Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Antrag des deutschen Kinderschutzbundes auf Einrichtung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird aufgrund des bestehenden Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt.


Vorsitzender Wobbe hebt die ausgiebige Prüfung des Antrages durch drei Sitzungen des Unterausschusses und eine von der Verwaltung durchgeführte Fachkräftebefragung zur Einschätzung des Angebotes gegen Gewalt an Kindern im Kreis Coesfeld hervor. Dezernent II Schütt weist darauf hin, dass allein durch die Befragung der Fachkräfte, der eine Übersicht über die vorhandenen Angebote im Kreis Coesfeld beigefügt war, ein ergänzender Aufklärungserfolg zu verzeichnen sei. Die Erstberatung von betroffenen Kindern und Jugendlichen erfolge in den meisten Fällen durch die befragten Fachkräfte selbst, zeige die Befragung. Im Zweifel werde dann in bestehende Angebote weitervermittelt. Im Ergebnis gäbe es eine gut ausgebaute Infrastruktur, die ortsnah und bekannt sei, so dass sich kein Bedarf für eine zusätzliche Fachstelle gegen Gewalt an Kindern abgezeichnet habe.

Aus Sicht von Ktabg. Dropmann sei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht sicher, ob die vorhandenen Institutionen das Thema mangels Spezialisierung umfassend bearbeiten könnten. Die vorhandenen Strukturen zu nutzen und die Vernetzung zu stärken sehen auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses als zielführend an. Diese Aufgabe könne allerdings nicht von zwei halben Personalstellen bewerkstelligt werden, sondern müsste durch Stärkung vorhandener Systeme auf mehrere Fachkräfte in den Institutionen verteilt werden. Fortbildungen der Fachkräfte in Kitas und Schulen sowie der gezielte Einsatz von Schulsozialarbeitern könnten laut Mitglied Schlütermann die vorhandene Vernetzung weiter voranbringen. Hierauf ziele auch die Landesinitiative zum Aus- und Aufbau Kommunaler Präventionsketten ab, die dieses Thema mit beleuchten solle.

Vorsitzender Wobbe bedankt sich insbesondere bei den Mitgliedern des Unterausschuss sowie der Verwaltung für die ausführliche Behandlung des Themas und die fachlichen Beiträge und lässt sodann über den Beschluss abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Ja                12

                                                    Nein              1

                                                    Enthaltung    0

                                                    Befangen    1