Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die in 2003 begonnenen Maßnahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ werden über den 31.12.2003 hinaus weitergeführt.

 


Vorsitzender Bergmann führt einleitend aus, dass die Maßnahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ unter Berücksichtigung der zu erwartenden Änderungen bewusst zunächst auf das Ende des Jahres 2003 zeitlich begrenzt worden seien. Nunmehr sei es erforderlich zu entscheiden, ob die in 2003 begonnenen Maßnahmen aus dem Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2003“ über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt werden sollten.

 

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass für das Jahr 2004 bereits finanzielle Mittel in Höhe von ca. 290.000 € gebunden seien. Diese Mittel seien für Maßnahmen mit einer Kofinanzierung durch Dritte (ESF/Bund) bestimmt. Hierfür sei bereits die Mittelfreigabe auch über den 31.12.2003 hinaus erteilt worden.

Ltd. KRD Schütt führt aus, dass nach dem bisherigen Kenntnisstand mit einem Wechsel der Zuständigkeiten nicht vor dem 01.07.2004 (Neufälle) bzw. 01.01.2005 (Altfälle) zu rechnen sei. Es sei daher wichtig, die in 2003 begonnenen Maßnahmen fortzuführen, um die Sozial- und Krankenhilfekosten durch Integration der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu reduzieren und um die örtlichen Trägerstrukturen zu erhalten. Ltd. KRD Schütt macht deutlich, dass der Kreis im Rahmen der Fortführung des Programms nicht unbegrenzt Risiken eingehen werde; vielmehr erfolge die Umsetzung der Verlängerung nach Prüfung im Einzelfall und unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes.

KAR Bleiker trägt vor, dass die Arbeitsverwaltung aufgrund von Einsparungen im Bereich Personalserviceagenturen das Angebot unterbreitet habe, weitere Maßnahmen mitzufinanzieren. Es könnten daher vier Trainingsmaßnahmen zusätzlich in 2003 durchgeführt werden. Ferner würden Ende 2003 zwei ESF-kofinanzierte Maßnahmen mit jeweils 10 Teilnehmern/innen beginnen. Weiterhin seien die von der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesregierung aufgelegten Maßnahmen „Jump plus“ (Integration von Jugendlichen bis 25 Jahren in den Arbeitsmarkt bzw. in Qualifizierung), „Jump plus-Basic“ und für Langzeitarbeitslose SPALAR in das Kreisprogramm aufgenommen worden.

 

Auf die Frage der Ktabg. Pieper zu den Auswirkungen der rückläufigen finanziellen Mittel bei AB-Maßnahmen auf das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit“ antwortet Ltd. KRD Schütt, dass dies ein Punkt sein werde, der mit den Bürgermeistern im Kreis Coesfeld besprochen werden solle. Ergänzend teilt KAR Bleiker mit, dass AB-Maßnahmen im Kreisprogramm nicht berücksichtigt worden seien.

Ktabg. Willms begrüßt den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es sei im Interesse der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger wichtig, keine Unterbrechung in der Betreuung entstehen zu lassen. Angesichts der hohen Qualität des Kreisprogramms sei es auch nicht vertretbar, bis zur Genehmigung des Haushalts 2004 voraussichtlich im März 2004 ein Loch entstehen zu lassen.

Ktabg. Bednarz betont, dass nicht vergessen werden dürfe, dass letztendlich immer Personen dahinter stehen und es auch wichtig sei, Trägerstrukturen zu erhalten.

 

Vorsitzender Bergmann lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig