Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt folgende Mitteilung:

 

Verringerung der Anzahl der Kreistagsmitglieder

 

„Vor einer jeden Kommunalwahl besteht nach dem Kommunalwahlgesetz NRW die Möglichkeit, dass die Volksvertretung (Rat und Kreistag) durch eine Satzungsregelung die gesetzlich vorgesehene Anzahl der Rats- bzw. Kreistagsmitglieder um bis zu 10 Vertreter zu verringern, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken. Nach derzeit geltender Rechtslage besteht für die Kommunalwahl 2020 diese Möglichkeit bis zum 28.02.2018. Der Landeswahlleiter teilte zur derzeit geltenden Frist aktuell mit, dass zur Harmonisierung der kommunalwahlrechtlichen Fristen im Zuge einer Kommunalwahlgesetz-Novelle 2018/2019 eine (weitere) Übergangsregelung geschaffen werden soll, die die Fristen des § 3 Abs. 2 S. 2 KWahlG NRW sowie § 78 KWahlO NRW entsprechend dem Änderungsgesetz vom 01.10.2013 um 17 Monate verlängert.

Eine solche Änderung, die vermutlich nach Ablauf der derzeitigen Frist in Kraft treten würde, hätte zur Folge, dass der Kreistag voraussichtlich bis zum 31.07.2019 Zeit hätte, eine Entscheidung und Satzungsregelung für die Kommunalwahl 2020 zu treffen.

 

In der Vergangenheit hat der Kreistag keine Satzungsregelung zur Verringerung des Kreistages beschlossen. Hierbei hat er sowohl die Ausgewogenheit der Vertretung des Wahlvolkes im Organ Kreistag als auch die finanziellen Einsparpotentiale (ca. 11.000 € je zwei Vertreter p.a.) sowie die Belastungen der ehrenamtlichen Kräfte abgewogen.

 

Angesichts dieser Sach- und Rechtslage wird verwaltungsseitig kein Vorschlag unterbreitet, die Anzahl der Mitglieder des Kreistages zu verringern, sondern hiermit nur auf die Möglichkeit hingewiesen.

 

Bislang hat es auch keine diesbezüglichen Hinweise und Anmerkungen aus der Kreispolitik gegeben, die darauf schließen ließen, dass zu einer Verringerung der Mitgliederzahl eine Bereitschaft besteht.

Sofern die Fraktionen nicht initiativ würden, verbliebe es bei der bisherigen, gesetzlichen Regelung.“

.

Ktabg. Kleerbaum sagt, er könne sich nicht vorstellen den Kreistag zu verkleinern. Eher solle man darüber nachdenken den Kreistag zu vergrößern, um mehr Menschen die Möglichkeit an der politischen Arbeit zu ermöglichen. Er schlägt vor, dass sich diesbezüglich die Fraktionsvorsitzenden und der Landrat in einem Gespräch beraten.

 

Sodann richtet sich der Landrat an Herrn Dr. Scheipers und dankt ihm im Namen des Kreistages für die gute und vertrauensvolle Arbeit, die mit dem Wechsel zur Bezirksregierung nun in dieser Form ende. Herr Dr. Scheipers erhält das Wort, lässt seine Zeit beim Kreis Coesfeld Revue passieren, verabschiedet sich bei allen Kreistagsmitgliedern und bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit.