Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Verein “ Kinder, Jugend- und Familienhilfe e.V.” aus Billerbeck wird nach § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird hinfällig, wenn die Voraussetzung für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.


Die Vorsitzende bittet die Verwaltung die Hintergründe der Antragstellung zu erläutern.

 

Ltd.KRD Schütt erläutert zum vorliegenden Antrag, dass der Verein „Kindergruppe Billerbeck e.V.“ bereits 1986 die Anerkennung gemäß § 9 Jugendwohlfahrtsgesetz erhalten habe.

Aufgrund der Angebotserweiterung und der damit zusammenhängenden Änderung der Vereinssatzung wurde auch der Name des Vereins geändert. Das Kreisjugendamt habe nach der Neugliederung angeregt die vielfältigen Aufgaben auf zwei Vereine zu übertragen. Die Neugründung wurde im Jahr 2005 umgesetzt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig