Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

 

im Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

 

10.03 Zentraler Service                                                                                  362

10.04 EDV                                                                                                      374

10.05 E-Government, Kommunikation                                                          383

 

11.01 Personalwirtschaft                                                                                393

11.02 Organisation                                                                                          403

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                   411

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                 417

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                             423

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                      428

 

 

im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                                513

 

01.01 Büro des Landrats                                                                                 527

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                               532

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                         543

01.04 Recht                                                                                                    551

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                556

01.06 Kreistagsbüro                                                                                        561

 

02.01 Gleichstellung                                                                                       577

 

08.01 Personalrat                                                                                            585

 

14.01 Rechnungsprüfung                                                                               593

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                              599

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                              607

 

 

 

 

 

 

 

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                ab Seite

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                 617

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2018) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2018 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2018 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 613) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2018) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                      7 Enthaltungen

 

 

 


Zu Beginn der Beratungen führt der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann aus, dass der überwiegende Teil der Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, die mit insgesamt vier Schreiben vom 05.12.2017 eingereicht wurden, von den zuständigen Fachausschüssen hätte beraten werden müssen. Dem pflichtet Kreisdirektor Gilbeau bei. Die beantragten Anpassungen könnten erst im Jahr 2018 unter Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse beraten und gegebenenfalls umgesetzt werden. Ausgenommen hiervon sei die Änderung des Planwertes für die Kennzahl „Überwachung der genehmigten/sanierten Kleinkläranlagen“ bei Produkt 70.03.01 ab 2018 entsprechend der Zielformulierung von 10 % auf 13 %. Dieser Änderungswunsch könne redaktionell berücksichtigt werden, da eine Anpassung bereits vorher zugesichert worden, jedoch versehentlich unterblieben sei.

 

Dies sei eine schwierige Situation, so Ktabg. Kortmann. Er möchte wissen, ob die Anträge im Jahr 2018 unterjährig behandelt würden. S. B. Dr. Spallek ergänzt, dass etwa für den Antrag bezüglich der Zielerreichungsquote nicht nur ein Fachausschuss zuständig sei. Die Ziele und Kennzahlen seien jedoch bisher immer in den Fachausschüssen beraten worden, so Kreisdirektor Gilbeau. Der Antrag bezüglich der Zielerreichungsquote könne jedoch nur einheitlich behandelt werden, so s. B. Dr. Spallek. Politik solle über Ziele entscheiden. Das ginge aber nicht, wenn sich Ziele von Jahr zu Jahr änderten und man die Ziele aus den Vorjahren nicht nachvollziehen könne. Weiterhin würden Ziele, die nicht erreicht werden könnten, einfach geändert. So könne eine Steuerung nicht stattfinden. Die Zielerreichungsquote als feste Zahl sei ein geeignetes Alarminstrument, um die Notwendigkeit einer Analyse zu indizieren, wenn wenige Ziele umgesetzt werden könnten. Dieses Ansinnen sei durchaus sinnvoll, aber eine Beratung müsse in den Fachausschüssen erfolgen. Gegebenenfalls könnten dann die Beschlüsse schon unterjährig im Rahmen des Berichtswesens umgesetzt werden, so Kreisdirektor Gilbeau. Dem stimmt s. B. Dr. Spallek unter der Bedingung zu, dass die Beratung durchgängig über alle Ausschüsse erfolgen solle. Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann ist damit einverstanden. Er verweist darauf, dass die Anträge spät eingegangen seien.

Auch Ktabg. Kortmann ist mit der besprochenen Verfahrensweise einverstanden. Er besteht jedoch darauf, dass über den Antrag bezüglich der Finanzierung des FMO – zumindest für das Protokoll – abgestimmt werde.

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann lässt sodann über den Antrag „Streichung von Investitionen: 010113FMO Kapitalerhöhung Flughafen Münster-Osnabrück 75.833 €“ mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 2 Ja-Stimmen

                                                    17 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend werden die Produktgruppen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beraten. Hierbei merkt s.B. Dr. Spallek an, dass aus ihrer Sicht die Begründungen auf Produktgruppenebene unzureichend seien. So sei etwa nicht nachvollziehbar, weshalb in bestimmten Bereichen die Personalaufwendungen stiegen. Dem pflichtet Ktabg. Kleerbaum bei. Aus seiner Sicht sei die Einführung des NKF und das damit verbundene Ideal der Steuerung über Ziele und Kennzahlen Schuld an einer gewachsenen Intransparenz der Haushalte. Es werde immer wieder eine ausreichende Qualität der Erläuterungen angemahnt, so s. B. Dr. Spallek. Vielleicht sei doch der Beschluss eines entsprechenden Antrages nötig, um tatsächlich Erfolg mit diesem Anliegen zu haben. Kreisdirektor Gilbeau gibt zu bedenken, dass sich die Entwicklung der Personalaufwendungen aus der Gesamtschau ergäbe. Die Aufteilung auf die einzelnen Produktgruppen erfolge EDV-gestützt aufgrund einer idealisierenden Personalplanung. Nicht absehbare unterjährige Veränderungen beim Personal könnten erst in der nächsten Planung berücksichtigt werden, sodass es häufig zu Ansatzsprüngen zwischen den Jahren kommen könne. Gegebenenfalls müsste über andere Formen der Darstellung nachgedacht werden. Allerdings setzten auch datenschutzrechtliche Aspekte Grenzen für die Detailtiefe der Erläuterungen.

Ktabg. Wessels merkt an, dass die Beratungsgrundlage für das Personal der Stellenplan sei. Die Begründung für Ansatzänderungen sei aus diesem abzuleiten und der Personalaufwand orientiere sich an den Angaben im Stellenplan. Grundsätzlich sei ein Mehr an Erläuterungen jedoch immer begrüßenswert.

Ktabg. Waldmann stellt heraus, dass er den Haushalt genauso wie Ktabg. Kleerbaum positiv beurteile. Auch die Erläuterungen seien über die Jahre deutlich besser geworden. Ebenso sei auch das Engagement der Kreistagsfraktion BÜDNIS90/DIE GRÜNEN hervorzuheben. Anzumerken sei auch, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen nur vereinzelt Fragen zu den Zielen und Kennzahlen gestellt würden.

Diese Tatsache spiegelt nach Ansicht des Herrn Kleerbaum auch die Bedeutung derselben. S. B. Dr. Spallek stellt nochmal heraus, dass aus ihrer Sicht eine Zielerreichungsquote ein sinnvolles Instrument ist. Zudem seien den Erläuterungen stellenweise widersprüchliche Aussagen zu entnehmen. Dies sei zu verhindern. Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann gibt zu bedenken, dass eine zu hohe Detailtiefe in den Erläuterungen den Haushalt überfrachte. Ktabg. Kleerbaum schlägt vor, die Vorgabe zur Verbesserung der Erläuterungen im Haushalt in das Protokoll mit aufzunehmen.

 

Im Folgenden wird über den zweiten Beschlussvorschlag bezüglich der Änderungsliste beraten. Ktabg. Kleerbaum führt diesbezüglich aus, dass der vorliegende Entwurf schon gut sei, aber noch nicht gut genug. Der Hebesatz der Kreisumlage allgemein solle unter 29 % betragen; unabhängig von den bisherigen Einträgen auf der Änderungsliste oder den Plänen des LWL. Der Jahresabschluss 2017 falle laut den Finanzberichten wohl positiv aus, daher sei es vertretbar, einen Haushaltsplan 2018 mit einem entsprechenden planerischen Defizit aufzustellen. So könne auch den Wünschen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen begegnet werden. Dieses Entgegenkommen sei jedoch nicht als Reaktion auf die Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern der kreisangehörigen Kommunen in der Presse zu verstehen. Der konkret anzustrebende Hebesatz der Kreisumlage allgemein sei noch auszudiskutieren – etwa im Kreisausschuss. Ziel sei es, weiterhin mit dem Kreis Borken zusammen die niedrigsten Hebesätze in Nordrhein-Westfalen vorzuweisen.

Ktabg. Kortmann verweist auf die Diskussion um die Rolle des Eigenkapitals in den letzten Jahren. Zweck des Eigenkapitals sei es, die Finanzierung der Kreisaufgaben dauerhaft sicherzustellen. Daher solle für künftige schlechte Zeiten vorgesorgt werden. In diesem Zusammenhang weist Ktabg. Kleerbaum darauf hin, dass der Kreis als Umlageverband finanziell von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abhängig sei. Die Ausgleichsrücklage habe ihre maximale Ausdehnung erreicht, was dazu führe, dass neue Jahresüberschüsse zu weiten Teilen der allgemeinen Rücklage zuzuführen seien. Daher sei es nun an der Zeit, die kreisangehörigen Kommunen mittels der Ausgleichsrücklage zu entlasten. Zwar könne man, abhängig von der jeweiligen Regierung, finanziell nicht immer auf die Unterstützung durch das Land zählen, allerdings stünden angesichts der aktuellen Wirtschaftslage gute Zeiten bevor. Zudem solle der Kreis Coesfeld keine freiwilligen Aufgaben übernehmen, die auch vor Ort erbracht werden könnten. Im Ruhrgebiet seien Hebesätze der Kreisumlage allgemein über 40 % zu verzeichnen. Dies führe dazu, dass einige kreisangehörige Kommunen lieber zum Kreis Coesfeld gehören möchten. Hier sei seit dem Zweiten Weltkrieg sinnvoll gewirtschaftet worden. Dies zeige sich darin, dass der Kreis Coesfeld einer der besten Kreise nördlich des Mains sei. Unabhängig von der medialen Diskussion sollten die kreisangehörigen Kommunen entlastet werden. Im Ruhrgebiet zögen die Kreise Aufgaben an sich – das sei beim Kreis Coesfeld nicht gewollt. Die Sensibilität der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sei verständlich; die Art und Weise ihrer Äußerungen teilweise nicht.

S. B. Dr. Spallek weist darauf hin, dass der Eiertanz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aufhörte, wenn ein festes Eigenkapital-Ziel definiert werde. Bis das Ziel erreicht sei, werde Eigenkapital aufgebaut, alles Überschießende sei zurückzugeben. Risiken, etwa bei der Ermittlung der Zuführungs- und Auflösungsbeträge bei den Pensionsrückstellungen, seien so abzumildern. Ktabg. Kleerbaum bemerkt, dass auf Sicht keine großen Risiken erkennbar seien.

S. B. Dr. Spallek fordert eine grundsätzliche Debatte über die Eigenkapitalausstattung und –steuerung des Kreises Coesfeld, dies lehnt der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann jedoch ab. Ktabg. Kortmann akzeptiert dies.

Ktabg. Waldmann merkt an, dass bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen und der Presse kommuniziert worden sei, dass die SPD im Haushaltsentwurf 2018 noch Luft sehe. Die Kommunen sollen diese im Kreisausschuss zu spüren bekommen. Die vertragliche Ausgestaltung der Sucht- und Drogenberatung sei in der Form zu ändern, dass der Trägeranteil bis 2020 auf 0 reduziert werde. Hinsichtlich der Schulentwicklung sei nicht verständlich, wieso der Schulentwicklungsplan für die Förderschulen des Kreises so kritisch gesehen werde. Im zuständigen Ausschuss der Gemeinde Ascheberg habe der Landrat einen entsprechenden Schulentwicklungsplan angekündigt. Das solle so auch umgesetzt werden.

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann stellt sodann fest, dass sich zur Änderungsliste 01/2018 keine Abweichungen ergäben. Er erkundigt sich, ob der FDP-Antrag vom 29.11.2017 bezüglich des Fahrtkostenzuschusses für Schulen zur WasserBurgenWelt in der Fraktion besprochen worden sei. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport seien noch einige Punkte unklar geblieben. Die FDP-Fraktion solle sich dazu äußern.

S. B. Holters führt aus, dass der Antrag nicht geändert werden solle. Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann weist darauf hin, dass hierzu noch Zahlen von der Verwaltung ermittelt werden sollten, sofern dies möglich gewesen sei.

Dezernent Schütt erläutert, dass für Punkt a) grob geschätzt 2.500 € zu veranschlagen seien. Eine Kostenprognose für Punkt b) sei schwierig. 5.000 € seien hier in Anbetracht der Buspreise pro Stunde schnell aufgezehrt. Zudem seinen noch einige Fragen zu beantworten, etwa was überhaupt bezuschusst werden solle. Es seien Förderungen pro Kind oder pro Fahrt denkbar. Außerdem könnten über das Zuschusssystem Fehlanreize gesetzt werden, da andere Verkehrsmittel nicht vom Kreis bezuschusst würden. Zudem sei nicht klar, wie mit Zubringerbussen umzugehen sei.

S. B. Holters stellt heraus, dass es sich bei den 5.000 € um einen Jahresbetrag handele. Wer zuerst einen Förderantrag stelle, dem werde auch zuerst Geld zugesprochen. 100 € pro Schulklasse seien beispielsweise eine denkbare Fördersumme. Die Zuschüsse seien als Anschubfinanzierung insbesondere für den Nordkreis gedacht. Das von der Verwaltung zu entwickelnde Förderverfahren solle möglichst einfach und unbürokratisch ausgestaltet sein.

Aus Sicht des Ktabg. Kleerbaum handelt es sich bei dem FDP-Antrag um einen guten Vorschlag, dessen Umsetzung allerdings schwierig sei. Eine zu kleinteilige Diskussion um die Gesamtfördersumme solle jedoch nicht erfolgen, gegebenenfalls seien für das Projekt unterjährig mehr Gelder aus anderen Positionen zur Verfügung zu stellen. Dem stimmt s. B. Holters zu. Aus ihrer Sicht sei ein pauschales Förderverfahren die geeignetste Lösung.

Ktabg. Kleerbaum regt an, die beiden erwähnten SPD-Anträge und den FDP-Antrag im Kreisausschuss abschließend zu diskutieren.

Aus Sicht des Kreisdirektors Gilbeau handelt es sich bei dem FDP-Antrag um einen guten Vorschlag. Die Verwaltung werde sicherlich eine adäquate Lösung zur Verteilung des Geldes finden. Dem stimmt auch Ktabg. Kleerbaum zu. Er regt zusätzlich an, das Engagement des Kreises auch gegenüber der Stadt Lüdinghausen zu kommunizieren.

Im Anschluss lässt der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann sodann über folgenden Antrag der FDP-Fraktion abstimmen:

 

„a) Schulklassen aus dem Kreis Coesfeld, die zur WasserBurgenWelt in Lüdinghausen mit der Bahn anreisen, wird analog zum Verfahren bei Besuchen des Biologischen Zentrums ein Shuttle-Service angeboten.

b) Schulklassen aus dem Kreis Coesfeld, denen eine Anreise nach Lüdinghausen per Bahn nicht möglich ist, wird ein Fahrtkostenzuschuss für einen Bustransfer gewährt. Details zum Zuschuss sind von der Verwaltung in einer Richtlinie festzulegen.

c) Insgesamt werden für den Fahrtkostenzuschuss nach b) in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 5.000 Euro im Haushalt eingestellt.“

Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

 

Abschließend wird über die Beschlussvorschläge der Sitzungsvorlage abgestimmt. Hierbei wird jeweils über die Nummern 1 und 2 zusammen abgestimmt: