Sitzung: 09.03.2017 Jugendhilfeausschuss
FBL
Schütt teilt im Namen des Landrates mit:
"Kein Kind zurücklassen! - für ganz NRW" -
Beteiligung Kreis Coesfeld
Ziel der Landesinitiative ist der Auf-
und Ausbau von Präventionsketten, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche
Chancen und Zukunftsperspektiven zu eröffnen.
Auf verschiedenen Ebenen müssen dazu
Institutionen, Arbeitsbereiche und Professionen zusammenarbeiten, um dieses
Ziel zu erreichen.
Zum Start des Prozesses wird am 4. Mai
2017 ein Planungsworkshop durchgeführt, bei dem die strategische
Weichenstellung für den Prozess der nächsten zwei Jahren erfolgen wird.
Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und weiteren
wichtigen Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus unterschiedlichen Bereichen
im Kreis Coesfeld werden an diesem Tag im Sinne einer Managerkonferenz
verbindliche Eckpunkte für die inhaltliche Arbeit und die weitere Steuerung
vereinbart.
Zudem
wird ein ämterübergreifendes Steuerungsgremium auf Leitungsebene unter
Einbeziehung mindestens der Bereiche Jugendhilfe, Gesundheitshilfe, Bildung,
Integration und Soziales besetzt.
Der
thematisch vertiefte Austausch zwischen den insgesamt 40 an der
Landesinitiative beteiligten Kommunen wird zukünftig in Lernnetzwerktreffen und
sog. Entwicklungsgruppen organisiert.
Die
kommunale Koordination wird den Jugendhilfeausschuss laufend über den Prozess
informieren.
Gemeinsame Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
"Erzieherische Hilfen" der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld
Gemäß § 78 SGB VIII sollen die Träger
der öffentlichen Jugendhilfe „die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben,
in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die
Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll
darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
In der Jugendhilfeausschusssitzung des
Kreisjugendamtes Coesfeld am 17.02.2011 wurde die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ nach § 78 SGB VIII beschlossen.
Seither haben 20 konstruktive Arbeitssitzungen dieses Gremiums unter
Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe und des Kreisjugendamtes Coesfeld
stattgefunden.
Neben der AG „Erzieherische Hilfen“
gibt es eine enge und gute Zusammenarbeit der drei Jugendämter im Kreis
Coesfeld. So wurden bereits in den vergangenen Jahren einige komplexe und
vielschichtige Aufgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Kooperation der
drei Jugendämter sowie der beteiligten freien Träger der Jugendhilfe Lösungen
zugeführt. Als Beispiele sind hier die Brückeneinrichtung für unbegleiteten
minderjährige Flüchtlinge in Seppenrade, die Leistungs-,Qualitäts- und
Entgeltvereinbarung zu ambulanten Hilfen zur Erziehung sowie die Sicherstellung
eines kreisweiten Bereitschaftsdienstes zu nennen.
Bislang haben die Stadtjugendämter
Dülmen und Coesfeld keine eigenen Arbeitsgemeinschaften „Erzieherische Hilfen“.
Da
es de facto bereits eine gute und enge Kooperation der drei Jugendämter im
Kreis Coesfeld und der im Bereich Hilfen zur Erziehung mitwirkenden freien
Träger der Jugendhilfe gibt, sollte eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft
„Erzieherische Hilfen“ gegründet werden.
Eine kreisweite Arbeitsform ist in der
bisherigen Arbeitsgemeinschaft sowie unter den beteiligten Jugendämtern
diskutiert und positiv bewertet worden.
Überarbeitete Geschäftsordnung der
Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“
Unterhaltsvorschussgesetz
– Einigung von Bund und Länder zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses
Der
Bund und die Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss in der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 14.10.2016 im Rahmen einer eigens dazu
gebildeten Arbeitsgruppe auf Bundesminister-/Ministerpräsidentenebene am
19.01.2017 auf folgende Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses
verständigt:
- Die derzeitige Höchstbezugsdauer
von 72 Monaten wird aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12
Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Unterhaltsvorschussgesetz
heraufgesetzt.
- Der
Anspruch für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren wird nur wirksam, wenn
·
das
Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist
oder
·
wenn
der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von
mindestens 600 Euro erzielt.
Durch diese Anspruchsbeschränkung soll der Forderung der Kommunen nach
Bürokratieabbau entsprochen werden.
- Die Reform tritt zum 01.07.2017
in Kraft.
Damit soll der Forderung der Kommunen nach einer Übergangszeit entsprochen werden.
- Die Beteiligung des Bundes an der
Kostentragung erhöht sich von bislang 33,5 % auf 40 % der entstehenden
Kosten.
Der Bundesanteil an den Einnahmen aus dem Rückgriff erhöht sich in dem gleichen Maße von 33,5 % auf 40 %.
Inwieweit
die Eckpunkte im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen erfahren, bleibt
abzuwarten. Insbesondere ob die nunmehr hinsichtlich der 12- bis 17-Jährigen
vorgesehene Regelung zur SGB II-Abgrenzung auch auf die bis 11-Jährigen
ausgedehnt wird. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird im
Frühjahr gerechnet.
Aufgrund
der jetzt bekannten Eckpunkte wird sich nach einer überschlägigen Berechnung
die Reform wie folgt auswirken:
- Die
Fallzahl wird sich um 54 % von 708 im Jahr 2016 auf 1.300 erhöhen. Wegen
der Fallzahlensteigerung wird beim Personal ab dem 01.07.2017 ein
zusätzlicher Bedarf von sofort mindestens zwei Vollzeitstellen gesehen, der
durch hausinterne Umverteilung zunächst abgefedert werden soll.
- Die
Nettobelastung wird sich um 326.000 Euro auf 720.000 Euro erhöhen. Dies
entspricht einer Steigerung um 83 %. Für die geplante Anspruchserweiterung
und der damit verbundenen Kostensteigerung wurden für das Jahr 2017 im
Bereich des Unterhaltsvorschusses keine Haushaltsmittel eingeplant
"Kinder, die durchs
Raster fallen" - Antrag der AG 78 Kita aus Dezember 2016
Seit
längerer Zeit beschäftigt sich die Arbeitsgemeinschaft AG 78 Kita mit dem Thema
„Kinder, die durch´s Raster fallen“. Gemeint sind dabei Kinder, die mit den
üblichen pädagogischen Maßnahmen nicht erreicht werden können bzw. nicht die
Voraussetzungen für integrative Maßnahmen erfüllen. In der Regel handelt es
sich dabei um sozial-emotional auffällige Kinder. Kindertageseinrichtungen
sehen sich dabei mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Personalschlüssel nicht
in der Lage, eine dem Kind angemessene Arbeit bieten zu können bzw. benötigen
weitere fachliche Unterstützung im Umgang mit diesen Kindern. Die AG 78 Kita
hat daher im Dezember 2016 gegenüber dem Jugendamt einen Antrag mit folgenden
Punkten gestellt:
-
Alle politischen Möglichkeiten zu nutzen, um
spätestens bei einer Reformierung des KiBiz oder bei einem Nachfolgegesetz einen grundsätzlich
auskömmlichen Personalschlüssel in den Kitas herbeizuführen.
-
Das Projekt „Marte Meo“ auf den ganzen Kreis
Coesfeld unbefristet für alle Kindertageseinrichtungen und als Angebot allen
Kindern in den Kitas zu ermöglichen.
-
Die Zurverfügungstellung von Stundenkontingenten
einer kinderpsychologischen Fachkraft (eventuell analog der
Schulberatungsstellen) im Rahmen von je ½ Stelle für den Nord- und den
Südbereich des Kreises Coesfeld zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen.
Die Stundenkontingente sollen der Supervision, Beratung und Hilfestellung für
die Einleitung hilfreicher Maßnahmen zum Kindeswohl dienen.
Der Antrag wird zurzeit von der
Verwaltung in Abstimmung mit den Stadtjugendämtern geprüft. Geprüft wird dabei
insbesondere, inwieweit bereits vorhandene Strukturen genutzt werden können.