Sitzung: 13.12.2017 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0932
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2018 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 301.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.305.000 €
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 570.000 €
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 230.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 97.500 €
VII. Freie Förderung § 16f: 150.000 €
VIII. Förderung § 16h 250.000 €
IX. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 330.000 €
X. Erstattungen aus Vorjahren: 50.000
€
Summe: 4.533.500
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss. Die zustimmende Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte bereits am 22.09.2017.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig