Der Ausschussvorsitzende und Wahlleiter Herr Landrat Dr. Schulze Pellengahr verpflichtet gem. § 3 Abs. 3 der Landeswahlordnung (LWahlO NRW) die Beisitzer und den Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Zu diesen Angelegenheiten gehören vor allem auch die Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge.