Bezüglich der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2019 wird auf Anlage 1 verwiesen.

 

zu 1.)

Die Fragestellung Biodiversität und Artensterben werden im Arbeitskreis Biodiversität mit den Akteuren im Kreisgebiet erörtert. In Abstimmung mit dem WLV ist beabsichtigt in 2018 eine weitere Arbeitskreissitzung einzuberufen, in der auch die Fragestellung zum Insektensterben erörtert und Gegenmaßnahmen abgestimmt werden könnten.

 

Hinsichtlich der Ursachen des Insektensterbens sei sicherlich die Ursachenfindung komplex und nicht durch einfache Schuldzuweisungen zu lösen. Bekannt sei zumindest, dass Monokulturen und Intensivbewirtschaftung sowie die Reduktion von Lebensräumen durch unsere gesellschaftlichen Ansprüche, aber auch die Wünsche von Verbrauchern nach bestimmten Qualitäten im Lebensumfeld und in der Ernährung einen maßgeblichen Einfluss auf das Artenspektrum hätten.

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde seien diese Themen passend für den Runden Tisch „Artenvielfalt“ und würden in diesem Rahmen weiter bearbeitet.

 

zu 2.)

 

Der Kreis kann sich vorstellen, mit den ansässigen Naturschutzinstitutionen eine Infobroschüre zu erarbeiten, sofern es in das jeweilige Arbeitsprogramm integriert werden könne. Herr Grömping wird sich mit dem Naturschutzzentrum diesbezüglich in Verbindung setzen.

 

zu 3.)

 

Nach hiesigem Kenntnisstand plane die Landesregierung keine Änderung der Düngeverordnung. Die von der SPD angesprochenen 3 von 13 Maßnahmen stelle keine Reduktion der landesrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar.

 

Nach § 13 der Düngeverordnung bestehe die rechtliche Möglichkeit des Landes in gefährdeten Gebieten zusätzliche Maßnahmen zur Düngeverordnung festzulegen. Aus der Auflistung von 14 Maßnahmen könnten mittels Rechtsverordnung drei Maßnahmen festgeschrieben werden, die eine zusätzliche Einschränkung in der Bewirtschaftung darstellen würden.

 

Dem Kreis liege eine Antragsstudie eines Privatinvestors für ein entsprechendes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren vor. Ein Engagement des Kreises sei nicht beabsichtigt. Inwieweit Dienststellen der Landwirtschaft sich in diesem Projekt engagieren sei nicht bekannt.

 

Aufgrund des allgemeinen Interesses wird angeregt, dass die nächste Ausschusssitzung auf dem Hof Schoppmann stattfindet. Dies wird von den Ausschussmitgliedern befürwortet.

 

 

 

S.B. Mensing erkundigt sich nach den Untersuchungs- und Prüfungsintervallen der Mastanlagen im Kreisgebiet. Dezernent Dr. Scheipers erläutert, dass für diese Anlagen verschiedene Prüfungen notwendig seien. So gebe es zum einen die IED-Kontrollen für nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlagen. Zudem gebe es im Bereich der Veterinärkontrolle spezielle Überwachungsprogramme. Die Prüfintervalle und -rhythmen seien dabei abhängig von der Klassifikation des Betriebes gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

Auf Kritik des s.B. Dr. Kraneburg erläutert MA Grömping, dass er eine wechselnde Organisation des Runden Tisches Biodiversität für sinnvoll erachte. Nunmehr sei die Landwirtschaft an der Reihe die Teilnehmer einzuladen. In der ersten Sitzung seien z.B. aufgrund des Themas „Pflege der Randstreifen“ neben den Städte und Gemeinden auch die Baulastenträger eingeladen worden. Bei der nächsten Sitzung solle der Einladungsverteiler entsprechend der aktuellen Themen erweitert bzw. verändert werden. Das Engagement der Landwirtschaft sei in diesem Zusammenhang begrüßenswert. Auch aus Gründen der Arbeitsteilung halte die UNB die Vereinbarung, reihum einzuladen, für sinnvoll.