Beschluss: zurückgezogen

Vors. Merschhemke bittet Ktabg. Vogelpohl um erklärende Ausführungen zu dem gestellten Antrag. Laut Ktabg. Vogelpohl werde mit dem Antrag das Ziel verfolgt, die Attraktivität von Ausbildungsplätzen im Kreisgebiet und der Berufskollegs durch Anreize für die Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern.

 

Die Ausführungen der Verwaltung zu den Kosten veranschaulichten ihm, welchen Betrag die Auszubildenden von ihrem geringen Ausbildungsentgelt für die Fahrten zur Schule aufbringen müssten.

Er bemängelt jedoch den Berechnungsmodus der Verwaltung für die jährlich anfallenden zusätzlichen Kosten. Es sei weder von wöchentlich zwei Schultagen auszugehen, da es am Pictorius-Berufskolleg z.B. sogenannte Rolltage gebe und damit ein 4er-Ticket nicht heranziehbar, noch habe die Verwaltung offenbar bei den Schülerzahlen diejenigen Schüler/innen beachtet, die vor Ort wohnen und deshalb keine Kosten verursachen würden. 

 

Dez. Schütt antwortet, dass die Berechnung auf Durchschnittswerten beruhe und die Verwaltung keine arbeits- und zeitintensive Berechnung nach Einzeltagen oder Detailberechnungen gestaffelt nach Preisstufen vornehmen konnte. Unstrittig sei auf jeden Fall, dass ein Zusatzbetrag im hohen sechsstelligen Bereich auf den Schulträger zukäme.

 

Laut Ktabg. Lütkecosmann habe der Antrag gedankliche „Webfehler“ und bezieht sich auf einen hohen Schüleranteil, der gar nicht die Berufskollegs des Kreises Coesfeld besuche. Warum sollten die Auswärtigen die Fahrkosten nicht bekommen.  Ktabg. Klaus hält die Zielrichtung des Antrags für in Ordnung, stellt aber die Frage, warum man sich freiwillige Leistungen aufbürden solle, wenn doch die Landesregierung entsprechende Tickets einführen wolle.

Ktabg. Dr. Biehle verweist ebenfalls auf die zeitnahen Ziele der Landesregierung und erklärt, sich im Übrigen den Argumenten seiner Vorredner anzuschließen.

 

Ktabg. Vogelpohl weist darauf hin, mit einem positiven Votum für den beantragten Beschluss die Attraktivität der Berufskollegs erhöhen und die Standorte stärken zu wollen. Die Stadt Münster könne ebenso verfahren, was sie vermutlich aber nicht tue. Er fragt, was denn „zeitnah“ für die Landesregierung bedeute. Da aber der Haushalt 2018 ohnehin „gelaufen“ sei, werde er den Antrag zunächst zurückziehen.

Er bestätigt auf Anfrage von Dez. Schütt, dass die Verwaltung keinen Auftrag zur Neuberechnung mitnehmen solle und der Antrag im Frühjahr vermutlich erneut und ggf. modifiziert gestellt werde.

 

Die Anfrage von Mitglied Kaltegärtner, ob es einen Kreistagsbeschluss gebe, nach dem keine freiwilligen Leistungen übernommen werden, wird von Dez. Schütt verneint.

 

Vors. Merschhemke stellt abschließend fest, dass der Antrag zurückgezogen wird und damit nicht zur Abstimmung  kommt.