Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Befreiung wird vertagt.

 

In der nächsten Sitzung soll die Stadt Dülmen zu der baurechtlichen Situation Stellung nehmen.

 

Außerdem soll geklärt werden, ob die für den BUND teilnehmenden Vertreter stimmberechtigt sind.


Herr Holz möchte die Frage geklärt wissen, ob die vom BUND entsandten Beiratsmitglieder in diesem Fall befangen und daher nicht stimmberechtigt seien.

Herr Grömping weist darauf hin, dass der Bauantrag von dem durch den BUND beauftragten Gebietsbetreuer gestellt worden sei. Auf Nachfrage von Herrn Wilkes teilt er mit, dass Eigentümer des Grundstücks der Nachbar sei, dass aber wohl ein Eigentümerwechsel anstehe. Jedenfalls habe der BUND das Verfügungsrecht über die Fläche. Herr Dr. Foppe ergänzt auf die weitere Frage von Herrn Wilkes, dass das Gebäude alt und bisher nicht genehmigt sei. Dies bestätigt Herr Maasmann: Die Hütte habe bereits bei Übernahme des Gebietes existiert. Der Bauantrag solle rechtliche Sicherheit bringen.

Herr Wilkes spricht die Nutzung von motorbetriebenen Werkzeugen an und fragt, ob Einsatz und Lagerung von Öl und Treibstoff besondere Auflagen erforderten. Herr Dr. Foppe antwortet, dass dazu fachliche Einrichtungen vorgehalten werden müssten.

Herr Holz sieht hier angesichts der Tatsache, dass seitens der Baubehörde des Kreises zahlreiche Abrissverfügungen in Fällen, in denen wie hier eine genehmigungsfreie Gebäudegröße überschritten gewesen sei, erlassen worden seien, ein Versagen der Stadt Dülmen. Er befürwortet eine Befreiung nur, wenn Genehmigungsfreiheit vorliege, die Hütte also entsprechend zurückgebaut werde.

Herr Dr. Foppe entgegnet, dass die Stadt Dülmen versuche, baurechtliche Ordnung zu schaffen. Nicht verkannt werden dürfe das große Engagement der Ehrenamtlichen, die hier ihren Treffpunkt hätten.

Auch Herr Twent stellt den Aspekt der Wertschätzung des Ehrenamtes heraus und gibt zu bedenken, dass an dieser Stelle kein Naturschutzgebiet, sondern ein Landschaftsschutzgebiet sei. Er schließt sich aber dem Vorschlag von Herrn Holz an.

Herr von Hövel weist darauf hin, dass Waldbauern auch keine Wetterschutzhütten errichten dürften, während es sich hier doch eher um ein Vereinsheim handele.

Herr Schulze Thier spricht die vor Ort vorhandenen Konflikte an und relativiert als Vertreter der Jägerschaft ausdrücklich die Naturschutzarbeit.

Dem stellt Herr Maasmann die Genese des Gebietes und das Echo in Presse und Bevölkerung gegenüber. Die ursprüngliche Skepsis sei dank des vielfältigen ehrenamtliche Einsatzes einer allgemeinen Anerkennung gewichen.

Herr von Hövel fragt in diesem Zusammenhang nach den Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet.

Dazu erklärt Herr Grömping, dass hier zu beachten sei, dass der Naturschutz später verankert worden sei als die Freizeitnutzung. Gleichwohl sei dem Gebiet eine sehr gute Entwicklung zu bescheinigen.

Herr Bontrup weist auf die Tatsache hin, dass auf dem Gelände mehrere Gebäude vorhanden seien, und auf die Nachfrage von Herrn Ansmann, ob auch die übrigen Gebäude nicht genehmigt seien, antwortet Herr Grömping, dass dies nicht bekannt sei.

Herr Wilkes stellt angesichts des Konglomerats an Gebäuden die Bedeutung der zu treffenden Entscheidung heraus.

Herr Jung sieht die Notwendigkeit, von der Stadt Dülmen eine Darlegung zu der Gesamtsituation zu erhalten, und schlägt vor, auch diesen Beschluss zu vertagen.

Herr Brüning stimmt dem zu und erwartet außerdem einen Vorschlag zur Fäkalienentsorgung von der Stadt Dülmen.

Er erklärt in seiner Funktion als Sprecher des BUND, dass er die Frage der Befangenheit bisher nicht bedacht habe, und bittet bis zur nächsten Sitzung um Prüfung.

Herr Jung stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig