Sitzung: 29.03.2017 Kreistag
Verlegung der Kreistagssitzung im November 2017
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Nach dem derzeitigen Sitzungskalender ist die Kreistagssitzung, in der der Haushalt 2018 eingebracht werden soll, für Dienstag, den 07.11.2017, 16.30 Uhr, vorgesehen.
Der Mittwoch stand bereits im Vorfeld der Festlegungen aufgrund einer Terminkollision nicht zur Verfügung.
Nunmehr ist bekannt geworden, dass am Dienstag, den 07.11.2017 ab 16.00 Uhr im LWL-Industriemuseum, Schiffshebewerk Henrichenburg, Waltrop, ein Treffen der Hauptverwaltungsbeamten der Kreise und kreisfreien Städte im Verbandsgebiet des LWL stattfindet. Schwerpunktthema dieser Zusammenkunft ist der „LWL-Haushalt 2018“.
Die Sitzung des Kreistages, in der der Haushalt 2018 eingebracht werden soll, wird auf Donnerstag, den 09.11.2017, 16.30 Uhr, verlegt.
Genehmigungsverfahren zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2017
Landrat Dr. Schulze
Pellengahr teilt mit:
„Mit Bericht vom
09.01.2017 wurde der Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises
Coesfeld am 21.12.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 gem. § 53 Abs. 1 KrO
NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO angezeigt und die Genehmigung des
Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage beantragt. Der Haushaltsanzeige
beigefügt waren neben der Haushaltssatzung 2017 der Haushaltsplan 2017 mit
seinen Bestandteilen und den ergänzenden Anlagen.
Mit Verfügung vom
08.03.2017 hat die Bezirksregierung Münster den Haushalt 2017 mit folgender
Feststellung genehmigt:
„Auf Ihren entsprechenden Genehmigungsantrag hin
treffe ich folgende
Entscheidung:
1. Die Festsetzung des
Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage
mit 32,43 v. H. wird gem. § 56 Abs. 2 KrO
NRW genehmigt.
2. Die in § 2 der
Haushaltssatzung festgesetzte Kreditermächtigung darf nur in Höhe des in der
Anlage des Schuldendiensthilfegesetzes NRW in der für das Haushaltsjahr 2017
geltenden Fassung festgelegten Kreditkontingents in Anspruch genommen werden.
Die
Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 wurde am
15.03.2017 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug
der Veröffentlichung ist die Haushaltssatzung 2017 rechtswirksam geworden und
rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
Die
Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 08.03.2017 wird dem Protokoll
beigefügt.“
Einnahmen des Landrates aus
Nebentätigkeiten 2016
Landrat Dr. Schulze
Pellengahr teilt mit:
„Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahr 2016 folgenden Einnahmen erhalten habe:
Beirat Sparkasse Westmünsterland 250,-- €
Sparkasse Westmünsterland 9.500,-- €
(Verwaltungsrat, Hautpausschuss, Risikoausschuss)
Zweckverbandsversammlung 250,-- €
WohnBau Westmünsterland eG 730,-- €
INCA Technologiezentrum 60,-- €
Nach den Regelungen des Innenministeriums sind die in die Ermittlung einzubeziehenden Vergütungen für Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie zusammengerechnet eine Höchstgrenze von 6.000,-- € im Kalenderjahr übersteigen.
Die für die Tätigkeit im Risikoausschuss, Verwaltungsrat und Hauptausschuss der Sparkasse Westmünsterland erhaltenen Einnahmen sind nach den Regelungen des Innenministeriums von den Abführungspflichten gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ausgenommen.“
Anbindung der Bürg Hülshoff
an den ÖPNV
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Ein vorrangiges Ziel der
Annette-von-Droste-zu-Hülshoff-Stiftung ist es, die Burg Hülshoff dauerhaft für
die Öffentlichkeit zu erhalten und als Kulturort auszubauen.
In diesem Zusammenhang wird eine bessere
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln angestrebt.
Ein intensiver Abstimmungsprozess sowohl zur
Art und Weise der Anbindung als auch zur Finanzierung des Angebotes begleitete
dieses Anliegen.
Nach Abstimmung zwischen dem Landrat des
Kreises Coesfeld und dem Oberbürgermeister der Stadt Münster soll nun im Rahmen
eines Touristik-Card Projektes, welches die ÖPNV-Erschließung touristischer
Sehenswürdigkeiten in Münster unterstützt, für eine Pilotphase die Burg
Hülshoff an Wochenenden und an Feiertagen von Frühjahr bis Herbst mit einer
neuen TaxiBus-Linie angebunden werde.
Auf Wunsch des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe wird der TaxiBus darüber hinaus in den Ferien auch wochentags
angeboten.
Das konkrete Angebot sieht vor, dass die
TaxiBus-Linie im 60-Min.-Takt nach telefonischer Voranmeldung in den Zeitlagen
der Öffnungszeiten der Burg Hülshoff von 11.00 bis 18.30 Uhr diese anbindet. Es
wird ein Anschluss am Bahnhof Roxel auf die Regionalbahn RB 63 („Baumbergebahn“)
aus und in Richtung Münster sowie ab der Bushaltestelle Pienersallee an die
Stadtbuslinie 1 geschaffen. Die TaxiBus-Linie startet am ersten Samstag in den
Osterferien (15.04.2017); das Angebot endet mit dem letzten Sonntag in den
Herbstferien (05.11.2017).
Nächste Schritte:
Die Stadtwerke Münster beantragen die notwendige Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster und führen die notwendigen Arbeiten zur betrieblichen Umsetzung durch.“
Förderung des Ausbaus der
Burg Hülshoff zu einem "Droste-Kulturzentrum / Zukunftsort Literatur"
Der Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Am 03. März 2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit bekanntgegeben, dass es den Ausbau der Burg Hülshoff bei Havixbeck zu einem „Droste-Kulturzentrum / Zukunftsort Literatur“ mit insgesamt 4,6 Mio EUR fördern wird. Im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“ werden insgesamt 24 ausgewählte Premiumprojekte der Baukultur in ganz Deutschland unterstützt.
Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Stiftung, in Person Herr Matthias Löb als Vorsitzender des Kuratoriums, und Frau Dr. Barbara Rüschoff-Thale als Vorstandsvorsitzende, haben schriftlich ihrer Freude Ausdruck gegeben, dass es der Gemeinde Havixbeck gelungen ist, eine 2/3-Förderung für das Vorhaben zu erhalten, die Vorburg zu einer Ausstellungs- und Begegnungsstätte auszubauen. Eingeschlossen in die Förderung sind ebenfalls der Umbau der „Neuen Ökonomie“ sowie der Ausbau der Villa Schonebeck für das NRW-Residenzprogramm „Literarisches Schreiben“.
Herr Löb und Frau Dr. Rüschoff-Thale bedanken sich herzlich bei den vielen Unterstützern des Projektes. Ohne diese Unterstützung wäre eine Bundesförderung nicht zustande gekommen.
Diesem Dank kann man sich nur anschließen!“
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Der Kreis Coesfeld wird sich vom 20. Juni
bis 11. Juli 2017 erstmalig am deutschlandweiten Wettbewerb STADTRADELN
beteiligen, an dem 2016 rund 500 Kommunen teilnahmen. Ziel der seit 2008 vom
Klima-Bündnis organisierten Kampagne ist es, den Radverkehr in unserer Region
weiter voranzubringen und viele BürgerInnen für das Radfahren im Alltag zu
gewinnen. An der Kampagne können sich Radler aus dem gesamten Kreisgebiet
beteiligen. Zur aktiven Beteiligung konnten darüber hinaus die Kommunen Dülmen,
Coesfeld, Billerbeck, Senden und Nottuln gewonnen werden, die die Aktion mit
eigener Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen unterstützen wollen.
Beim STADTRADELN sollen sich Teams bilden
und während des 21-tägigen Aktionszeitraums möglichst viele Kilometer beruflich
sowie privat mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Im Online-Radelkalender, einer
internetbasierten Datenbank auf der Kampagnenwebsite, können sich die Teams und
RadlerInnen registrieren und die geradelten Kilometer dann eintragen.
Die Kommunalparlamente bilden eine
Sonderkategorie und werden auch gesondert prämiert, insofern sind alle
Kreistagsmitglieder aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.
Gesucht werden zudem noch sogenannte
STADTRADLER-STARS, die während des Aktionszeitraums demonstrativ ihr Auto
stehen lassen und komplett aufs Rad umsteigen (ÖPNV/Zugfahrten sind weiter
erlaubt). Hierzu soll zum Start am 19. oder 20. Juni das Dienstfahrzeug oder
der Privat-Pkw medienwirksam symbolisch „eingemottet“ werden. Außerdem werden
die STADTRADLER-STARS dazu angehalten, über ihre Erfahrungen zu berichten und
sich medial begleiten zu lassen. Als erste Belohnung erhält der
STADTRADLER-STAR einen hochwertigen, kabellosen Fahrradcomputer der Firma Paul
Lange & Co., der direkt die vermiedenen CO2-Emissionen anzeigt.
Über das genaue Prozedere erfolgt eine
gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kreistagsmitglieder.“