Sitzung: 07.03.2017 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0727
AL Dr. Foppe führt
aus, dass aus der Sitzungsvorlage ersichtlich sei, dass erhebliche Summen an
Ersatzgeldern verwendet worden seien. Neben wiederkehrenden Ausgaben seien
nunmehr auch zwei neue Projekte geplant. Zum einen sei dies die Verwendung von
Ersatzgeldern zur Förderung von Restaurierungen von Bildstöcken, Wegekreuzen
und Heiligenfiguren. Bei diesen Relikten handle es sich um kulturelle
Bestandteile der münsterländischen Parklandschaft. Genaue Antragszahlen seien
nicht planbar, es seien aber Mittel in Höhe von 20.000 € angesetzt. Pro Objekt
würden 40% der Restaurierungskosten gefördert; die maximale Förderung für eine
Maßnahme betrage 4.000 €. Zudem sei eine Förderung des Projekts „Pflegegruppe
Naturschutz“ angedacht. Hierzu könne Herr Zimmermann vom Naturschutzzentrum
genauere Informationen geben. Herr Zimmermann erläutert, dass es sich bei dem
Projekt um eine gezielte Verzahnung naturschutzfachlicher und sozialer
Aufgabenstellungen handle.
Auf Äußerung des
Ktabg. Dropmann, dass es sich um ein gutes Projekt handle, jedoch der
falsche Fördertopf genutzt werde, da es sich nicht um eine Naturschutzaufgabe
handle, erläutert MA Grömping, dass Bildstöcke und Wegekreuze als heimatliche
Elemente der Kulturlandschaft auch das Landschaftsbild in typischer Weise prägen.
Der erhebliche Anstieg der Einnahmen resultiere aus der gesetzlich vorgegebenen
Berechnung des Ersatzgeldes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zur
Kompensation der Eingriffe in das Landschaftsbild. Ihre Verwendung für Zwecke
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist vorgegeben. Deren Ziele gem. §
1 des Bundesnaturschutzgesetzes seien der Schutz von Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Zur dauerhaften
Sicherung (§ 1 Abs. 4 BNatSchG) seien insbesondere Naturlandschaften und
historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und
Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedlung und sonstigen
Beeinträchtigungen zu bewahren. Ergänzend müsse beachtet werden, dass Gelder,
die nicht innerhalb von vier Jahren genutzt werden, der Bezirksregierung zu
fallen. Von Vertretern der CDU-Kreistagsfraktion wird darauf hingewiesen, dass
das Geld vor Ort in der Landschaft eingesetzt werden solle, bevor es an die
Bezirksregierung übergehe. S.B. Dr. Kraneburg erklärt, dass die Zahlungen
zweckgebunden für die Landschaft zu verwenden seien. Hierunter falle die Natur,
kulturelle Relikte lägen hingegen in der Zuständigkeit der Denkmalbehörden. Mit
den Ersatzgeldern seien vielmehr die Biotopstrukturen zu stärken und
Erholungsflächen für die Natur zu fördern. MA Grömping weist darauf hin, dass
es wenig konkret umsetzbare Chancen gebe, in denen Ersatzgelder in größerem
Umfang eingesetzt werden könnten. Für Anpflanzungen oder sonstige Biotopanlagen
seien Flächen erforderlich, die in der Regel nicht zur Verfügung stehen. S.B.
Dr. Kraneburg kündigt an, dass er der Unteren Naturschutzbehörde eine Liste
geeigneter Maßnahmen zukommen lassen wird. S.B. Mensing weist darauf hin, dass
ein Bildstock in der Regel nicht nur aus einem Steinmonument besteht, sondern
zumeist auch von Sträuchern oder Hecken umgeben ist. Die Restaurierung einer
solchen Stätte habe daher auch eine Pflege der umliegenden Anlagen zur Folge.
Bezüglich der
Anschubfinanzierung für das Projekt „Pflegegruppe Naturschutz“ in Form von
Geldern i.H.v. jeweils 50.000 € jährlich für insgesamt drei Jahre erläutert
Herr Zimmermann, dass es sich um ein Projekt handle, das in Kooperation mit der
IBP durchgeführt werde. Inhalt sei in der Regel, dass Projekte und Aufgaben
umgesetzt werden, für die auf dem freien Markt kein großer Dienstleister
gefunden werden kann. Es wird beispielsweise die Grüne Mitte auf dem
Kasernengelände in Coesfeld gepflegt. Nach dreijähriger Anschubfinanzierung
soll sich das Projekt finanziell selbst tragen.
Beschluss:
Die geplanten Maßnahmen
„Wegekreuze“ und „Pflegegruppe Naturschutz“ werden umgesetzt und aus erhaltenen
Ersatzgeldern finanziert.
Im Übrigen wird der
Bericht zur Kenntnis genommen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen
2 NEIN-Stimmen
1 Enthaltung