Sitzung: 19.06.2017 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0840
Dez. Schütt berichtet, dass die Besetzung der Arbeitsgelegenheiten für
Flüchtlinge im Rahmen der sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme – FIM
auch im Kreis Coesfeld sehr verhalten ausgefallen sei.
Von 258 bereitgestellten FIM-Stellen konnten nur 39 Plätze (Stand Juni
2017) besetzt werden. Gründe hierfür seien, dass weniger Asylbewerber neu
zugewiesen und Asylverfahren abgeschlossen worden seien. Zudem seien
Asylbewerber auch in andere Maßnahmen vermittelt worden.
Auch der Bund habe auf diese Entwicklung reagiert und finanziere die FIM
im kommenden Jahr lediglich noch mit 60 Mio. Euro, statt zuvor mit 300 Mio.
Euro. Der Differenzbetrag von 240 Mio. Euro werde dem Eingliederungstitel
zufließen.
Die Zahl der Rechtskreiswechsler sei zwischenzeitlich stark angewachsen
und betrage mit Stand zum 15.06.2017 = 1.276
Personen.
Dez. Schütt erläutert anhand der als Anlage 3 beigefügten Powerpoint-Präsentation, dass unter diesen
Personen teilweise auch Schüler, Personen in Elternzeit und Personen, die
bereits eine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben, seien. Ca. 700 Personen
befänden sich in verschiedenen Maßnahmen einschließlich der Integrationskurse.
In Gesprächen mit den Städten und Gemeinden werde von Seiten des Kreises
Coesfeld betont, dass Wert auf eine fundierte Ausbildung und gute
Sprachkenntnisse gelegt werde, damit die Grundlage für eine nachhaltige
Integration geschaffen werde.
Ktabg. Lütkecosmann erkundigt sich, ob bereits junge Menschen eine
Ausbildung beginnen konnten. Dez. Schütt antwortet, dass dies der Fall sei. Zur
Frage von Ktabg. Lütkecosmann, was mit den Flüchtlingen geschehe, deren
Asylantrag nicht anerkannt worden sei, die aber eine Duldung hätten, erklärt Dez. Schütt, dass die Städte und
Gemeinden für die Betreuung zuständig blieben und für die Personen weiterhin
ein Anspruch nach dem AsylbLG bestehe. Ktabg. Lütkecosmann fragt, ob aufgrund
der Rechtskreiswechsel mit erhöhten Zuweisungen zu rechnen sei. Dez. Schütt
führt dazu aus, dass die Flüchtlinge nach Anerkennung des Asylantrages aus der
Zuweisungsquote fallen und dadurch weitere Zuweisungen möglich werden.
Ktabg. Bockemühl erkundigt sich, ob die Deutschkurse wunschgemäß laufen. AL Bleiker erläutert hierzu, dass die Deutschkurse nicht immer von den Flüchtlingen erfolgreich beendet werden. Es gäbe Fälle, in denen die Teilnehmer/-innen die Kurse nicht schafften und nicht immer eine ausreichende Lernbereitschaft zeigen würden. Häufig werde die schnelle Aufnahme einer Berufstätigkeit bevorzugt, auch wenn das daraus erzielte Einkommen nicht immer bedarfsdeckend sei. Ktabg. Bockemühl bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei der Verwaltung für die gute Arbeit bei der beruflichen Eingliederung.