Sitzung: 04.12.2017 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0962
Die Beratung erfolgt anhand der Struktur der Produktgruppen. Dezernent
Dr. Scheipers erläutert die unterjährige Aufgabenübertragung im Bereich des
Prostituiertenschutzgesetzes, die in der Produktgruppe 32.01 abgebildet werde.
Im Gegensatz zu anderen Kreisen habe der Kreis Coesfeld zunächst auf eine
personelle Verstärkung verzichtet. Ob eine solche zukünftig erforderlich sei,
werde von der Entwicklung in 2018 abhängig gemacht. Ebenso könne der
Arbeitsaufwand durch die seit dem 01.08.2017 auf die Kreise übertragene Aufgabe
der Erlaubniserteilung nach § 34 a Gewerbeordnung, die mit zusätzlichen
Prüfpflichten verbunden sei, erst im Laufe des nächsten Jahres abgeschätzt
werden.
AL Schenk erläutert für die Produktgruppe 36 auf Nachfrage, dass zwar im
nächsten Jahr eine mobile Anlage für die Überwachung des Verkehrs erworben
werden solle, diese jedoch erst frühestens kurz nach Beschluss des Haushaltes
beschafft werden könne. Die Anhebung des Ansatzes für Erträge aus Gebühren sei
daher eher zurückhalten kalkuliert worden. Es müsse dabei auch beachtet werden,
dass es sich bei der Überwachung durch den Kreis um Kontrollen innerorts
handle, die in der Regel Verwarn- und keine Bußgelder nach sich ziehen würden. Erhebliche
Auswirkungen auf die Erträge hätten die Gebühren aufgrund von Sonderaktionen
der Polizei. Diese könnten seitens des Kreises jedoch nicht vorab einkalkuliert
werden.
Bezüglich der Produktgruppe 39 besteht kein Beratungsbedarf.
Aufgrund des Moratoriums zur
Landesbauordnung wird das Freistellungsverfahren
auch für das folgende Jahr noch ermöglicht. Die in diesem Zusammenhang im
vergangenen Jahr ermittelte Personalausstattung könne aufgrund von temporär vakanter
Stellen aufgrund von Elternzeiten weiterhin wie geplant beibehalten bzw. die
Beschäftigten entsprechend befristet eingesetzt werden.
Für den Produktbereich 70 wird erläutert, dass aufgrund der geplanten
neuen Gewerbeabfallverordnung für das nächste Jahr mit 120 Kontrollen bei
Abbruchvorhaben von Gewerbebetrieben kalkuliert werde. Auf Nachfrage führt MA
Grömping aus, dass es sich bei der Kennzahl „Anteil der überwachten Händler und
Halter geschützter Arten“ um einen Planwert handle, der augenscheinlich mit 2,5
% gering anmute. Sofern gem. der von s.B. Dr. Kraneburg geäußerten Forderung die
Kontrollquote von 2,5 % auf 10% angehoben werden würde, käme man bei 160
Prüfungen im Jahr nicht umhin entstehende personelle Konsequenzen
einzukalkulieren. Es sei jedoch bei der bisherigen Kontrollquote zu
berücksichtigen, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass bei dem Großteil der
Prüfung keine Beanstandungen vorgelegen hätten. In der Vergangenheit seien
lediglich einige wenige Händler auffällig gewesen, die aufgrund dessen auch
regelmäßig kontrolliert würden.
S.B. Dr. Kraneburg fordert den Kreis auf, neue Ideen für den Einsatz der
Ersatzgelder zu finden. Hinsichtlich der von s.B. Dr. Kraneburg benannten Ideen
erläutert MA Grömping, dass der Kreis bzw. konkret die Untere
Naturschutzbehörde stets auf der Suche nach Interessenten und Vertragspartnern
sei. Die höchste Priorität würde zurzeit die Gewässerrenaturierung einnehmen
und auch das Obstwiesenprogramm werde erneut aufgelegt. Der angesprochene
Rückgang der Kiebitz-Population stelle in der Tat eine Schwierigkeit dar. Der
Anwendungsbereich des § 44 Bundesnaturschutzgesetz, der es ermöglicht zum
Schutz bestimmter Pflanzen- und Tierarten erforderliche Maßnahmen anzuordnen,
sei aus Sicht des Kreises nicht eröffnet. Es dürfe bei dieser Regelung nicht
unterschätzt werden, dass sehr hohe rechtliche Anforderungen an die
angeordneten Maßnahmen gestellt würden. Da es sich um Grundrechtseingriffe
handle, müssten Kausalität des Rückgangs der Population sowie die
Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen valide und belastbar ermittelt
worden sein. Bei dem Rückgang der Kiebitz-Population könne kein direkter
Kausalzusammenhang zu einer bestimmten Ursache hergestellt werden, vielmehr
stelle der Wandel der Gesellschaft mit ihren Ausprägungen auf die Umwelt eine
vielfältige Einflussnahme dar, sodass keine Maßnahmen im Außenbereich rechtssicher
angeordnet werden könnten.
Hinsichtlich der Kritik des s.B. Dr. Kraneburg, dass das Thema
Klimaschutz nicht ohne weiteres dem Haushaltsentwurf entnommen werden könne,
wird auf die Schwierigkeit verwiesen, diesen „Output“ gebündelt darzustellen.
Das Ziel Klimaschutz sei aufgrund dessen vieler Facetten in verschiedenen
Produkten vertreten; dies mache es aus Sicht von s.B. Dr. Kraneburg für den
Bürger letztlich weniger transparent. Vorsitzender Dr. Wenning verweist auf die
Erfolge bei dem European Energy Award; es sei seit Beginn eine Steigerung der
Quote von 60% auf fast 75% erreicht worden. Daran könne ein interessierter
Bürger ablesen, dass der Klimaschutz im Kreis ernstgenommen werde. Zudem seien
hierzu etliche Informationen im Internet abrufbar.
Bezüglich des Stellenplans führt Dezernent Dr. Scheipers aus, dass es
sich bei der Stelle für die Abt. 32 – Ausländerbehörde um eine Stelle im
mittleren Dienst handle, mit Hilfe derer das hohe Arbeitsaufkommen in der ABH
besser bewältigt werden solle. Obgleich der Höhepunkt der Zuwanderung in 2015 bereits
länger zurückliege, verursache dieser zeitverzögert ein langanhaltend hohes
Arbeitsaufkommen. Zu benennen seien insbesondere die Verlängerungen der auf ein
Jahr befristeten Anerkennungen der subsidiär Schutzbedürftigen sowie die einsetzenden
Familiennachzüge. Neben dieser zusätzlichen Stelle erfolge durch Zurückfahren
bestimmter Aufgaben weiterhin eine interne Unterstützung der ABH durch Personal
anderer Verwaltungsbereiche.
Die Stellen für Disponenten in der Kreisleitstelle seien mit einem
Sperrvermerk gekennzeichnet. Wie bereits bei der Sitzungsvorlage zur
Gebührenkalkulation 2018 erläutert, werde im nächsten Jahr der
Rettungsbedarfsplan fortgeschrieben. Das zu diesem Zweck in Auftrag gegebene
Gutachten habe ermittelt, dass eine Person pro Schicht zusätzlich erforderlich
sei. Außerdem müsse die Systemadministration dringend verstärkt werden. Zu
berücksichtigen sei bei diesen Funktionen, dass die Personalkosten zu zwei
Dritteln über die Rettungsdienstgebühren abgedeckt würden.
Weitere Personalaufstockungen für das Dezernat I bzw. das Budget 01I
liegen nicht vor.
Auf Nachfrage führt MA Voß aus, dass der Kreis Coesfeld das neue Programm
des Kreises Warendorf und dessen Entwicklung beobachten werde; der Kreis
Warendorf setze kreiseigenes Geld für Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ein.
Der Kreis Coesfeld werde zunächst Gelder aus dem Bundesprogramm zur Förderung
freiwilliger Ausreisen nutzen. Ob das Modell aus Warendorf im Kreis Coesfeld
Erfolg versprechend wäre, sei zudem fraglich. Im Gegensatz zu den hier
aufhältigen Personen habe der Kreis Warendorf hohe Rückführungen in die
Balkan-Staaten zu veranlassen; für diesen Personenkreis gebe es keine
anderweitigen „Fördertöpfe“.
Bei der Veränderung der Stellen im Bereich der Beschäftigten der
Fleischuntersuchung handelt es sich nach Auskunft von AL Dr. Altepost um eine
Umstellung der Arbeitsverhältnisse. Es seien nunmehr feste Stellen für die
Tätigkeiten im Labor nach dem TVöD eingerichtet und jeweils mit hälftigen
Stellenanteilen besetzt worden. Dies führe dazu, dass einzelne Beschäftigte,
die zuvor nach dem TV-Fleischuntersuchung vergütet wurden, nunmehr weiterhin
die bisherigen Tätigkeiten ausführen, jedoch je nach Aufgabenzuschnitt sowohl
nach dem TVöD und dem TV-Fleischuntersuchung entlohnt werden. Hintergrund
dieser Veränderungen sei ein arbeitsorganisatorisches Gutachten, das diese
Veränderungen zur Entspannung der Beschäftigungssituation empfohlen habe
.
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 01
Produktgruppen
32.01 |
Allgemeine Gefahrenabwehr |
ab Seite 9 |
32.02 |
Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung) |
ab Seite 19 |
32.03 |
Feuerschutz, Großschadenslagen |
ab Seite 31 |
32.04 |
Ausländerangelegenheiten |
ab Seite 40 |
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36.01 |
Verkehrssicherung |
ab Seite 53 |
36.02 |
Zulassungen |
ab Seite 62 |
36.03 |
Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
ab Seite 67 |
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39.01 |
Verbraucherschutz |
ab Seite 75 |
39.02 |
Veterinärdienst |
ab Seite 81 |
39.03 |
Fleisch- und Geflügelhygiene |
ab Seite 90 |
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63.01 |
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
ab Seite 97 |
63.02 |
Wohnungsförderung |
ab Seite 105 |
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70.01 |
Betrieblicher Umweltschutz |
ab Seite 115 |
70.02 |
Natur- und Bodenschutz |
ab Seite 122 |
70.03 |
Gewässerschutz |
ab Seite 133 |
70.04 |
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
ab Seite 139 |
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inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und
Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt
und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen