Sitzung: 20.12.2017 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0932
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2018 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 301.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.305.000 €
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 570.000 €
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 230.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 97.500 €
VII. Freie Förderung § 16f: 150.000 €
VIII. Förderung § 16h 250.000 €
IX. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 330.000 €
X. Erstattungen aus Vorjahren: 50.000
€
Summe: 4.533.500
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach
den Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie
im Kreisausschuss. Die zustimmende Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte
bereits am 22.09.2017.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig