Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in den Jahren 2018 – 2020 werden

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 46.100 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 174.015,91 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von 182.023,14 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von 171.667,28 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 76.800 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 471.537 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von bis zu 479.037 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von bis zu 486.537 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Der konkrete Zuwendungsbetrag von Fördermitteln des Kreises für den Caritasverband in den Jahren 2019 und 2020 wird – begrenzt durch den Rahmen der bereitgestellten Höchstbeträge – jeweils im vorhergehenden Jahr wie in der Vorlage dargestellt nach aktuell vorliegenden Durchschnittswerten oder Orientierungsdaten zur Personalkostenentwicklung der Kommunen ermittelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 befristete Zuwendungsverträge mit den Trägern zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung abzuschließen.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2017 zur Verfügung steht.

 


Ktabg. Neumann wünscht sich die Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen breiter aufzustellen, damit es mehr Wettbewerb gebe.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk hebt den besonderen Schutz von Arbeitnehmern hervor und fordert, dass die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden müssten. In diesem Zusammenhang müsse berücksichtigt werden, wie die Caritas mit dem Kirchenrecht umgehe.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr verweist auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen und gute Zusammenarbeit, aus der es keine Anhaltspunkte gebe, dass Arbeitnehmerrechte nicht eingehalten würden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig