Beschluss:

 

1.) Der Landrat wird beauftragt, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln zu veranlassen.

 

2.) Der Sperrvermerk im HH-Plan 2017 bei Investitionsnummer 100317GSN zur Qualifizierung des Schulstandortes (Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln) als Ersatz für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen) wird aufgehoben.

 

 


Unter Bezugnahme auf die heutige Zeitungsberichterstattung über die Bedenken der darin genannten fünf Bürgermeister an den Umzug der Astrid-Lindgren-Schule, erklärt Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass eine Beratung über neue Teilstandorte der Astrid-Lindgren-Schule erst dann in Betracht kommen, wenn sich die Schülerzahlen positiv entwickelt haben. Zur jetzigen Zeit könne hierüber noch nicht beschlossen werden.

 

Ktabg. Rampe führt aus, dass es sich bei der anstehenden Entscheidung keiner aus seiner Fraktion einfach gemacht habe. Deswegen habe man zur letzten Kreisausschusssitzung den Fragenkatalog erstellt, dessen Beantwortung durch die Kreisverwaltung jeder aus der SPD-Fraktion unterschiedlich bewerte. Aus diesem Grund werde es kein einstimmiges Votum aus seiner Fraktion geben. Er hebt hervor, dass es bei dem Beschluss nicht um die Frage Nord gegen Süd gehen dürfe, sondern das Wohl des Kreises im Vordergrund stehen müsse.

 

Ktabg. Vogelpohl merkt an, dass die im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr vorgetragene Power-Point-Präsentation hätte frühzeitiger ins Netz gestellt werden müssen. Als mittelgroße Fraktion verfüge man nicht über die nötigen Ressourcen, um die Präsentation schon während einer Ausschusssitzung zu analysieren.

Er führt weiter aus, dass er während der gesamten öffentlichen Diskussion über den Umzug der Astrid-Lindgren-Schule weder Leserbriefe in der Zeitung gelesen, noch Anrufe von Bürgern bekommen habe. Deswegen sei bei den kritischen Stimmen, die sich gegen den Umzug wenden, nicht von einer Bürger, sondern von einer Bürgermeisterinitiative zu reden.

 

Ktabg. Wohlgemuth erklärt, dass er den Umzug der Schule zum Wohle der Schüler bevorzuge, auch wenn aus der Argumentation der Kreisverwaltung durchaus Kritik ableitbar sei. Dennoch trage er die Entscheidung des Umzuges so mit.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass vor einigen Jahren ein Schulentwicklungsplan durch den Kreis vorgeschlagen wurde, der von einigen der hier unterzeichnenden Bürgermeister seinerzeit abgelehnt worden sei.

 

Ktabg. Kleerbaum schließt sich seinen Vorrednern an. Aus den Diskussionen und dem Informationsaustausch gehe er gestärkt herrvor. Auch für die CDU-Fraktion hätten sich in dem Entscheidungsprozess vielfältige Fragen gestellt. Er halte den Umzug der Schule für richtig.

Allerdings hätte man sich die Diskussionen sparen können, wenn nicht vor drei bis vier Jahren eine ideologische Entscheidung in der Schulpolitik gefällt worden wäre. Über einen neuen Teilstandort im Südkreis könne bei neuem Bedarf beraten werden.

 

Ktabg. Schnittker entgegnet Ktabg. Vogelpohl, dass er sehr wohl Anrufe von Bürgern erhalten habe. Er sehe den Umzug optimistisch, wenngleich er lieber gewartet hätte, bis die neue Landesregierung sich schulpolitisch positioniert hätte. Er hoffe auf zwei Standorte der Astrid-Lindgren-Schule, weshalb ein Abwarten sinnvoller gewesen wäre.

 

Ktabg. Vogelpohl betont, dass es sich hier um eine kommunalpolitische und nicht landespolitische Beschlussfassung handle. Entscheidend sei nämlich nach der bisherigen Schulpolitik die Mindestgrößenverordnung für Förderschulen, deren Voraussetzungen die Astrid-Lindgren-Schule deutlich überfülle. Die heutige Bildungspolitik sei auch Ausfluss des Schulfriedens, den Karl-Josef Laumann mit zu verantworten habe.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bekräftigt, dass es bei der Entscheidung nicht um Landespolitik gehe, sondern es sich formal um eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit handle.

 

Ktabg. Lunemann teilt mit, dass die UWG-Fraktion den Beschluss einstimmig mittragen werde.     


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               38 JA-Stimmen

                                                    11 NEIN-Stimmen