Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Befreiungen wird vertagt.

 

In der nächsten Sitzung soll die Stadt Billerbeck zu dem Sachverhalt Stellung nehmen.


Herr Brüning erklärt, er habe sich die Situation vor Ort angesehen und sei entsetzt darüber gewesen, in welchem Umfang dort bereits die in der Sitzungsvorlage angesprochenen Rodungen von Pappeln erfolgt seien. Diese beträfen sowohl ein Wäldchen im Bereich neben der geplanten neuen Brücke als auch eine Baumreihe. Auch wenn hierfür Sicherheitsgründe angeführt worden seien, stelle sich doch die Frage, ob hier trotz der geschaffenen Fakten noch ein Beschluss des Beirats erwartet werden könne.

Herr Grömping bestätigt, dass die ebenfalls bei einem Ortstermin festgestellte Entfernung der Pappeln nach Auskunft der Stadt Billerbeck aus Gründen der Verkehrssicherung erfolgt sei. Zu beachten sei, dass es sich hier um eine größere Planung für ein Baugebiet und dessen Verkehrsanbindung handele, die mit dem FFH- und Naturschutzgebiet in Einklang zu bringen sei.

Herr Dr. Baumanns merkt an, dass eine solche Planung sicherlich einigen Vorlauf habe und deshalb dem Beirat bereits früher hätte vorgestellt werden können. Seiner Ansicht nach sei die Stadt Billerbeck für ihr Vorgehen zu rügen.

Auch Herr Jung fragt nach einer Stellungnahme der Stadt Billerbeck, zumal die Fällung nur für eine der Alternativen erforderlich sei.

Herr Grömping teilt mit, dass die Planung nach Mitteilung der Stadt Billerbeck unter Berücksichtigung der Kosten alternativlos sei.

Zu dem von Herrn Jung angesprochenen, ebenfalls bereits angelegten Regenrückhaltebecken gibt Herr Grömping zu bedenken, dass hier FFH- und Naturschutzgebiet nicht deckungsgleich seien. Das Rückhaltebecken liege lediglich mit einer Teilfläche im Naturschutzgebiet.

Herr Holz weist darauf hin, dass bei Vorhaben im Außenbereich die Nähe zu einem FFH-Gebiet immer ein Problem darstelle.

Dem entgegnet Herr Grömping, dass hier das Ergebnis der Kumulationsprüfung mit Blick auf das FFH-Gebiet „Berkelaue“ positiv ausgefallen sei. Alle zur Aufstellung des Bebauungsplans vorgelegten Unterlagen bestätigten die Zulässigkeit des Vorhabens.

Herr Dr. Foppe bestätigt, dass das voreilige Vorgehen der Stadt Billerbeck bzw. des Abwasserwerks als problematisch beurteilt werde, was diesem gegenüber auch zum Ausdruck gebracht worden sei.

Herr von Hövel verurteilt das Vorgehen der Stadt Billerbeck und sieht die Gefahr, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde. Bereits geschaffene Tatsachen nur noch abzunicken, lehnt er ab.

Herr Bontrup stimmt dem grundsätzlich zu, plädiert aber dafür, trotz des unschönen Ablaufs die Prüfung der Angelegenheit vernünftig fortzusetzen.

Herr Brüning führt aus, dass er gegenüber der Planung auch inhaltliche Bedenken habe:

Die Zerstörung von Grünland und Gehölzen in der zu schützenden Aue sei ncht einzusehen.

Auch die Notwendigkeit der geplanten rechtwinkligen Anbindung der Brücke werde bezweifelt.

Zudem sei das Volumen des Regenrückhaltebeckens sehr gering und der Durchlass unter dem Fußweg nicht ausreichend.

Auch Herr Twent sieht die Notwendigkeit, das Rückhaltebecken zu überarbeiten.

Dazu erläutert Herr Dr. Foppe, dass die Funktionstüchtigkeit der Anlage, die auf ein HQ 100-Ereignis genehmigt sei, durch die untere Wasserbehörde dokumentiert werde, und sagt eine Überprüfung zu.

Auf die Frage von Herrn Jung nach dem landschaftspflegerischen Begleitplan zu dem Rückhaltebecken erklärt Herr Grömping, dass dieser einen rechnerischen Ausgleich aufweise; durch die naturnahe Gestaltung ergebe sich eine positive Bilanz.

Herr Holz sieht sich vor eine schwere Entscheidung gestellt und macht zunächst noch Klärungsbedarf bei der Stadt Billerbeck geltend.

Herr Jung schlägt vor, die Entscheidung zu vertagen und in einer kurzfristig anberaumten weiteren Sitzung durch die Stadt Billerbeck zu der Angelegenheit Bericht erstatten zu lassen.

Hierüber lässt er abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig