Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in den Jahren 2018 – 2020 werden

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 46.100 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 174.015,91 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von 182.023,14 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von 171.667,28 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 76.800 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 471.537 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von bis zu 479.037 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von bis zu 486.537 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Der konkrete Zuwendungsbetrag von Fördermitteln des Kreises für den Caritasverband in den Jahren 2019 und 2020 wird – begrenzt durch den Rahmen der bereitgestellten Höchstbeträge – jeweils im vorhergehenden Jahr wie in der Vorlage dargestellt nach aktuell vorliegenden Durchschnittswerten oder Orientierungsdaten zur Personalkostenentwicklung der Kommunen ermittelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 befristete Zuwendungsverträge mit den Trägern zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung abzuschließen.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2017 zur Verfügung steht.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass folgender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zum Tagesordnungspunkt „Haushalt 2018“ am 13.12.2017 eingegangen sei. Wegen des sachlichen Zusammenhangs solle er bei diesem Tagesordnungspunkt beraten werden.

 

Antrag:

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Eigenanteil der Träger der Drogen- und Suchtberatung bis zum Jahr 2020 abgeschafft wird.

 

Begründung:

Die Träger in der Drogen- und Suchtberatung leisten eine wichtige Aufgabe für den Kreis Coesfeld. Damit diese aber bei den wachsenden Herausforderungen (Alter der Betroffenen, neue Formen der Sucht) finanziell dieses weiter leisten können sollte der Kreis auf die Eigenbeteiligung verzichten und in den kommenden drei Jahren diese schrittweise abschaffen.

 

Ktabg. Rampe erläutert zum Antrag weiter mündlich, dass die Träger der Sucht- und Drogenberatungsstellen auf ihn zugekommen seien und erklärt hätten, dass die Wirtschaftlichkeit gefährdet sei, wenn die Eigenanteile weiter erhöht würden.

 

Nach ausführlicher Erläuterung des Dezernenten Schütt und den Verweis auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und das sich noch anschließende Interessensbekundungsverfahren, nimmt Ktabg. Rampe den Antrag zurück. Er sehe es nun auch so, dass die Wirtschaftlichkeit der Angebote der Träger im Auge behalten werde. Dies reiche seiner Meinung dann so aus.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt sodann über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig