Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

AL Dr. Foppe führt aus, dass aus der Sitzungsvorlage ersichtlich sei, dass erhebliche Summen an Ersatzgeldern verwendet worden seien. Neben wiederkehrenden Ausgaben seien nunmehr auch zwei neue Projekte geplant. Zum einen sei dies die Verwendung von Ersatzgeldern zur Förderung von Restaurierungen von Bildstöcken, Wegekreuzen und Heiligenfiguren. Bei diesen Relikten handle es sich um kulturelle Bestandteile der münsterländischen Parklandschaft. Genaue Antragszahlen seien nicht planbar, es seien aber Mittel in Höhe von 20.000 € angesetzt. Pro Objekt würden 40% der Restaurierungskosten gefördert; die maximale Förderung für eine Maßnahme betrage 4.000 €. Zudem sei eine Förderung des Projekts „Pflegegruppe Naturschutz“ angedacht. Hierzu könne Herr Zimmermann vom Naturschutzzentrum genauere Informationen geben. Herr Zimmermann erläutert, dass es sich bei dem Projekt um eine gezielte Verzahnung naturschutzfachlicher und sozialer Aufgabenstellungen handle.

 

Auf Äußerung des Ktabg. Dropmann, dass es sich um ein gutes Projekt ­­­­­­­handle, jedoch der falsche Fördertopf genutzt werde, da es sich nicht um eine Naturschutzaufgabe handle, erläutert MA Grömping, dass Bildstöcke und Wegekreuze als heimatliche Elemente der Kulturlandschaft auch das Landschaftsbild in typischer Weise prägen. Der erhebliche Anstieg der Einnahmen resultiere aus der gesetzlich vorgegebenen Berechnung des Ersatzgeldes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zur Kompensation der Eingriffe in das Landschaftsbild. Ihre Verwendung für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist vorgegeben. Deren Ziele gem. § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes seien der Schutz von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Zur dauerhaften Sicherung (§ 1 Abs. 4 BNatSchG) seien insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedlung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Ergänzend müsse beachtet werden, dass Gelder, die nicht innerhalb von vier Jahren genutzt werden, der Bezirksregierung zu fallen. Von Vertretern der CDU-Kreistagsfraktion wird darauf hingewiesen, dass das Geld vor Ort in der Landschaft eingesetzt werden solle, bevor es an die Bezirksregierung übergehe. S.B. Dr. Kraneburg erklärt, dass die Zahlungen zweckgebunden für die Landschaft zu verwenden seien. Hierunter falle die Natur, kulturelle Relikte lägen hingegen in der Zuständigkeit der Denkmalbehörden. Mit den Ersatzgeldern seien vielmehr die Biotopstrukturen zu stärken und Erholungsflächen für die Natur zu fördern. MA Grömping weist darauf hin, dass es wenig konkret umsetzbare Chancen gebe, in denen Ersatzgelder in größerem Umfang eingesetzt werden könnten. Für Anpflanzungen oder sonstige Biotopanlagen seien Flächen erforderlich, die in der Regel nicht zur Verfügung stehen. S.B. Dr. Kraneburg kündigt an, dass er der Unteren Naturschutzbehörde eine Liste geeigneter Maßnahmen zukommen lassen wird. S.B. Mensing weist darauf hin, dass ein Bildstock in der Regel nicht nur aus einem Steinmonument besteht, sondern zumeist auch von Sträuchern oder Hecken umgeben ist. Die Restaurierung einer solchen Stätte habe daher auch eine Pflege der umliegenden Anlagen zur Folge.

 

Bezüglich der Anschubfinanzierung für das Projekt „Pflegegruppe Naturschutz“ in Form von Geldern i.H.v. jeweils 50.000 € jährlich für insgesamt drei Jahre erläutert Herr Zimmermann, dass es sich um ein Projekt handle, das in Kooperation mit der IBP durchgeführt werde. Inhalt sei in der Regel, dass Projekte und Aufgaben umgesetzt werden, für die auf dem freien Markt kein großer Dienstleister gefunden werden kann. Es wird beispielsweise die Grüne Mitte auf dem Kasernengelände in Coesfeld gepflegt. Nach dreijähriger Anschubfinanzierung soll sich das Projekt finanziell selbst tragen.

 

Beschluss:

 

Die geplanten Maßnahmen „Wegekreuze“ und „Pflegegruppe Naturschutz“ werden umgesetzt und aus erhaltenen Ersatzgeldern finanziert.

 

Im Übrigen wird der Bericht zur Kenntnis genommen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung