Sitzung: 05.12.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0933
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Das Projekt „Kompass – Psychologische Beratung für Eltern von viel zu
früh geborenen, behinderten und schwer kranken Kindern“ wird befristet auf die
Jahre 2018, 2019 und 2020 pauschal mit jährlich 17.500 € gefördert. Das
Jugendamt wird beauftragt, die Auszahlung auf Basis einer Leistungsbeschreibung
jeweils einmal pro Jahr zu leisten und als Belege einen
Mittelverwendungsnachweis und einen Bericht einzufordern. Eckdaten der
Förderung sind unverändert wie 2016:
- Der Eigenanteil des
Trägers Bunter Kreis Münsterland e. V. beträgt 22,6 % der Kosten.
- Der Stundenanteil
für die psychologische Beratung wird auf 20 Wochenstunden begrenzt.
- Der Stundenanteil
für die Supervision beträgt 6 Stunden.
- Die Laufzeit der
Förderung beginnt am 01.04.2018 und läuft befristet bis zum 31.03.2021.
Zusätzlich soll von Seiten des Trägers geprüft werden, ob eine
Fördermöglichkeit des Projektes, z. B. aus Euregio-Mitteln, besteht. Die
Prüfung und das Ergebnis sind den
Verwaltungen der Jugendämter mitzuteilen.
Dezernent II Schütt lobt die Arbeit des Bunten Kreises Münsterland e.V. im Projekt „Kompass“ und macht deutlich, dass es bei der vorliegenden Entscheidung nicht um eine Qualitätsfrage gehe. Vielmehr sei der Beschlussvorschlag von der Verwaltung ablehnend formuliert worden, da sich die Leistung des Bunten Kreises Münsterland e.V. außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des SGB VIII befinde. Zudem habe sich die Bürgermeisterkonferenz gegen die Fortführung der freiwilligen Leistung ausgesprochen.
Nach angeregter Beratung der Ausschussmitglieder schlägt Vorsitzender Wobbe vor, dem geänderten Beschlussvorschlag der Stadt Dülmen zu folgen. Demnach solle die Förderung bewilligt werden, soweit keine vorrangigen EU- oder sonstigen Fördermittel durch den Bunten Kreis Münsterland e.V. beansprucht werden könnten. Ktabg. Danielczyk begrüßt ein kreisweit homogenes Angebot, das von allen drei Jugendämtern anteiligt gefördert würde. Ktabg. Neumann befürwortet das Angebot grundsätzlich ebenfalls, sieht allerdings vorrangig die Krankenkassen in der Zahlungspflicht. Gegenüber der Landes- und Bundesebene solle die ausnahmsweise Fortführung der Förderung durch den Kreis Coesfeld deutlich gemacht und eine Beteiligung der Krankenkassen erwirkt werden.
Dezernent II Schütt weist darauf hin, dass NRW-Sozialminister Laumann bereits über den Sachstand in Kenntnis gesetzt worden sei und eine Antwort noch ausstehe. Vorsitzender Wobbe lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: Ja 12
Nein 1
Enthaltung 1