Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 02 

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

 

40.01

Leistungen der Schulen

149

40.02

Schülerbezogene Leistungen

160

40.03

Serviceleistungen

165

40.04

Schulamt

175

40.05

Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

181

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden mit der Änderung, dass

 

unter der Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen für die Anschubfinanzierung zur Einrichtung eines ZDI-Zentrums in 2018 eine einmalige Gesamtsumme von 30.000 € als anteilige Gegenfinanzierung für Personaleinsatz auszuweisen ist,

 

anerkannt.

 

 

 


Vors. Merschhemke bezieht sich eingangs der Beratungen auf die beiden jeweils von der SPD-Kreistagsfraktion und der FDP-Kreistagsfraktion gestellten Anträge vom 29.11.2017, die allen Fachausschussmitgliedern wegen der Kurzfristigkeit lediglich als Tischvorlagen vorliegen und wegen ihrer potenziellen Haushaltsrelevanz vor der Abstimmung zum Haushalt 2018 beraten werden sollen .

Er schlägt vor, die Haushaltsberatungen beginnend mit der Sitzungsvorlage, dann seitenweise gemäß Haushaltsentwurf und endend mit den vg. Anträgen vorzunehmen.

 

Dez. Schütt umreißt kurz die wesentlichsten Punkte der Vorlage, indem er darauf verweist, dass die Abweichungen zum Vorjahr bei den Produktgruppen

- 40.01zum Großteil den haushaltsrechtlichen Veranschlagungsgrundsätzen geschuldet, 

- 40.02 auf Grundlage von Neuberechnungen nach Vorjahresergebnissen und

  -ausschreibungen,

- 40.03 auf die Einrichtung eines ZDI zurückzuführen seien, zu der es zudem zu einer Änderung komme, die er noch im Beratungsverlauf erklären werde.

Ebenso nimmt er Bezug auf den Zuschuss für den Kreissportbund zur Aufrechterhaltung der Angebote für die Sportvereine, welcher als Fehlbetragsfinanzierung gewährt werde und sich im Falle höherer Landesmittel auch reduzieren könne.

 

Bei der Produktgruppe 40.05 seien nunmehr alle Angaben enthalten, die zuvor unter 41.01 dargestellt worden sind, da die Abteilung 40 jetzt Schule, Bildung und Kultur umfasse. 

Dez. Schütt erläutert kurz die unterschiedlichen Auswirkungen des neuen Museums auf die Produktgruppe 40.05.

Die Mehraufwendungen sind zum Großteil dem Personalzuwachs geschuldet. Dem gegenüber stehen allerdings die Mehrerträge beim Eintritt.

 

Vor Erhöhung des Zuschusses für das Baumberger Sandsteinmuseum auf max. 35.000 € soll noch einmal die Einhaltung der Bedingungen des Kreistages überprüft werden.

Der Zuschuss ist gebunden an das Konzept, welches mit der Regionalen und der Bezirksregierung abgestimmt sein muss.

 

Vorsitzender Merschhemke untermauert noch einmal die aktive Begleitung des Projektes durch den Kreis Coesfeld.

 

Zur Seite 149 Zeile 6 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ fragt Ktabg. Vogelpohl nach dem Grund für den sinkenden Ansatz. Dez. Schütt antwortet, dass hier ab 2017 anteilige GFG-Mittel (Schlüsselzuweisung und Schulpauschale) für die Pestalozzischule belastungsmindernd berücksichtigt werden. 

 

Zur Frage des Ktabg. Dr. Biehle, ob in dem auf Seite 154 ausgewiesenen  Betrag von 150.000 € für den neuen Standort der Astrid-Lindgren-Schule alle Kosten enthalten seien, antwortet Herr Twilling, dass das Gebäude ertüchtigt werde und die Ausstattung nach Konzept der Schulleitung in dem Betrag berücksichtigt sei.

Ferner fragt Ktabg. Dr. Biehle, wie es sich mit dem Raumbedarf getrennt nach Standorten verhalte; da nicht zuletzt die auf Seite 158 ausgewiesenen Zahlen auf steigende Schülerzahlen hinwiesen. Laut Dez. Schütt sind im Gebäude der Förderschule in Coesfeld noch Räume durch einen Kindergarten belegt. Die Sorge, Vorgaben der Mindestgrößen nicht einhalten zu können, bestehe derzeit nicht. Eine Auflistung getrennt nach Schulstandorten und Herkunftsorten der Schüler/innen der Pestalozzischule werde der Niederschrift als Anlage (s. Anlage 1) beigefügt.

Die von Ktabg. Wobbe differenzierte Nachfrage, ob nachgehalten werde könne, wohin Schüler/innen aus dem Südkreis abwandern, sei mit aktuellen Daten derzeit nicht verfügbar, so Dez. Schütt.

 

Ktabg. Vogelpohl merkt zu Seite 160, Zeile 11 „Personalaufwendungen“ an, dass mit Einführung des FlashTicketPlus eine Personalreduzierung deklariert worden sei, nun aber genau hier rund 26.000 € mehr ausgewiesen seien und fragt nach dem Grund. Dez. Schütt bestätigt, dass sich daran auch nichts geändert habe; die Personalaufwendungen jedoch in Verantwortung der Personalabteilung stünden und von dort in den Haushalt eingestellt würden.

 

Für die auf den Seiten 165 und 166 dargestellte Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen erläutert Dez. Schütt, dass hier eine Änderung des Entwurfs über die Änderungsliste vorzunehmen sei. Der Grund hierfür liege in einer geänderten Auszahlung der Anschubfinanzierung für die Einrichtung des ZDI. So erfolge nicht mehr –wie im Entwurf vorgesehen – eine Auszahlung der Gesamtsumme verteilt auf drei Jahre (2018 bis 2020 jeweils 10.000 €) sondern nunmehr in 2018 in einer einmaligen Gesamtsumme von 30.000 €.

Diese Änderung spiegelt sich im Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wider.

 

Ktabg. Dr. Biehle erkundigt sich nach dem Grund für die Absenkung der investiven Mittel für das Medienzentrum von 29.000 € auf 24.000 €, dargestellt auf Seite 170. Dez. Schütt teilt mit, dass dem Medienzentrum alle fünf Jahre ein Mehrbetrag von 5.000 € für notwendige Ausstattungen, z.B. auch Re-Investitionen, zur Verfügung gestellt werde. Zu einer der nächsten Sitzungen werde er den Medienberater Herrn Schellnock sowie Herrn Wilms von der WFC  um Bericht zu Tätigkeiten und Investitionen bitten.

 

Zum Produkt 40.03.01 „Regionale Schulberatungsstelle“, dargestellt auf Seite 171, werden von allen Kreistagsfraktionen Fragen zu den fortgeschriebenen Planwerten bei den Kenn- und Grundzahlen gestellt. Dabei wird unisono betont, dies nicht als Kritik an der hervorragenden Leistung der Regionalen Schulberatungsstelle aufzufassen; vielmehr werde auf die Aussagefähigkeit und die Sensibilität im Umgang mit den Daten bzw. Werten abgestellt. Laut Ktabg. Klaus müsse sich die Politik auf begründete Werte verständigen, da letztlich über Kenn- und Grundzahlen gesteuert werde.

Dez. Schütt erläutert, dass wegen der nicht planbaren Bedarfe nur Schätzwerte angegeben werden konnten, zudem von der Regionalen Schulberatung auch kein Signal für Änderungsbedarfe gegeben wurde. Gleichwohl werde er Herrn Zeuner, Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle, für die nächste Sitzung um den jährlichen Tätigkeitsbericht mit besonderem Fokus auf die im Haushalt 2018 angegebenen Ist- und Planwerte bitten.

 

Da weitere Fragen zum Haushaltsentwurf nicht bestehen, bittet Vors. Merschhemke Mitglied Schäfer um ergänzende Erklärungen zur Tischvorlage „WasserBurgenWelt: Fahrtkostenzuschuss für Schulen“ vom 29.11.2017 (s. Anlage 2 der Niederschrift) .

Mitglied Schäfer berichtet, dass eine Unterstützung zu den Fahrkosten für einen Besuch der Burg Vischering sinnvoll sei, da nicht alle Anbindungen zum Bahnhof Lüdinghausen so gut seien wie die aus Dülmen, Coesfeld und Lette. Zur Ausgestaltung der Zuschussgewährung könne die Verwaltung Vorschläge machen; die FDP-Fraktion stelle sich Kosten in Höhe von etwa 5.000 € für die Jahre 2018 und 2019 vor. 

Laut Ktabg. Klaus könne dem Ziel des Antrags zugestimmt werden und würde eine Ausgestaltung zur nächsten Sitzung begrüßen.

 

Dez. Schütt gibt zu bedenken, dass – eng ausgelegt – nur Schulklassen aus Olfen nicht per Bahn anreisen könnten, ferner müsse bedacht werden, ob mit der Zuschussgewährung nicht Fehlanreize geschaffen werden. Zudem könne bei den derzeitigen Kosten für Busfahrten nur eine sehr begrenzte Anzahl von Schulklassen in den Genuss eines Zuschusses kommen.

Eine Zuschussrichtlinie gestalte sich unter diesen Bedingungen äußerst schwierig.

 

Mitglied Schäfer ergänzt, dass es eben „nur“ ein Zuschuss und nicht eine komplette Übernahme der Buskosten sein solle, damit ein Besuch nicht an der mangelnden Anbindung scheitere.

Dez. Schütt weist darauf hin, dass die skizzierten Fragen nur erste Impulse für viele weitere Fragen seien, die geklärt werden müssten.

Laut Ktabg. Lütkecosmann sei die Antragstellung viel zu kurzfristig, als das man sich vernünftig mit ihm habe befassen können, deshalb schlägt er vor, vergleichbar anderer kurzfristiger Anträge, auch diesen ohne Abstimmung zur Beratung an den Kreisausschuss weiterzugeben. Ktabg. Dr. Wenning hält die Kosten von 5.000 € für zu gering und schätzt die Kosten bei vernünftiger Planung auf mindestens 20.000 – 30.000 €.

Dez. Schütt merkt an, dass der Antrag auch an die Adresse der Folgeausschüsse geht und dort beraten wird.

 

Vors. Merschhemke schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass in diesem Fachausschuss lediglich der FDP-Antrag vorgestellt und in den Finanzausschuss vertagt wird, daher auch keine haushaltsrelevante Abstimmung erfolgt.

 

Sodann eröffnet Vors. Merschhemke die Beratung zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf „Erstellung eines Schulentwicklungsplanes der kreiseigenen Schulen und Berufskollegs“ vom 29.11.2017 (s. Anlage 3 zur Niederschrift), der ebenfalls wegen kurzfristiger Antragsstellung als Tischvorlage vorliegt und bittet um mündlichen Vortrag.

Ktabg. Köstler-Matthes teilt mit, dass Hintergrund des Antrags die vielfältige Fragestellung sei, was durch Inklusion an Veränderungen eingetreten ist. Aus ihrer Wahrnehmung gebe es einen zunehmenden Förderbedarf im Bereich emotionaler und soziale Entwicklung. Sie fragt, was es bedeute, wenn nur die Astrid-Lindgren-Schule als Förderschule auf dem Gebiet unterwegs sei. Aus der Entwicklung der Kennzahlen zu den AO-SF-Verfahren stelle sich die Frage, wo diese Kinder bedarfsgerecht beschult werden könnten.

Deshalb werde eine sinnvolle Planung für notwendig erachtet.

 

Ktabg. Klaus merkt an, dass der Antrag auf alle kreiseigenen Schulen abziele, also auch auf die Berufskollegs, zu denen es bereits einen einschlägigen Arbeitskreis gebe, dem auch die Schulleitungen der Berufskollegs angehörten. Ihm erschließe sich nicht, warum jetzt noch dieser Antrag auf Erstellung eines Schulentwicklungsplans gestellt werde, man sei mitten drin. Zu den Förderschulen gehe die Planung des Gesetzgebers bis 2019 und alles Weitere sei noch offen; daher halte er den Antrag schlicht für verfrüht und problematisch. 

 

Dez. Schütt verweist darauf, dass zum einen der jährliche Bericht über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld Gegenstand einer Schulentwicklungsplanung sei, zum anderen werde in dem zuvor erwähnten Arbeitskreis eine intensive Profilbildung der Berufskollegs betrieben.  

Bezogen auf die Förderschulen mit den geringen Schülerzahlen sei eine Entwicklung derzeit kaum kalkulierbar. Das Land müsse zunächst u.a. entscheiden, wie bezogen auf den Standard im Gemeinsamen Unterricht weiter mit Inklusion umgegangen werde, ebenso wie mit dem Antragsrecht auf AO-SF. Eine Prognose sei derzeit so gut wie nicht möglich.

 

Ktabg. Vogelpohl hält es für besser, die Schulentwicklungsplanung entweder auf Verwaltungs- oder auf Politikebene zu betreiben, keinesfalls jedoch an externe Gutachter zu übertragen. Sollte der für Berufskollegs gebildete Arbeitskreis seine Arbeit beendet haben, könne man für die Förderschulen weitermachen.

 

Vors. Merschhemke befürwortet den Vorschlag, fordert aber belastbare Zahlen und wendet sich in Bezug auf die Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen an den Leiter des Regionalen Bildungsbüros, Herrn Mohring, der seinerseits bestätigt, dass bislang die Entwicklung beobachtet und Daten beleuchtet werden, eine Prognose schwierig, eine langfristige derzeit äußerst problematisch sei.

Dez. Schütt erinnert mit Blick auf die Mindestgrößenverordnung an die Entwicklung der Förderschulen Lernen. Der Kreis Coesfeld biete Schulen zu allen Förderschwerpunkten und sei damit im Gegensatz zu anderen Kreisen gut aufgestellt. 

 

Vors. Merschhemke stellt abschließend fest, dass für die Berufskollegs kein Bedarf gemäß Antragstellung besteht und für die Förderschule wegen der benannten Unsicherheiten keine Entscheidungsreife gesehen wird. 

Ktabg. Köstler-Matthes möchte dennoch den Antrag aufrechterhalten und ggf. abgeändert erneut vorlegen.

 

Vors. Merschhemke stellt ohne förmliche Abstimmung die Zurückstellung des Antrags der SPD-Kreistagsfraktion zur Erstellung eines Schulentwicklungsplans der kreiseigenen Schulen und Berufskollegs fest.

 

Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag zum Haushaltsentwurf 2018 abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                      0 Nein-Stimmen

                                                      6 Enthaltungen