Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Die Beratung erfolgt anhand der Struktur der Produktgruppen. Dezernent Dr. Scheipers erläutert die unterjährige Aufgabenübertragung im Bereich des Prostituiertenschutzgesetzes, die in der Produktgruppe 32.01 abgebildet werde. Im Gegensatz zu anderen Kreisen habe der Kreis Coesfeld zunächst auf eine personelle Verstärkung verzichtet. Ob eine solche zukünftig erforderlich sei, werde von der Entwicklung in 2018 abhängig gemacht. Ebenso könne der Arbeitsaufwand durch die seit dem 01.08.2017 auf die Kreise übertragene Aufgabe der Erlaubniserteilung nach § 34 a Gewerbeordnung, die mit zusätzlichen Prüfpflichten verbunden sei, erst im Laufe des nächsten Jahres abgeschätzt werden.

 

AL Schenk erläutert für die Produktgruppe 36 auf Nachfrage, dass zwar im nächsten Jahr eine mobile Anlage für die Überwachung des Verkehrs erworben werden solle, diese jedoch erst frühestens kurz nach Beschluss des Haushaltes beschafft werden könne. Die Anhebung des Ansatzes für Erträge aus Gebühren sei daher eher zurückhalten kalkuliert worden. Es müsse dabei auch beachtet werden, dass es sich bei der Überwachung durch den Kreis um Kontrollen innerorts handle, die in der Regel Verwarn- und keine Bußgelder nach sich ziehen würden. Erhebliche Auswirkungen auf die Erträge hätten die Gebühren aufgrund von Sonderaktionen der Polizei. Diese könnten seitens des Kreises jedoch nicht vorab einkalkuliert werden.

 

Bezüglich der Produktgruppe 39 besteht kein Beratungsbedarf.

 

Aufgrund des Moratoriums zur Landesbauordnung wird das Freistellungsverfahren auch für das folgende Jahr noch ermöglicht. Die in diesem Zusammenhang im vergangenen Jahr ermittelte Personalausstattung könne aufgrund von temporär vakanter Stellen aufgrund von Elternzeiten weiterhin wie geplant beibehalten bzw. die Beschäftigten entsprechend befristet eingesetzt werden. 

 

Für den Produktbereich 70 wird erläutert, dass aufgrund der geplanten neuen Gewerbeabfallverordnung für das nächste Jahr mit 120 Kontrollen bei Abbruchvorhaben von Gewerbebetrieben kalkuliert werde. Auf Nachfrage führt MA Grömping aus, dass es sich bei der Kennzahl „Anteil der überwachten Händler und Halter geschützter Arten“ um einen Planwert handle, der augenscheinlich mit 2,5 % gering anmute. Sofern gem. der von s.B. Dr. Kraneburg geäußerten Forderung die Kontrollquote von 2,5 % auf 10% angehoben werden würde, käme man bei 160 Prüfungen im Jahr nicht umhin entstehende personelle Konsequenzen einzukalkulieren. Es sei jedoch bei der bisherigen Kontrollquote zu berücksichtigen, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass bei dem Großteil der Prüfung keine Beanstandungen vorgelegen hätten. In der Vergangenheit seien lediglich einige wenige Händler auffällig gewesen, die aufgrund dessen auch regelmäßig kontrolliert würden.

 

S.B. Dr. Kraneburg fordert den Kreis auf, neue Ideen für den Einsatz der Ersatzgelder zu finden. Hinsichtlich der von s.B. Dr. Kraneburg benannten Ideen erläutert MA Grömping, dass der Kreis bzw. konkret die Untere Naturschutzbehörde stets auf der Suche nach Interessenten und Vertragspartnern sei. Die höchste Priorität würde zurzeit die Gewässerrenaturierung einnehmen und auch das Obstwiesenprogramm werde erneut aufgelegt. Der angesprochene Rückgang der Kiebitz-Population stelle in der Tat eine Schwierigkeit dar. Der Anwendungsbereich des § 44 Bundesnaturschutzgesetz, der es ermöglicht zum Schutz bestimmter Pflanzen- und Tierarten erforderliche Maßnahmen anzuordnen, sei aus Sicht des Kreises nicht eröffnet. Es dürfe bei dieser Regelung nicht unterschätzt werden, dass sehr hohe rechtliche Anforderungen an die angeordneten Maßnahmen gestellt würden. Da es sich um Grundrechtseingriffe handle, müssten Kausalität des Rückgangs der Population sowie die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen valide und belastbar ermittelt worden sein. Bei dem Rückgang der Kiebitz-Population könne kein direkter Kausalzusammenhang zu einer bestimmten Ursache hergestellt werden, vielmehr stelle der Wandel der Gesellschaft mit ihren Ausprägungen auf die Umwelt eine vielfältige Einflussnahme dar, sodass keine Maßnahmen im Außenbereich rechtssicher angeordnet werden könnten.

 

Hinsichtlich der Kritik des s.B. Dr. Kraneburg, dass das Thema Klimaschutz nicht ohne weiteres dem Haushaltsentwurf entnommen werden könne, wird auf die Schwierigkeit verwiesen, diesen „Output“ gebündelt darzustellen. Das Ziel Klimaschutz sei aufgrund dessen vieler Facetten in verschiedenen Produkten vertreten; dies mache es aus Sicht von s.B. Dr. Kraneburg für den Bürger letztlich weniger transparent. Vorsitzender Dr. Wenning verweist auf die Erfolge bei dem European Energy Award; es sei seit Beginn eine Steigerung der Quote von 60% auf fast 75% erreicht worden. Daran könne ein interessierter Bürger ablesen, dass der Klimaschutz im Kreis ernstgenommen werde. Zudem seien hierzu etliche Informationen im Internet abrufbar.

 

Bezüglich des Stellenplans führt Dezernent Dr. Scheipers aus, dass es sich bei der Stelle für die Abt. 32 – Ausländerbehörde um eine Stelle im mittleren Dienst handle, mit Hilfe derer das hohe Arbeitsaufkommen in der ABH besser bewältigt werden solle. Obgleich der Höhepunkt der Zuwanderung in 2015 bereits länger zurückliege, verursache dieser zeitverzögert ein langanhaltend hohes Arbeitsaufkommen. Zu benennen seien insbesondere die Verlängerungen der auf ein Jahr befristeten Anerkennungen der subsidiär Schutzbedürftigen sowie die einsetzenden Familiennachzüge. Neben dieser zusätzlichen Stelle erfolge durch Zurückfahren bestimmter Aufgaben weiterhin eine interne Unterstützung der ABH durch Personal anderer Verwaltungsbereiche.

 

Die Stellen für Disponenten in der Kreisleitstelle seien mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet. Wie bereits bei der Sitzungsvorlage zur Gebührenkalkulation 2018 erläutert, werde im nächsten Jahr der Rettungsbedarfsplan fortgeschrieben. Das zu diesem Zweck in Auftrag gegebene Gutachten habe ermittelt, dass eine Person pro Schicht zusätzlich erforderlich sei. Außerdem müsse die Systemadministration dringend verstärkt werden. Zu berücksichtigen sei bei diesen Funktionen, dass die Personalkosten zu zwei Dritteln über die Rettungsdienstgebühren abgedeckt würden.

 

Weitere Personalaufstockungen für das Dezernat I bzw. das Budget 01I liegen nicht vor.

 

Auf Nachfrage führt MA Voß aus, dass der Kreis Coesfeld das neue Programm des Kreises Warendorf und dessen Entwicklung beobachten werde; der Kreis Warendorf setze kreiseigenes Geld für Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ein. Der Kreis Coesfeld werde zunächst Gelder aus dem Bundesprogramm zur Förderung freiwilliger Ausreisen nutzen. Ob das Modell aus Warendorf im Kreis Coesfeld Erfolg versprechend wäre, sei zudem fraglich. Im Gegensatz zu den hier aufhältigen Personen habe der Kreis Warendorf hohe Rückführungen in die Balkan-Staaten zu veranlassen; für diesen Personenkreis gebe es keine anderweitigen „Fördertöpfe“.

 

Bei der Veränderung der Stellen im Bereich der Beschäftigten der Fleischuntersuchung handelt es sich nach Auskunft von AL Dr. Altepost um eine Umstellung der Arbeitsverhältnisse. Es seien nunmehr feste Stellen für die Tätigkeiten im Labor nach dem TVöD eingerichtet und jeweils mit hälftigen Stellenanteilen besetzt worden. Dies führe dazu, dass einzelne Beschäftigte, die zuvor nach dem TV-Fleischuntersuchung vergütet wurden, nunmehr weiterhin die bisherigen Tätigkeiten ausführen, jedoch je nach Aufgabenzuschnitt sowohl nach dem TVöD und dem TV-Fleischuntersuchung entlohnt werden. Hintergrund dieser Veränderungen sei ein arbeitsorganisatorisches Gutachten, das diese Veränderungen zur Entspannung der Beschäftigungssituation empfohlen habe

 

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Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 01

 

Produktgruppen                                                                                                        

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 9

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 19

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 31

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 40

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 53

36.02

Zulassungen

ab Seite 62

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 67

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 75

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 81

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 90

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 97

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 105

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 115

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 122

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 133

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 139

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen