Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

 

10.01

Organisation und GPO

311

10.03

Zentraler Service

330

10.04

EDV

343

10.05

E-Government, Kommunikation

352

 

 

 

11.01

Personalwirtschaft

360

 

 

 

20.01

Haushalt, Finanzcontrolling

373

20.02

Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

379

20.03

Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

385

20.05

Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle

393

 

 

 

 


im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                                          ab Seite

 

00.01

Verwaltungsleitung

469

 

 

 

01.01

Büro des Landrats

481

01.02

Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

486

01.03

Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

494

01.04

Recht

500

01.05

Kommunalaufsicht

504

01.06

Kreistagsbüro

508

 

 

 

02.01

Gleichstellung

523

 

 

 

08.01

Personalrat

530

 

 

 

14.01

Rechnungsprüfung

536

 

 

 

31.01

Zentrale Aufgaben der Polizei

543

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                            ab Seite

 

21.00

Allgemeine Finanzwirtschaft

552

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2017) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2017 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 550) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.


Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann ruft zunächst die Produktgruppen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auf.

 

Ktabg. Kleerbaum bittet, die Änderungsliste für die kommenden Sitzungen größer auszudrucken.

 

Ktabg. Kortmann beantragt, einzeln über die Budgets abzustimmen. Als Begründung teilt er dem Ausschussvorsitzenden Dr. Gochermann mit, dass die Änderungsliste noch abschließend in den Fraktionen beraten werden solle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle sich daher zunächst bei der Abstimmung zu den Budgets 3 und 4 enthalten und gegen das Budget 5 stimmen. Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann gibt dem Antrag statt.

 

Die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek erkundigt sich, weshalb im Teilergebnisplan Produktgruppe 01.01 – Büro des Landrats (S. 481 des Haushaltsentwurfes 2017) der Ansatz bei den Personalaufwendungen im Vergleich zu 2016 um ca. 70.000 € ansteige. Hierfür sei keine Begründung ersichtlich. AL Beck führt aus, dass die steigenden Aufwendungen aus der Wiederbesetzung der Stelle des persönlichen Referenten des Landrats ab dem 01.06.2017 resultierten. Dem Ausschussvorsitzenden Dr. Gochermann versichert AL Beck, dass es sich bei der Wiederbesetzung um ein Aufstocken auf den ursprünglichen Stand handele. Die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek bittet darum, solche Informationen künftig bereits als Erläuterung in den Haushaltsentwurf aufzunehmen.

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

 

10.01

Organisation und GPO

311

10.03

Zentraler Service

330

10.04

EDV

343

10.05

E-Government, Kommunikation

352

 

 

 

11.01

Personalwirtschaft

360

 

 

 

20.01

Haushalt, Finanzcontrolling

373

20.02

Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

379

20.03

Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

385

20.05

Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle

393

 

 

 

 


im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                                          ab Seite

 

00.01

Verwaltungsleitung

469

 

 

 

01.01

Büro des Landrats

481

01.02

Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

486

01.03

Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

494

01.04

Recht

500

01.05

Kommunalaufsicht

504

01.06

Kreistagsbüro

508

 

 

 

02.01

Gleichstellung

523

 

 

 

08.01

Personalrat

530

 

 

 

14.01

Rechnungsprüfung

536

 

 

 

31.01

Zentrale Aufgaben der Polizei

543

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen

                                                      4 Enthaltungen

 

 

Zu Beginn der Beratungen zu Budget 5 stellt Ktabg. Rampe klar, dass aus Sicht der SPD-Fraktion die Mehrbelastung aus der Landschaftsumlage des LWL über die Ausgleichsrücklage gedeckt werden und der Hebesatz auf den Stand des eingebrachten Haushaltsentwurfes festgeschrieben werden solle.

 

Die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek weist darauf hin, dass auch in 2016 mit einem Jahresfehlbetrag kalkuliert wurde. Nach derzeitiger Einschätzung sei für dieses Jahr jedoch mit einem Überschuss zu rechnen. Eine Entlastung der Kommunen habe somit in 2016 nicht stattgefunden. Dies solle mit dem Haushalt 2017 ausgeglichen werden. Grund für die Überschüsse seien auch in diesem Jahr wieder unter anderem nicht veranschlagte sonstige ordentliche Erträge.

Hierauf entgegnet AL’in Brockkötter, dass in 2016 eine Entlastung der Kommunen de facto stattgefunden habe, diese jedoch voraussichtlich nicht aus der Ausgleichsrücklage finanziert werde. Der in der Planung nicht auskömmliche Hebesatz der Kreisumlage sei auf die Kreisumlage allgemein angerechnet worden. Nicht vorhersehbare Sondereffekte, vor allem die Umstellung versicherungsmathematischer Verfahren durch die Fa. Heubeck bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen des Kreises Coesfeld, hätten dazu geführt, dass wider Erwarten im Jahresabschluss 2016 voraussichtlich ein Überschuss zu verzeichnen sei.

 

Ktabg. Kleerbaum weist darauf hin, dass eine solche Diskussion bereits im letzten Jahr geführt worden sei. Einmaleffekte, wie sie von der AL’in Brockkötter geschildert wurden, seien schwer vorhersehbar. Der Haushalt des Kreises solle jedoch gegenüber den kreisangehörigen Kommunen verlässlich und von deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gut vertretbar sein. Dies sei aus seiner Sicht gelungen. Die Übernahme einer Mehrbelastung aus der Erhöhung der Landschaftsumlage durch den Kreis Coesfeld sei zwar noch nicht ausdiskutiert, entspräche aber einer kontinuierlichen Haushaltsplanung des Kreises. Hierzu gehöre auch die Beibehaltung des Hebesatzes aus dem Haushaltsentwurf 2017. Somit werde auch deutlich, dass der Kreis keine Rücklagen ansammle, sondern im Sinne der kreisangehörigen Kommunen handele. Das Einkalkulieren etwaiger Sondereffekte widerspräche hingegen einer kontinuierlichen Haushaltsplanung. Mit Blick auf die finanzielle Situation des LWL sei zu erwarten, dass dieser die Kreise und kreisfreien Städte zukünftig finanziell noch stärker in Anspruch nehmen werde. Vor diesem Hintergrund solle der Kreis ein finanzielles Sicherheitspolster bereit halten. Ein etwaiger Jahresüberschuss 2016 könne entsprechen bei der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt werden. Die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rahmen des Verfahrens zur Herstellung des Benehmens sei vergleichsweise defensiv formuliert worden. Insgesamt sei die Haushaltsplanung des Kreises von den kreisangehörigen Kommunen akzeptiert. Dies gelte insbesondere unter der Bedingung, dass der Kreis die Mehrbelastung aus einer Erhöhung der Landschaftsumlage übernehme.

 

AL’in Brockkötter bestätigt auf Nachfrage des Ktabg. Rampe, dass es zeitlich nicht möglich sei, die Gutachten der Fa. Heubeck bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen, da sie in der Regel erst im folgenden Haushaltsjahr vorgelegt werden.

 

Der Ktabg. Kortmann sieht die Systematik, die den Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum zugrunde liegt, als richtig an. Die gute Haushaltssituation des Kreises hinge vor allem mit den allgemeinen Finanzzuweisungen zusammen. Die sonstigen ordentlichen Erträge würden richtigerweise nicht dezidiert geplant; allerdings sei es notwendig, diese zumindest pauschal zu schätzen und in Ansatz zu bringen. Seit 2010 seien die Ansätze hier immer zu niedrig gewesen. Dies sei besser, als der umgekehrte Fall, wirft Ktabg. Schulze Esking ein.

Aus Sicht des Ktabg. Kortmann hätten die kreisangehörigen Kommunen durch die von ihm vorgeschlagene Verfahrensweise schon früher entlastet werden können – unabhängig von eventuellen Jahresüberschüssen. Zudem sei die pauschale Veranschlagung sonstiger ordentlicher Erträge im Sinne der Haushaltsklarheit und –wahrheit.

Dem widerspricht der Ktabg. Kleerbaum.

Die Eigenkapitalausstattung des Kreises Coesfeld, so Ktabg. Kortmann weiter, sei im Moment noch vergleichsweise gering. Es solle daher von der Politik ein grundsätzlicher Beschluss darüber getroffen werden, welche Eigenkapitalhöhe als Ziel anvisiert werde.

 

Ktabg. Kleerbaum entgegnet, dass ein Schätzverfahren, wie von Ktabg. Kortmann vorgeschlagen, die kaufmännischen Grundsätzen konterkarierte. Zudem stünde ein solches Verfahren im Widerspruch zu der Maßgabe, dass der Kreis Coesfeld Eigenkapital aufbauen müsse. Die vorgeschlagene Verfahrensweise zum Umgang mit der Mehrbelastung aus der höheren Landschaftsumlage sei die bessere Lösung. So blieben auch noch weitere Handlungsspielräume für mögliche negative Entwicklungen in 2017. Falls erforderlich, sei auch die Erhöhung der Kreisumlage denkbar. Dies sei die vernünftigere Vorgehensweise.

 

Die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek entgegnet, dass es bei dem Vorschlag des Ktabg. Kortmann nicht primär um die Erhöhung des Eigenkapitals des Kreises ginge, sondern darum, dass eine vorab definierte Eigenkapitalquote Grundlage der Haushaltplanung sein solle.

 

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann merkt an, dass mit Aufstellung der Eröffnungsbilanz auch das Eigenkapital des Kreises Coesfeld ermittelt worden sei. Dieser Stand solle beibehalten werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung seien die Ansätze vorsichtig zu schätzen, eventuelle Überdeckungen könnten in den Folgejahren berücksichtigt werden.

 

Nach Ansicht des Ktabg. Kleerbaum lägen der Vorschlag des Ktabg. Kortmann und sein Vorschlag de facto nicht so weit auseinander, nur bestehe er nicht auf dem Festschreiben einer bestimmten Quote.

 

Der Ktabg. Rampe stellt im Anschluss an die Diskussion folgenden Antrag: „Der Hebesatz der Kreisumlage allgemein bleibt auf dem Stand des eingebrachten Haushaltsentwurfes 2017. Sich im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2017 ergebende Mehrbelastungen aus der Landschaftsumlage gehen zu Lasten der Ausgleichsrücklage.“

 

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann lässt sodann wie folgt über den Antrag abstimmen:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Im Anschluss wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                            ab Seite

 

21.00

Allgemeine Finanzwirtschaft

552

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen

                                                      3 Nein-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

Bezüglich der Beratung und Beschlussfassung über die Änderungsliste erkundigt sich der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann bei den Ausschussmitgliedern, wie vorgegangen werden solle. Vom Ktabg. Kleerbaum wird vorgeschlagen, die Änderungsliste zunächst in den Fraktionen zu beraten.

FBL Schütt weist für die Beratungen auf die Erläuterungen zu Produktgruppe 50.40 hin. Hierbei handele es sich um aktuelle Entwicklungen, die erst am Sitzungstage eingepflegt worden seien.

Sodann werden Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Punkt einvernehmlich in den Kreisausschuss verschoben:

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2017) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2017 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Die nachfolgenden Punkte werden, so stellt der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann klar, unter Vorbehalt der Beratungen zur Änderungsliste behandelt.

 

Bezüglich des Stellenplans stellt Ktabg. Schulze Esking fest, dass innerhalb von zwei Jahren fast 50 neue Stellen eingerichtet worden seien. Auch die Personalaufwendungen seien über die Jahre stark angestiegen. Hinzu kämen noch die langfristigen Verpflichtungen aus den Pensionen. Im Hinblick auf die nachfolgenden Generationen sei hier mehr Zurückhaltung geboten. Der Stellplanentwurf 2017 könne zwar akzeptiert werden, allerdings sei für die Kreisausschusssitzung ein Konzept vorzulegen, wo künftig Stellen eingespart werden können. Andernfalls werde die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag stellen.

 

Auch Ktabg. Kleerbaum kündigt für die Kreisausschusssitzung einen Antrag an: Angesichts der günstigen Lage auf dem Geldmarkt sie es sinnvoll, Gelder in den Straßen- und Radwegebau zu lenken.

Diesen Vorschlag begrüßt der Ktabg. Kortmann. Hinsichtlich des Stellenplanes hält er fest, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem zustimmen werde. Der Abbau von Stellen in der Vergangenheit habe nur schwer über effizientere Verwaltungsarbeit aufgefangen werden können. So seien bereits in der Vergangenheit Probleme aus zu wenigen Stellen entstanden. Hier habe eine gute Verwaltung Vorrang.

Ktabg. Schulze Esking wirft ein, dass der Vorschlag, Stellen einzusparen, im Sinne künftiger Generationen sei.

 

Abschließend lässt der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann – vorbehaltlich der noch ausstehenden Beratungsergebnisse zur Änderungsliste – über folgende Punkte abstimmen:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 550) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen

                                                      4 Enthaltungen