Landrat Dr. Schulze Pellengahr verliest folgende Mitteilungsvorlage:

 

Förderung der Kommunalen Integrationszentren durch das Land NRW

 

Die Landesregierung NRW, vertreten durch den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Joachim Stamp und den Finanzminister Lutz Lienenkämper, teilte in einem Schreiben vom 20.10.2017 an den Landrat mit, dass die Finanzierung der Kommunalen Integrationszentren (KI) für die gesamte Legislaturperiode bis 2022 gesichert sei.

 

Das Land NRW schaffe damit Planungssicherheit für die Kreise und die kreisfreien Städte und natürlich auch für die Beschäftigten, deren Stellen aus Landesmitteln gefördert werden.

 

Aktuell erfolge die Anpassung der Förderrichtlinie, welche noch mit dem Landesrechnungshof abzustimmen sei.

 

Auf der für die Kommunalen Integrationszentren zuständigen Dezernententagung am 17.11.2017 forderte die Staatssekretärin für Integration NRW Serap Güler ausdrücklich dazu auf, auch vor der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zum Ende des Jahres 2017 auslaufende Arbeitsverträge mit den aus der Grundförderung des Landes finanzierten Beschäftigten zu verlängern oder – unter Hinweis auf die fast 30 jährige Existenz der Vorgängerinstitution der KI, die sogenannten „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien“, kurz RAA, und des seit 2002 geltenden Integrationskonsens der im Landtag vertretenden Parteien (außer AfD) zu entfristen.

 

Die Staatssekretärin verkündete auch die Verlängerung des Sonderförderprogramms für die Ehrenamtsarbeit, das sog. „Komm-An-NRW-Paket“ mindestens für das Jahr 2018.

 

Durch die Verwaltung wurde bereits fristwahrend ein formloser Förderantrag für das Jahr 2018 gestellt. Die offizielle Antragstellung erfolgt sobald die Richtlinien erlassen wurden.

 

Hinweis:

Das genannte Schreiben vom 20.10.2017 ist dieser Niederschrift beigefügt und kann auch über das Kreistagsinformationssystem abgerufen werden.