Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dezernent Dr. Scheipers erläutert die Entwicklungen, die in 2017 zu Gebührenmindererträgen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation für 2017 geführt haben. Ursächlich seien zunächst die nicht eingetretenen und anhand der prozentualen Steigerungen der Vorjahre ermittelten Einsatzzahlen. Hinzu komme, dass sich das Ausgaben-Volumen insbesondere aufgrund der Ausbildung der Notfallsanitäter erhöht habe. Zu benennen seien in diesem Zusammenhang insbesondere der erhöhte Raumbedarf für Schulungen sowie die Unterbringung von Praxisanleitern an den Lehrrettungswachen. Des Weiteren seien die Personalaufwendungen für Praxisanleiter, die Höhergruppierung durch Lohnsteigerungen bei erfolgreicher Ausbildung und Umschulung von Rettungssanitätern zu Notfallsanitätern und die Kosten für einzusetzendes Ersatzpersonal während der Ausbildungszeiten zu berücksichtigen. Ferner seien höhere Sachkosten durch die Notarztgestellung und das nunmehr professionalisiert durch das DRK umgesetzte System „Organisatorischer Leiter Rettungsdienst“ entstanden.

 

Aufgrund der auch für das Jahr 2018 zu berücksichtigenden hohen Aufwendungen sei aus der Anlage der Gebührensatzung ersichtlich, dass für das nächste Jahr ein Gebührenanstieg zur Deckung der notwendigen Ausgaben erforderlich werde. Im Jahr 2018 solle zudem der neue Rettungsbedarfsplan verabschiedet werden. Aus diesem würden sich weitere Bedarfe, z.B. die Anschaffung weiterer Fahrzeuge sowie die Aufstockung des Leitstellenpersonals ergeben, sodass auch für das Jahr 2019 ein Gebührenanstieg erwartet werde. Aufgrund dessen solle die Überdeckung aus dem Jahr 2016 erst ab 2019 ertragswirksam aufgelöst werden, mit dem Ziel die Gebühren stabil zu halten.

 

Zu der Gebührensatzung 2018 habe auch am 22.11.2017 das Gespräch mit den Kostenträgern stattgefunden. Diese seien mit der transparenten Darstellung und der moderaten Kalkulation sehr zufrieden gewesen. Wie bereits in der Vergangenheit geäußert und im Rahmen der letzten Gebührensatzung und dem Anhang Notfallsanitäter bereits in der Politik thematisiert, halten die Kostenträger an ihrer anderweitigen Auffassung hinsichtlich der Kosten für die Notfallsanitäter fest. So werde die Kostenübernahme der Ergänzungsprüfung 1 für die Notfallsanitäter weiterhin abgelehnt, da sich diese aus Sicht der Kostenträger nicht unmittelbar aus dem Rettungsgesetz NRW ergebe und somit nicht über Gebühren gedeckt werden dürfe. Ein zweiter Kritikpunkt sei die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Fahrsicherheitstraining. Seitens der Kostenträger werde ein solches für nicht erforderlich erachtet. Der Kreis Coesfeld hingegen halte einen sicheren Umgang bei dem Führen der Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge für unabdingbar. Insbesondere die Nutzung der Sonder- und Wegerechte erfordere ein gutes Einschätzen des Fahrzeugs im Verkehr, insbesondere auf dem Weg zu Einsätzen bei jeglichen Wetterverhältnissen. Mit entsprechenden Schulungen sei somit letztlich nicht nur den Fahrzeugführern, sondern auch Mitfahrern, Patienten und den übrigen Verkehrsteilnehmern geholfen. Obgleich in Bezug auf diese beiden benannten Kostenpositionen kein vollständiges Einvernehmen mit den Kostenträgern habe erzielt werden können – in Bezug auf das Fahrsicherheitstraining steht der Kreis noch in Kontakt mit den Kostenträgern hinsichtlich einer Abstimmung - könne dieses jedoch durch Verabschieden der Satzung durch Kreistagsbeschluss ersetzt werden.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking wird erläutert, dass sich hinter dem steigenden Kostenvolumen nicht um eine Standardanhebung im Kreis Coesfeld handle, die die hohen Mehrkosten verursache, sondernd vielmehr neue Bedarfe erforderlich würden und zwangsläufig umgesetzt werden müssten. Diese beträfen sämtliche Träger des Rettungsdienstes. Die Beitragsentwicklung werde sich in den nächsten Jahren in dieser Form fortsetzen, zumal in 2019 erst die sich aus dem neuen Rettungsbedarfsplan ergebenden Bedarfe gebührenwirksam kalkuliert werden könnten. Die Kostenträger hätten ausdrücklich die moderate Planung gelobt und auch die Erhöhung der Kosten durch Vertragsanpassung für die Rettungswache Dülmen nicht problematisiert, sondern aufgrund der Begründetheit der Kosten ohne weiteres anerkannt. Die Kostenträger hätten einen Überblick über sämtliche Träger des Rettungsdienstes und deren Kalkulationen. Ein Einvernehmen, ausgenommen der obig erläuterten beiden Positionen, sei gerade deshalb so schnell möglich gewesen, da der Kreis allgemeine Standards bei der Kalkulation anlege.

 

 

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig