Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt weist darauf hin, dass die Berichtszeiträume landesweit zu vereinheitlichen seien. Seitens des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) seien als Berichtszeiträume die Jahre 2015/2016, 2017/2018 etc. als sinnvoll angesehen worden. Der letzte Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde des Kreises habe sich auf die Jahre 2012 bis 2013 bezogen. Um die erforderliche Vereinheitlichung zu gewährleisten, sei der aktuelle Bericht jetzt für den Zeitraum 2014 bis 2016 erstellt worden.

MA Greve stellt anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation Auszüge aus dem Tätigkeitsbericht zu den Leistungsangeboten mit Regelprüfungen, der Prüftätigkeit, der Veröffentlichung der Ergebnisberichte und den Leistungsangeboten ohne Regelprüfungen vor. Zudem erläutert er Inhalte erhobener Beschwerden und die Ergebnisse der Beschwerdeprüfung.

Ktabg. Raack bittet zu erklären, warum in 2015 in 4 Beschwerdefällen die Begründetheit der Beschwerden nicht feststellbar gewesen sei. MA Greve antwortet, dass in diesen Fällen die in der Vergangenheit liegenden Sachverhalte nicht mehr aufklärbar gewesen seien.

Auf die Frage des Ktabg. Neumann, ob in Beschwerdefällen der Heimbeirat beigezogen werde, erklärt MA Greve, dass hierauf besonderer Wert gelegt werde. Ziel sei es, Beschwerden einrichtungsintern zu klären.

Ktabg. Bockemühl weist darauf hin, dass Beschwerden ein Zeichen für mündige Bewohner und das Funktionieren des Systems seien.