Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.06.2017 JHA/086/2017 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | SV-9-0843 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 156 KB | |
![]() | Anlage zur SV-9-08436 2 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Verein Jugendkunstschule Senden e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit
§ 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des
Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.
Die
Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet.
Die
öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen
für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.