Ankündigung eines Vortrags zur Afrikanischen Schweinepest

Aufgrund der land- und viehwirtschaftlichen Prägung des Kreises Coesfeld ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest aufmerksam zu verfolgen. Herr Dr. Altepost hat das Thema in verschiedenen Gremien und Terminen dargestellt und sich u.a. mit der Landwirtschaft und der Jägerschaft ausgetauscht. Sofern dies gewünscht werde, könne dieser das Thema in der nächsten Sitzung vorstellen. Der Ausschuss spricht sich aufgrund erheblicher Auswirkungen bei einem Ausbruch der ASP dafür aus, das Thema in der nächsten Sitzung im Februar ausführlich zu besprechen. 

 

REMEX – Entscheidung im Eilverfahren

Das OVG Münster hat mit seinem Beschluss vom 30.11.2017 die Beschwerde der REMEX gegen den Beschluss des VG Münster zurückgewiesen. In den Gründen weist das OVG u.a. darauf hin, dass die Landschaftsplanung als im weiteren Verfahren beachtlich und keine Verhinderungsplanung erkennbar sei. Wann mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerechnet werden kann, sei zurzeit noch nicht abschätzbar.  

 

Klageverfahren Westfleich – MV der Kreistagssitzung 09.11.2017

 

Am 19.10.2017 hat Westfleisch Klage erhoben den Gebührenbescheid des Kreises Coesfeld für den Monat September 2016 für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene gegen. Beklagt wird die für die Schachttieruntersuchung erhobene Gebühr, soweit diese über die europarechtliche Mindestgebühr von 1,00 Euro/ je Tonne hinausgeht, sowie die vollständige Gebühr für die Kontrolle des Zerlegebetriebs. Daraus errechnet sich ein Streitwert von 120.280,00 EUR.

 

Um den Eintritt der Bestandskraft des Bescheides Oktober 2016 zu verhindern, hatte Westfleisch bis zum 12.11.2017 eine weitere Klage erheben, soweit nicht zur Vermeidung weiterer Prozesskosten eine Verfahrensvereinbarung – Zusage des Kreises, sich nicht auf die Bestandskraft zu berufen und spätere Anpassung der Bescheide im Falle eines für den Kreis ungünstigen Ausgang des Musterklageverfahrens – geschlossen werden kann. Den ersten Vorschlag zu einer Zusicherung hat Westfleisch zurückgewiesen, u.a. weil dieser nicht auch die bereits bestandskräftigen Bescheide für Januar bis August 2016 miteinbezieht. Die Verwaltung hat Rechtsanwalt Dr. Grünewald aus Münster mit der Wahrnehmung der Interessen des Kreises beauftragt. Über die weiteren Entwicklungen wird berichtet.

 

Mittlerweile liegt eine weitere Klage der Westfleisch vor, eingereicht am 19.11.2017, dieses Mal gerichtet gegen den vollständigen Bescheid vom 08.11.2016, also auch für die Beträge, die aus der sog. Mindestgebühr resultieren. Der nächste Bescheid datiert ist vom 19.12.2016, sodass bis Weihnachten 2017 eine Vereinbarung geschlossen werden müsste, um eine weitere Klage zu verhindern.