Sitzung: 04.12.2017 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0951
Dezernent Dr. Scheipers erläutert die Entwicklungen, die in 2017 zu
Gebührenmindererträgen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation für 2017
geführt haben. Ursächlich seien zunächst die nicht eingetretenen und anhand der
prozentualen Steigerungen der Vorjahre ermittelten Einsatzzahlen. Hinzu komme,
dass sich das Ausgaben-Volumen insbesondere aufgrund der Ausbildung der
Notfallsanitäter erhöht habe. Zu benennen seien in diesem Zusammenhang
insbesondere der erhöhte Raumbedarf für Schulungen sowie die Unterbringung von
Praxisanleitern an den Lehrrettungswachen. Des Weiteren seien die
Personalaufwendungen für Praxisanleiter, die Höhergruppierung durch
Lohnsteigerungen bei erfolgreicher Ausbildung und Umschulung von
Rettungssanitätern zu Notfallsanitätern und die Kosten für einzusetzendes
Ersatzpersonal während der Ausbildungszeiten zu berücksichtigen. Ferner seien
höhere Sachkosten durch die Notarztgestellung und das nunmehr
professionalisiert durch das DRK umgesetzte System „Organisatorischer Leiter
Rettungsdienst“ entstanden.
Aufgrund der auch für das Jahr 2018 zu berücksichtigenden hohen
Aufwendungen sei aus der Anlage der Gebührensatzung ersichtlich, dass für das
nächste Jahr ein Gebührenanstieg zur Deckung der notwendigen Ausgaben
erforderlich werde. Im Jahr 2018 solle zudem der neue Rettungsbedarfsplan
verabschiedet werden. Aus diesem würden sich weitere Bedarfe, z.B. die
Anschaffung weiterer Fahrzeuge sowie die Aufstockung des Leitstellenpersonals
ergeben, sodass auch für das Jahr 2019 ein Gebührenanstieg erwartet werde.
Aufgrund dessen solle die Überdeckung aus dem Jahr 2016 erst ab 2019
ertragswirksam aufgelöst werden, mit dem Ziel die Gebühren stabil zu halten.
Zu der Gebührensatzung 2018 habe auch am 22.11.2017 das Gespräch mit den
Kostenträgern stattgefunden. Diese seien mit der transparenten Darstellung und
der moderaten Kalkulation sehr zufrieden gewesen. Wie bereits in der
Vergangenheit geäußert und im Rahmen der letzten Gebührensatzung und dem Anhang
Notfallsanitäter bereits in der Politik thematisiert, halten die Kostenträger
an ihrer anderweitigen Auffassung hinsichtlich der Kosten für die
Notfallsanitäter fest. So werde die Kostenübernahme der Ergänzungsprüfung 1 für
die Notfallsanitäter weiterhin abgelehnt, da sich diese aus Sicht der
Kostenträger nicht unmittelbar aus dem Rettungsgesetz NRW ergebe und somit
nicht über Gebühren gedeckt werden dürfe. Ein zweiter Kritikpunkt sei die
Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Fahrsicherheitstraining. Seitens der
Kostenträger werde ein solches für nicht erforderlich erachtet. Der Kreis
Coesfeld hingegen halte einen sicheren Umgang bei dem Führen der Rettungs- und
Krankentransportfahrzeuge für unabdingbar. Insbesondere die Nutzung der Sonder-
und Wegerechte erfordere ein gutes Einschätzen des Fahrzeugs im Verkehr,
insbesondere auf dem Weg zu Einsätzen bei jeglichen Wetterverhältnissen. Mit
entsprechenden Schulungen sei somit letztlich nicht nur den Fahrzeugführern,
sondern auch Mitfahrern, Patienten und den übrigen Verkehrsteilnehmern
geholfen. Obgleich in Bezug auf diese beiden benannten Kostenpositionen kein
vollständiges Einvernehmen mit den Kostenträgern habe erzielt werden können –
in Bezug auf das Fahrsicherheitstraining steht der Kreis noch in Kontakt mit
den Kostenträgern hinsichtlich einer Abstimmung - könne dieses jedoch durch Verabschieden
der Satzung durch Kreistagsbeschluss ersetzt werden.
Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking wird erläutert, dass sich hinter
dem steigenden Kostenvolumen nicht um eine Standardanhebung im Kreis Coesfeld
handle, die die hohen Mehrkosten verursache, sondernd vielmehr neue Bedarfe
erforderlich würden und zwangsläufig umgesetzt werden müssten. Diese beträfen
sämtliche Träger des Rettungsdienstes. Die Beitragsentwicklung werde sich in
den nächsten Jahren in dieser Form fortsetzen, zumal in 2019 erst die sich aus
dem neuen Rettungsbedarfsplan ergebenden Bedarfe gebührenwirksam kalkuliert
werden könnten. Die Kostenträger hätten ausdrücklich die moderate Planung
gelobt und auch die Erhöhung der Kosten durch Vertragsanpassung für die
Rettungswache Dülmen nicht problematisiert, sondern aufgrund der Begründetheit
der Kosten ohne weiteres anerkannt. Die Kostenträger hätten einen Überblick
über sämtliche Träger des Rettungsdienstes und deren Kalkulationen. Ein
Einvernehmen, ausgenommen der obig erläuterten beiden Positionen, sei gerade
deshalb so schnell möglich gewesen, da der Kreis allgemeine Standards bei der
Kalkulation anlege.
Beschluss:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig