Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage beigefügte allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wird beschlossen.


LR Püning führt einleitend aus, dass die Änderung der Organisationsstruktur zum 01.07.2005 die Anpassung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld erforderlich mache.

Ktabg. Bergmann erkundigt sich, ob es unterschiedliche Gebührensätze im Baubereich im Vergleich mit zwei anderen Kommunen im Kreis Coesfeld gebe. Da hierzu spontan eine Antwort nicht gegeben werden kann, sichert LR Püning diesbezüglich eine Notiz im Protokoll zu (s. Anmerkung).


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

1.    Die Satzung einschließlich des Gebührentarifs wurde allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.

 

2.    Baugenehmigungsgebühren werden landeseinheitlich nach dem Landesgebührengesetz und der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes erhoben.

     Für  reprographische Dienstleistungen des Kreises Coesfeld werden kostendeckende Gebühren nach dem Gebührentarif zur Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises erhoben. Mögliche Gebührenunterschiede zu anderen Kommunen könnten ihre Gründe in der unterschiedlichen Kostenstruktur haben.