Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung des Rettungsdienstes für das Jahr 2006 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.

 

 


Vorsitzender Suntrup weist auf die Notwendigkeit der Satzungsänderung infolge veränderter Grundlagen für die Gebührenkalkulation hin. Auch seien die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.

 

KOVR Böwing erläutert die Änderungen. Die vorgeschlagene neue Fassung der Rettungsdienstsatzung beinhalte die Anpassung der Gebührensätze entsprechend der Kostenentwicklung und die Änderung des Gebührensatzgefüges. Die Gründe für die wesentlichen Kostensteigerungen – Personalmehrbedarf aufgrund arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen – seien aus der Anlage 3 ersichtlich. Für die „Standardfahrten“ solle eine separate Kilometergebühr nicht mehr erhoben werden. Hierzu seien in der Vorlage sowie den Anlagen Ausführungen gemacht worden. Er gehe davon aus, dass hier schlüssig formuliert und argumentiert wurde. Auf eine notwendige Änderung des Satzungstextes (Anlage 2) sei aber noch hinzuweisen. In der Präambel müsse es beim Zitat der Kreisordnung richtig heißen „zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW S. 306)“ und beim Zitat des Kommunalabgabengesetzes „zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2005 (GV. NRW S.488)“. Diese Seite werde den Abgeordneten in berichtigter Form in den nächsten Tagen zugehen. KOVR Böwing führt weiter aus, dass die Verbände der Krankenkassen zu einer Gebührenanpassung anzuhören seien. Eine endgültige Stellungnahme liege noch nicht vor. Allerdings seien zu einer Reihe von Punkten Nachfragen erfolgt. So seien die Krankenkassen z.B. der Meinung, dass die zusätzlichen Stellen im Rettungsdienst der Leitstelle nur dann in die Gebührenkalkulation Eingang finden können, wenn zuvor der Rettungsbedarfsplan geändert werde. Hier werde verkannt, dass lediglich geltendes Tarifrecht bzw. Besoldungsrecht umgesetzt werde. Tariferhöhungen bedingen keine Änderung des Bedarfsplanes. Außerdem sei der Hinweis auf Aussagen im Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD auf Bundesebene erfolgt, wonach die Übergangsregelung des Arbeitszeitgesetzes um ein Jahr zum 31.12.2006 verlängert werden solle und deshalb daraus noch keine Mehrstellen erforderlich seien. Hierauf komme es hier nicht mehr an, so KOVR Böwing. Das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst sei bereits geändert. Die Mehrstellen ergäben sich aus dem neuen Tarifrecht, welches eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Schichtdienst von bisher 54 Stunden auf 48 Stunden vorsehe. Die Nachfragen der Krankenkassen würden mit Schreiben vom heutigen Tage beantwortet. Es ergebe sich in keinem Fall eine Änderung der vorliegenden Gebührenkalkulation. KOVR Böwing gehe davon aus, dass durchgreifende Gründe gegen die Gebührensatzgestaltung in der noch ausstehenden Stellungnahme nicht vorgetragen würden.

 

Ktabg. Terwort hinterfragt den Grund für die Erhöhung der Reinigungskosten in den Rettungswachen um ca. 4.000 € (Anlage 3).

 

KOVR Böwing und KOI Neimeier können diese Frage nicht aus dem Stegreif beantworten, sagen aber eine Antwort mit der Protokollerstellung zu.

 

Antwort: Die Sachkosten der Reinigung der Rettungswachen von ca. 4.000 € beim DRK wurden 2005 irrtümlich den Personalkosten für Reinigungskräfte zugeschlagen, die 2006 etwa um diesen Wert geringer sind.

 

Vorsitzender Suntrup lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen