Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


KAR Bleiker trägt vor, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zum Stand 31.08.2005 auf 4957 mit insgesamt 9789 Leistungsempfängern belaufe. Im Vergleich habe es im Januar 2005 im Kreis Coesfeld ca. 4.500 Bedarfsgemeinschaften gegeben. Unter dem Aspekt, dass im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.08.2005 insgesamt 1.887 Neuanträge gestellt worden seien, könne dies als positives Ergebnis einer erfolgreichen Auswegberatung und Vermittlungsarbeit gewertet werden.

Zum Stand 31.08.2005 seien 802 Personen auf den ersten Arbeitmarkt vermittelt worden, davon 106 Personen mit Lohnkostenzuschuss und 6 Personen mit kommunalem Vermittlungsgutschein.

KAR Bleiker weist darauf hin, dass Schwerpunktthema einer der nächsten Ausschusssitzungen die Darstellung sein werde, welche Fälle als Vermittlung gezählt werden. Hierzu sei eine einheitliche Verfahrensweise zwischen den Optionskommunen abgesprochen worden, so dass auch eine Vergleichbarkeit untereinander gewährleistet werde.

Auf die Frage der Ktabg. Havermeier, ob von den 802 vermittelten Personen bereits einige an Maßnahmen teilgenommen haben, antwortet KAR Bleiker, dass dies der Fall sei.

Ktabg. Wilhelm fragt nach, ob bekannt sei wie viele der 802 Personen Vollzeitstellen erhalten haben. KAR Bleiker teilt mit, dass hierzu bisher noch keine Daten erhoben worden seien. Die zunächst vorrangig zu erledigenden Aufgaben haben dazu geführt, dass die statistischen Erfassungen gering gehalten worden seien. Nunmehr werde jedoch auch nach und nach die statistische Aufbereitung vorangebracht.

KAR Bleiker führt aus, dass insgesamt 39 Anträge auf Existenzgründung gestellt worden seien, davon seien 15 bewilligt und 5 abgelehnt worden. In 19 Verfahren werde zurzeit noch unter Einschaltung der WFG geprüft. KAR Bleiker sagt zu, in der nächsten Ausschusssitzung über die Arten der selbständigen Tätigkeiten zu berichten.

Im Rahmen von 559 Arbeitsgelegenheiten (Plus-Jobs) seien 187.855 Arbeitsstunden geleistet worden.

In der Umsetzung nach dem zweiten Maßnahmeaufruf seien 31 Maßnahmen der beruflichen Integration an mehreren Standorten gestartet worden, davon fünf Vermittlungsmaßnahmen, zehn Qualifizierungsmaßnahmen, acht Feststellungs- und Orientierungsmaßnahmen, sechs Jugendmaßnahmen (U25) und zwei Sprachkurse. Insgesamt seien 1069 Personen in Maßnahmen vermittelt worden, davon 403 Personen in Vermittlungsmaßnahmen, 277 Personen in Qualifizierungsmaßnahmen, 146 Personen in Feststellung- und Orientierungsmaßnahmen und 243 Personen in Jugendmaßnahmen. Im Rahmen der elf Bewerberforen seien darüber hinaus 425 Personen in ihrer Eigeninitiative unterstützt worden.

Ktabg. Havermeier weist darauf hin, dass im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes ebenfalls Sprachkurse finanziert werden können. KAR Bleiker erklärt hierzu, dass diesbezüglich Kontakt mit der Ausländerbehörde bestehe.

Ktabg. Dinkler betont, dass sich die Zahlen sehen lassen können und richtet dafür den Dank an alle Beteiligten.