Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, keine weiteren Schritte für eine Abstufung der K15 (AN 6) einzuleiten. An der bisherigen Klassifizierung als Kreisstraße soll sich nichts ändern.


SBin Spräner erklärt sich bei diesem TOP für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Ktabg. Wobbe erinnert an den in der Vergangenheit gelebten Grundsatz, dass eine Abstufung nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Kommunen erfolgt. Dies solle hier auch so erfolgen, zumal die betroffene Straße durchaus den Charakter einer Kreisstraße habe.

 

Anders sieht dies Ktabg. Kohaus. Wenn die Notwendigkeit gesehen werde, solle auch mal ein Abstufungsversfahren ohne Zustimmung der Kommunen „durchgezogen“ werden. Ansonsten könne ja praktisch nie eine Abstufung erfolgen.

 

Ktabg. Lonz verweist auf in der Vergangenheit erfolglos durchgeführte Verfahren ohne die entsprechende Zustimmung der Kommunen. Dies sei immer sinnlos gewesen, daher plädiere er wegen Aussichtslosigkeit für die Variante a.

 

Dem stimmt Ktabg. Holz zu. Er sei der Meinung, dass das Votum der beteiligten Kommunen zu berücksichtigen sei.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               19 JA-Stimmen

                                                      1 NEIN-Stimmen