundsatzfragen für eine Partnersuche für die RVM zu klären. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die Klärung der Frage, ob eine Partnersuche überhaupt erforderlich ist. Ebenso ist zu klären, wie den regionalen privaten Verkehrsunternehmen bei der zukünftigen Organisation und Durchführung des ÖPNV die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden kann.

 

 

Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 18 JA-Stimmen

                                                       33 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Sodann lässt Landrat Püning über Ziffer 4 des Beschlussvorschlages entsprechend der Sitzungsvorlage 7-0179/1 abstimmen:

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Geschäftsführung und Betriebsrat die Grundsatzfragen für eine Partnersuche für die RVM zu klären. Den regionalen privaten Verkehrsunternehmen soll durch die Ausgestaltung die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.

 

 

Form der Abstimmung:                  offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                  33 JA-Stimmen

                                                        18 NEIN-Stimmen

 

 

Danach lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion zu Ziffer 5 abstimmen:

 

  1. Ein zentrales Ziel innerhalb aller Maßnahmen ist die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze.

 

 

Form der Abstimmung:                   offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                   19 JA-Stimmen

                                                         31 NEIN-Stimmen

                                                           1 Enthaltung

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Weiter lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion zu Ziffer 6 abstimmen:

 

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die politischen Entscheidungsträger nach den Sommerferien  ein ÖPNV-Hearing mit den beteiligten Akteuren (Gutachter, RVM usw.) durzuführen.

 

 

Form der Abstimmung:                     offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                     18 JA-Stimmen

                                                           32 NEIN-Stimmen

                                                             1 Enthaltung

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

 

 


Ktabg. Müller führt für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, das der ÖPNV  für die GRÜNEN immer ein wichtiges Projekt gewesen sei, welches die Menschen und die Region in effizienter Weise verbinde. Dabei bestimme die Ausgestaltung des ÖPNV wesentlich die Attraktivität der Region. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe es sich bei der Beratung zu den organisatorischen Maßnahmen nicht leicht gemacht, aber schweren Herzens dem wirtschaftlich notwendigen Vorhaben zugestimmt. Bei allen Überlegungen, so Ktabg. Müller, dürfe aber nicht vergessen werden, dass die Mitarbeiterschaft wesentlichen Anteil am Gelingen des ÖPNV im Kreis Coesfeld habe. Gegenüber diesen im ÖPNV-Tätigen sollte ein unmissverständliches Signal des Dankes gesetzt und ein Zeichen gegeben werden, dass ihre Sorgen und Nöte gebührend Beachtung finden. Aus diesem Grunde beantrage die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Beschlussvorschlag um die Ziffer 5 wie folgt zu ergänzen: „Ein zentrales Ziel innerhalb aller Maßnahmen ist die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze.“

 

Ktabg. Bergmann erklärt, dass mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 7-0179/1 keine abschließende Entscheidung zu treffen sei, aber eine Weichenstellung erfolge. Aufgrund der Wichtigkeit sei das Thema in den SPD-Gremien intensiv, auch über die Kreisgrenzen hinaus, diskutiert worden mit dem Ziel, eine optimale Lösung zu finden. Im Ergebnis sei akzeptiert worden, dass es angesichts der rechtlichen Vorgaben und des zu erwartenden Wettbewerbs zu Veränderungen kommen müsse. Dabei sei aber die Interessenlage abzuwägen. Hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages sehe die SPD-Kreistagsfraktion keine Probleme und werde diese Entscheidungen mittragen. Allerdings sehe die SPD in dem Beschlusstext zu Ziffer 4 ihre Befürchtungen bestätigt. Das Thema der Fortentwicklung der RVM sei im letzten Jahr  ohne Diskussion im Unterausschuss in den Kreistag eingebracht worden. In dem jetzt unter Ziffer 4 des Beschlussvorschlages angeführten Text sehe die SPD bereits eine Vorfestlegung. Ein strategischer Partner könne sinnvoll sein, aber nicht als Mehrheitsgesellschafter, so Ktabg. Bergmann. Bei so einer Konstellation gebe es keine kommunale Einflussnahme mehr. Weiter sei die Frage zu stellen, ob eine Marktöffnung so schnell erfolgen werde. Die Notwendigkeit der Suche nach einem strategischen Partner sei für die SPD-Kreistagsfraktion zu wenig beleuchtet worden. Hier gehe es um eine langfristige Sicherung der Arbeitsplätze. Ktabg. Bergmann bemängelt, dass im bisherigen Verfahren nicht alles optimal gelaufen sei. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob Fehler gemacht worden seien. So sei von mehreren Stellen signalisiert worden, dass es an den Gutachter deutliche Vorgaben gegeben habe. Auch sei überraschend festzustellen gewesen, dass die Langfassung des Gutachtens erst am Tage der Fachausschusssitzung vorgelegen habe. Bis zu diesem Zeitpunkt habe nur eine Kurzfassung vorgelegen. Ferner sollen weitere Gutachten existieren. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas halte die SPD-Kreistagsfraktion ein Verkehrshearing nach der Sommerpause mit allen Interessenten und Fachleuten für erforderlich, die ihre Auffassungen und Stellungnahmen zu diesem Thema vortragen könnten. Was heute hier vorgelegt werde, sei gänzlich noch nicht rund, so Ktabg. Bergmann.

 

Ktabg. Dinkler verweist auf die bisherige Diskussion in den Gremien des Kreistages und stellt fest, dass mit dem Text zu Ziffer 4 des Beschlussvorschlages keine Vorfestlegung erfolge. Vielmehr sei noch alles offen. Der Gutachter habe den Auftrag gehabt, alle Möglichkeiten zur Fortentwicklung des ÖPNV zu prüfen. Dieses Gutachten liege nunmehr vor. Dabei gehe es jetzt nicht darum, dieses Gutachten zu bestätigen, sondern die Verwaltung zu beauftragen, die sich aus dem Gutachten ergebenden Grundsatzfragen zu klären. Erst wenn das Ergebnis dieses Prüfauftrages vorliege, werde über das weitere Vorgehen zu diskutieren und zu beschließen sein. In allen beteiligten Kreisen liege die gleiche Beschlusslage vor. Erst im Herbst gelte es, einen gemeinsamen Weg zu finden. Bis dahin sei alles offen. Die CDU-Kreistagsfraktion werde sich von der SPD nicht in eine Ecke treiben lassen.

 

Ktabg. Kortmann führt die ähnlichen Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Kreistagsfraktion an und bittet um Unterbrechung der Sitzung um 5 Minuten, damit sich die beiden Fraktionen austauschen können.

 

Nach durchführter Unterbrechung ruft Landrat Püning gegen 17:25 Uhr zur Weiterführung der öffentlichen Sitzung auf.


Ktabg. Bergmann erklärt, dass entgegen dem Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage 7-0179/1 zu Ziffer 4 folgender Text vorgeschlagen werde:

„Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Geschäftsführung und Betriebsrat die Grundsatzfragen für eine Partnersuche für die RVM zu klären. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die Klärung der Frage, ob eine Partnersuche überhaupt erforderlich ist. Ebenso ist zu klären, wie den regionalen privaten Verkehrsunternehmen bei der zukünftigen Organisation und Durchführung des ÖPNV die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden kann.“

Ferner sei der Beschlussvorschlag um folgende Ziffern 5 und 6 zu ergänzen:

 

„5. Ein zentrales Ziel innerhalb aller Maßnahmen ist die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die politischen Entscheidungsträger nach den Sommerferien ein ÖPNV-Hearing mit den beteiligten Akteuren (Gutachter, RVM usw.)  durchzuführen.“

 

Ktabg. Kortmann zieht aufgrund dieser Beschlussvorschläge den gestellten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Ferner beantragt Ktabg. Kortmann, über die Ziffern 1 – 3 des Beschlussvorschlages gemeinsam abzustimmen und über die Ziffern 4, 5 und 6 eine Einzelabstimmung vorzunehmen.

 

Ktabg. Stauff erklärt für die FDP-Kreistagsfraktion, dass die FDP dem Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage 7-0179/1 zustimmen werde. Mit dieser Zustimmung erfolge keine Festlegung auf einen bestimmten Partner. Die Verwaltung erhalte lediglich den Auftrag, die Grundsatzfragen für eine Partnersuche für die RVM zu klären.

 

Für den Ktabg. Prof. Dr. Voß stellt sich unter Hinweis auf Ziffer 5 des Antrages der SPD-Kreistagsfraktion die Frage, ob bei der Sicherung von Arbeitsplätzen nur betriebsbedingte Kündigungen zu unterbleiben hätten oder eine Arbeitsplatzgarantie insgesamt gemeint sei.

 

Ktabg. Bergmann weist auf die notwendigen Signale an die Mitarbeiterschaft hin, die gesetzt werden sollten, da die Unsicherheit unter den Mitarbeitern nicht unerheblich sei. Der Erhalt aller Arbeitsplätze sollte soweit wie möglich in Betracht gezogen werden.

 

Ktabg. Stauff wendet sich an die SPD und erklärt, dass man sich einschränken würde, wenn man nur an die Arbeitsplätze denke. Auch er sei für den Erhalt der Arbeitsplätze bei der RVM, aber nur, wenn sie auch marktgerecht seien.

 

Ktabg. Kortmann nimmt die Ausführungen des Ktabg. Stauff auf und stellt fest, dass insoweit Einigkeit über den Erhalt der Arbeitsplätze bestehe. Gewünscht werde jetzt, sich auch bei der Abstimmung für den Erhalt der Arbeitsplätze zu erklären.

 

Ktabg. Lonz versteht die Diskussion um den Erhalt der Arbeitsplätze nicht. Sie seien doch alle für den Erhalt der Arbeitsplätze, so Ktabg. Lonz. Gäbe es dieses Gutachten nicht, wäre der Zusatzantrag der SPD-Kreistagsfraktion nicht erforderlich gewesen. Es gehe hier um die Sicherheit, dass nicht nur in eine Richtung diskutiert und entschieden werde.

 

Ktabg. Dinkler weist darauf hin, dass von keiner Seite ausgeführt worden sei, dass Arbeitsplätze vernichtet werden sollen. Bei dem Gutachten handele es sich um keinen Beschluss. Alles sei offen. Deshalb sollten heute keine Pflöcke eingeschlagen werden. Soweit der Prüfauftrag abgearbeitet und Ergebnisse vorliegen würden, sollte weiter diskutiert und beschlossen werden.

 

Ktabg. Große Verspohl führt die Ziffer 4 des Beschlussvorschlages der SV 7-0179/1 an und erklärt, dass man zu Betriebsräten Vertrauen haben sollte.

 

Ktabg. Kortmann antwortet hierauf, dass es bei der zu berücksichtigenden Sicherung der Arbeitsplätze auch um eine bessere Verhandlungsposition gehe. Deshalb sei eine Änderung des Beschlusstextes zu Ziffer 4 erforderlich.

 

Ktabg. Schäpers hält dem Ktabg. Dinkler entgegen, dass es bei der Abfassung eines Gutachtens insbesondere auf die Fragestellung ankomme. Soweit bei allen die Sicherung der Arbeitsplätze nicht in Frage gestellt werde, so könne auch heute darüber entschieden werden.

 

Landrat Püning weist auf die auf Seite 3 des Gutachtens ausgesprochene Arbeitsplatzsicherheit bis zum 31.12.2009 hin. Welche Schlüsse letztlich aus dem Gutachten zu ziehen seien, werde zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein. Weiter stellt Landrat Püning klar, dass das vorliegende Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt wurde. Bezogen auf den Kreis Warendorf teilt Landrat Püning mit, dass nach Informationen des dortigen Landrats die kreisangehörigen Gemeinden ihre Bereitschaft signalisiert hätten, ihren Anteil abzugeben.

 

Ktabg. Bergmann äußert sich verärgert über den ein oder anderen Wortbeitrag und ruft dazu auf, eindeutige Signale einer Arbeitsplatzsicherheit an die Beschäftigten des ÖPNV zu setzen. Der Gutachter habe sich bereits in eine bestimmte Richtung festgelegt. Ktabg. Bergmann zeigt sich weiter verärgert darüber, dass es immer wieder andere Informationen gegeben habe. Immer sei was in Fluss gewesen. Auch wenn die Lösung noch offen sei so sollte man dennoch fair miteinander umgehen. Die SPD-Kreistagsfraktion beantrage weiter wie vorgetragen.

 

Landrat Püning weist mit Entschiedenheit angedeutete Vorwürfe zurück, dass nicht alle vorliegenden Informationen vorgelegt worden seien. Da es sich um einen laufenden Prozess handele, ergäben sich naturgemäß ständig Weiterentwicklungen.

 

KD Gilbeau ergänzt, dass dem Unterausschuss ÖPNV in der Vergangenheit alle vorliegenden Informationen vermittelt worden seien. Wenn Fehlinformationen gestreut würden, müsse dies hingenommen werden. Insbesondere sei zu bedauern, wenn Unsicherheiten und Ängste bei der Arbeitnehmerschaft geschürt würden. Die Arbeitsgemeinschaft wolle für die RVM und WVG Rechtssicherheit entwickeln und darstellen. Über die Ergebnisse werde eine zeitnahe Information zugesichert. Weiter teilt KD Gilbeau mit, dass der Beschlussvorschlag entsprechend der SV 7-0179/1 in den anderen Kreisen so gefasst worden sei.

 

Ktabg. Lonz bezieht sich auf die Ausführungen von KD Gilbeau zum Unterausschuss ÖPNV und erklärt, dass die Mitglieder des Unterausschusses in der Vergangenheit immer gut und umfassend informiert worden seien. Umso überraschender sei es gewesen, dass die Langfassung des Gutachtens erst in der Fachausschusssitzung vorgelegt worden sei. Angeblich sei noch ein weiteres Gutachten der RVM im Umlauf. Insoweit schränke er die rechtzeitige Information der Mitglieder des Unterausschusses ÖPNV ein. Zum Thema Rechtssicherheit weist Ktabg. Lonz darauf hin, dass Rechtssicherheit nicht darin bestehe, wie es andere darstellen. Was noch alles aus Richtung der EU komme, könne keiner übersehen. Das gehandelt werden müsse sei klar, die Frage sei nur in welcher Form, so Ktabg. Lonz.

 

Landrat Püning weist darauf hin, dass viele Dinge in Fluss seien. Heute könne mit absoluter Sicherheit keiner sagen, was auf EU-Ebene noch alles zu beachten sei. Ein Übergang zu wettbewerblichen Strukturen zeichne sich aber deutlich ab.

 

KD Gilbeau führt zu den Ausführungen des Ktabg. Lonz aus, dass lediglich noch eine Stellungnahme des Geschäftsführers der RVM vorliege. Hierbei handele es sich aber nicht um ein Gutachten, sondern um ein Arbeitspapier der Geschäftsführung. Nicht jedes Papier werde den Mitgliedern des Unterausschusses ÖPNV unmittelbar zugestellt. Der Informationsfluss müsse sich organisch entwickeln.

 

Landrat Püning ergänzt hier, dass sich in einem Verwaltungsverfahren viele Beteiligte äußern würden. Dies sei ein normaler Vorgang. Die Verwaltung habe dann die Aufgabe, u.a. unter Berücksichtigung dieser Äußerungen  den Beratungspunkt in Form einer Sitzungsvorlage vorzubereiten. Am Ende stehe die politische Entscheidung des Kreistages.

 

Sodann lässt Landrat Püning über die Beschlussvorschläge wie folgt abstimmen: