Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2017/18 wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2017/18 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 

 

 


Ausschussvorsitzender Wobbe bedankt sich bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen und ihrem Personal, aber auch den beteiligten Behörden, dass er erneut gelungen ist, eine auskömmliche Kindergartenbedarfsplanung aufzustellen. Er hebt hervor, dass es in vielen Gemeinden gelungen sei, die in der Vergangenheit zur Bedarfsdeckung notwendigen Überbelegungen zu reduzieren, auch, wenn dieses noch nicht flächendeckend der Fall sei.

 

FBL Schütt stellt anschließend anhand der beigefügten Präsentation die Rahmendaten des Kindergartenbedarfsplans 2017/18 vor. Besonders hervorzuheben sind dabei stark steigende Kinderzahlen seit dem Kindergartenjahr 2013/14, als der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag eingeführt wurde, sowie die steigende U3 Nachfrage, aus denen sich in der Summe ein starker Anstieg des Platzbedarfs vor allem im U3 Bereich ergibt.

 

Frau Henke erinnert daran, dass 2008 der Ehegattenunterhalt für Eltern von Kindern ab sechs Jahren dahingehend eingeschränkt wurde, dass ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt nur dann verlangen kann, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung sind seit dem Geschiedene mit Kindern zwingend darauf angewiesen, den Betreuungsplatz für ihre Kinder auch in Anspruch zu nehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dieser sei ein weiterer Grund für seitdem ansteigende Betreuungsbedarfe.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig