Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt stellt anhand des beigefügten Powerpoint-Vortrags (Anlage 2) die jeweiligen Zuständigkeiten im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung dar. Bei einer positiven Entscheidung über den Asylantrag werde das Jobcenter für die Leistungsgewährung und die berufliche Integration nach dem SGB II zuständig.

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Agentur für Arbeit Coesfeld würden Asylbewerber/-innen bei der beruflichen Integration durch Mitarbeiter/-innen des „Integration Points (IP)“ unterstützt. In 2016 habe der IP über 853 Flüchtlinge betreut, davon allein im Dezember 2016 524 Personen. Es seien 47 Vermittlungen in Beschäftigung, 9 Vermittlungen in Ausbildung, 29 Vermittlungen in eine Einstiegsqualifizierung als Vorstufe einer betrieblichen Ausbildung, Zuweisungen von 150 Personen in Maßnahmen und Vermittlungen von 102 Personen in Praktika bei Arbeitgebern erfolgt.

Dez. Schütt weist darauf hin, dass Asylbewerber/-innen aus Herkunftsnationen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit eine arbeitsmarktintegrative Betreuung erhalten würden. Im IP seien drei Beschäftigte der Agentur für Arbeit Coesfeld tätig. Er führt weiter aus, dass im Rahmen des Programms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM)“ von den bewilligten externen Maßnahmen 13 % besetzt seien. Dies sei im Vergleich mit den umliegenden Städten und Kreisen ein guter Wert. Die internen und externen FIM würden durch die Bundesagentur für Arbeit aus Bundesmitteln finanziert. Das Kontingent der zur Verfügung stehenden FIM sei noch nicht ausgeschöpft. Gründe hierfür seien der hohe Verwaltungsaufwand im Rahmen der Beantragung und Abrechnung. Außerdem erfolge mittlerweile eine schnellere Anerkennung, so dass die FIM nicht mehr zum Tragen kämen.

Dez. Schütt trägt vor, dass seit Oktober 2016 vermehrt Personen in den Rechtskreis des SGB II übergehen würden. Die Prognose ergebe, dass voraussichtlich noch 700 Personen in das SGB II wechseln werden. Aktuell würden 1.449 Personen mit Fluchthintergrund betreut. Anhand von Schaubildern stellt er die Zusammensetzung der Rechtskreiswechsler im Hinblick auf Alter, Geschlecht und Herkunft sowie die Maßnahmenangebote dar. Er stellt heraus, dass insbesondere die Sprachförderung vorrangiges Ziel sei, da die Sprache eine wesentliche Voraussetzung zur Vermittlung in Arbeit sei.

Ktabg. Merschhemke teilt mit, dass eine Mitarbeiterin des Kommunalen Integrationszentrums erklärt habe, dass das Land 50.000 € für einen Dolmetscherpool in Aussicht gestellt habe. Er fragt, ob es hierzu zwischenzeitlich weitere Informationen gebe. Dez. Schütt erklärt, dass eine Zuwendung durch das Land bisher nicht erfolgt sei. Zurzeit werde jedoch bereits ein Konzept zum Dolmetscherpool erarbeitet, das bereitstehen solle, sobald das Geld fließe.

Ktabg. Lütkecosmann weist darauf hin, dass auch die Volkshochschulen (VHS) Integrationskurse anböten. AL Bleiker trägt hierzu vor, dass ein deutlicher Einfluss auf die Zugangsteuerung genommen werden müsse, um jedem Flüchtling ein Integrationsangebot machen zu können.