Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Erteilung einer Befreiung vom Verbot der Änderung der Oberflächengestalt im Landschaftsschutzgebiet 2.2.04 „ Süskenbrocks Heide“ des Landschaftsplans Merfelder Bruch - Borkenberge, wird nicht zugestimmt.

 


Herr Holz weist auf die Probleme hin, vor die Kommunen gestellt seien, wenn wie hier erhebliche Bodenmassen anfallen, und fragt, ob nicht wegen der Renaturierungsmaßnahme ein öffentliches Interesse gegeben sei.

Er habe allerdings vor Ort festgestellt, dass die Stadt Dülmen hier nicht korrekt gearbeitet habe, da die Fläche bereits abgeschoben war.

Dazu ergänzt Herr Brüning, dass auch schon die vorhandene Wallhecke für den Einsatz von Bagger oder Raupe zerstört worden sei.

Herr Grömping stellt klar, dass die Arbeiten auf der Fläche stillgelegt worden seien. Ein öffentliches Interesse an einer Ablagerung im Landschaftsschutzgebiet sei nicht gegeben; die Herkunft des Bodens spiele keine Rolle. Die Landwirtschaftskammer sehe die Maßnahme wegen des Grundwasserabstandes positiv, allerdings sei die geplante Drainage ebenfalls nicht zulässig. Bei strenger Auslegung des Abfallrechts handele es sich lediglich um eine Bodenverteilung.

Auf die Frage von Herrn Wilkes, ob die Gefahr bestehe, dass Boden auf die Straße abgeschwemmt werde, weist Herr Dr. Foppe darauf hin, dass der Acker hier tiefer liege.

Herr von Hövel möchte wissen, ob nicht seitens der Stadt Dülmen der Verbleib des Bodens aus der Renaturierungsmaßnahme vorher zu planen und auszuschreiben sei.

Herr Dr. Foppe antwortet, dass in den Ausschreibungen die Bodenentsorgung differenziert geregelt werde. Wesentliche Chargen würden dem Bauunternehmer zur eigenen Verwertung überlassen.

Herr Bontrup stellt die Frage, ob das Landschaftsschutzgebiet durch die Auffüllung Schaden nehme.

Herr Dr. Foppe erklärt, dass der Schutzzweck hier sicher nicht betroffen sei. Allerdings sei bei jeglicher Bodenaufbringung zwischen Bodenverbesserung und Entsorgung zu unterscheiden; hier bedürfe es einer Sensibilisierung.

Herr Jung lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               6 Ja-Stimmen

                                                    3 Nein-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen