Sitzung: 16.03.2017 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0747
Dez. Schütt stellt anhand des beigefügten Powerpoint-Vortrags (Anlage 2) die jeweiligen Zuständigkeiten
im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung dar. Bei einer positiven Entscheidung über
den Asylantrag werde das Jobcenter für die Leistungsgewährung und die
berufliche Integration nach dem SGB II zuständig.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Agentur für
Arbeit Coesfeld würden Asylbewerber/-innen bei der beruflichen Integration
durch Mitarbeiter/-innen des „Integration Points (IP)“ unterstützt. In 2016
habe der IP über 853 Flüchtlinge betreut, davon allein im Dezember 2016 524
Personen. Es seien 47 Vermittlungen in Beschäftigung, 9 Vermittlungen in
Ausbildung, 29 Vermittlungen in eine Einstiegsqualifizierung als Vorstufe einer
betrieblichen Ausbildung, Zuweisungen von 150 Personen in Maßnahmen und Vermittlungen
von 102 Personen in Praktika bei Arbeitgebern erfolgt.
Dez. Schütt weist darauf hin, dass Asylbewerber/-innen aus
Herkunftsnationen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit eine
arbeitsmarktintegrative Betreuung erhalten würden. Im IP seien drei Beschäftigte
der Agentur für Arbeit Coesfeld tätig. Er führt weiter aus, dass im Rahmen des
Programms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM)“ von den bewilligten externen
Maßnahmen 13 % besetzt seien. Dies sei im Vergleich mit den umliegenden Städten
und Kreisen ein guter Wert. Die internen und externen FIM würden durch die
Bundesagentur für Arbeit aus Bundesmitteln finanziert. Das Kontingent der zur
Verfügung stehenden FIM sei noch nicht ausgeschöpft. Gründe hierfür seien der
hohe Verwaltungsaufwand im Rahmen der Beantragung und Abrechnung. Außerdem
erfolge mittlerweile eine schnellere Anerkennung, so dass die FIM nicht mehr
zum Tragen kämen.
Dez. Schütt trägt vor, dass seit Oktober 2016 vermehrt Personen in den
Rechtskreis des SGB II übergehen würden. Die Prognose ergebe, dass
voraussichtlich noch 700 Personen in das SGB II wechseln werden. Aktuell würden
1.449 Personen mit Fluchthintergrund betreut. Anhand von Schaubildern stellt er
die Zusammensetzung der Rechtskreiswechsler im Hinblick auf Alter, Geschlecht
und Herkunft sowie die Maßnahmenangebote dar. Er stellt heraus, dass
insbesondere die Sprachförderung vorrangiges Ziel sei, da die Sprache eine wesentliche
Voraussetzung zur Vermittlung in Arbeit sei.
Ktabg. Merschhemke teilt mit, dass eine Mitarbeiterin des Kommunalen
Integrationszentrums erklärt habe, dass das Land 50.000 € für einen
Dolmetscherpool in Aussicht gestellt habe. Er fragt, ob es hierzu
zwischenzeitlich weitere Informationen gebe. Dez. Schütt erklärt, dass eine
Zuwendung durch das Land bisher nicht erfolgt sei. Zurzeit werde jedoch bereits
ein Konzept zum Dolmetscherpool erarbeitet, das bereitstehen solle, sobald das
Geld fließe.
Ktabg. Lütkecosmann weist darauf hin, dass auch die Volkshochschulen
(VHS) Integrationskurse anböten. AL Bleiker trägt hierzu vor, dass ein
deutlicher Einfluss auf die Zugangsteuerung genommen werden müsse, um jedem
Flüchtling ein Integrationsangebot machen zu können.